Schwangere Frau mit Händen auf dem Babybauch

Schwangerschaftsleistungen

In der Schwangerschaft stehen Ihnen aufregende neun Monate bevor. Neben der Vorfreude auf Ihr Baby können sich auch Unsicherheiten zu Ihrer Gesundheit oder der Ihres ungeborenen Babys mischen. Keine Sorge – auf uns können Sie sich auch während der gesamten Schwangerschaft und nach der Geburt Ihres Babys verlassen.

Welche gesetzlichen Leistungen werden in der Schwangerschaft übernommen?
  • Kostenübernahme aller Vorsorgeuntersuchungen
  • Kostenübernahme eines Geburtsvorbereitungskurses
  • Kostenübernahme der Entbindung im Kranken- oder Geburtshaus
  • Kostenübernahme der Betreuung durch eine Hebamme nach der Geburt. Hierzu zählt beispielsweise auch ein Rückbildungsgymnastikkurs, der direkt mit uns abgerechnet wird
  • Sie sind außerdem von allen gesetzlichen Zuzahlungen zu verordnungsfähigen Medikamenten, Heilmitteln und Hilfsmitteln, die aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden verordnet werden, befreit


Die Kosten für diese Vertragsleistungen werden direkt mit uns über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Es entstehen Ihnen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Welche exklusiven Zusatzleistungen werden angeboten?

Über den gesetzlichen Anspruch hinaus, beteiligen wir uns zusätzlich an unten genannten Leistungen.

  • Toxoplasmose-Test
  • Ringelröteln-Antikörperbestimmung
  • Windpocken-Antikörperbestimmung
  • Streptokokken-Test
  • Zytomegalie-Test
  • Ersttrimesterscreening
  • nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure (Verordnung auf Privatrezept durch einen Vertragsarzt, Einnahme muss aufgrund der Schwangerschaft medizinisch notwendig sein)


Des Weiteren beteiligen wir uns an den Kosten eines Geburtsvorbereitungskurses für Paare sowie der Hebammen-Rufbereitschaft.

Zudem übernehmen wir die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung während der Schwangerschaft einmalig in voller Höhe.

In welcher Höhe werden die Kosten für die zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen und Arzneimittel während der Schwangerschaft übernommen?

Die Kostenbeteiligung beträgt 70 Prozent, insgesamt maximal 100 Euro im Kalenderjahr.

Welche Unterlagen werden für die Erstattung benötigt?

Für die Erstattung der zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen benötigen wir die entsprechenden Rechnungen.

Zur Erstattung der nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimittel mit den Wirkstoffen Eisen, Jod und Folsäure sind die ärztliche Verordnung (Privatrezept) und die Quittung der Apotheke einzureichen.

Bitte vermerken Sie auch Ihre aktuelle Bankverbindung auf den Unterlagen.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.

Bestehen weitere Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Service-Team gern.