Sportmedizinische Untersuchung

Managen Sie Ihre Gesundheit mit der sportmedizinischen Vorsorgeuntersuchung. Sie hilft Ihnen dabei, mögliche gesundheitliche Risiken vor einem sportlichen Wiedereinstieg oder Intensivierung Ihres Trainings zu erkennen.

Was beinhaltet die Untersuchung?
  • Die Basisuntersuchung umfasst in der Regel ein Gespräch über mögliche gesundheitliche Vorbelastungen und Risiken (Anamnese).
  • Anschließend untersucht Sie der Arzt gründlich und führt ein Ruhe-Elektrokardiogramm (EKG) durch.
  • Im Abschlussgespräch informiert Sie der Arzt über das Untersuchungsergebnis.
  • Ergeben sich aus der Basisuntersuchung Anhaltspunkte für gesundheitliche Risiken, wird der Arzt gegebenenfalls weitere Untersuchungen durchführen. Hierzu gehören ein Belastungs-EKG, ein Lungenfunktionstest (Spirometrie) und eine Laktatbestimmung Ihres Blutes.
Welche Voraussetzungen sind für die Kostenbeteiligung zu beachten?

Voraussetzung ist, dass die Untersuchung von einem

  • zugelassenen Vertragsarzt (kein Privatarzt)
  • mit der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin"

durchgeführt wird.

Welche Unterlagen werden für die Erstattung benötigt?

Sie erhalten zunächst eine Rechnung. Diese reichen Sie anschließend bei uns ein. Bitte vermerken Sie auch Ihre aktuelle Bankverbindung auf den Unterlagen.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.

In welcher Höhe erfolgt die Kostenbeteiligung?

Die Kostenbeteiligung beträgt 70 Prozent, maximal 60 Euro für die Basisuntersuchung.

Wurde die zusätzliche Untersuchung erweiternd durchgeführt, erhöht sich der Zuschuss für beide Untersuchungen zusammen auf höchstens 120 Euro.

Der Zuschuss wird einmal innerhalb von zwei Kalenderjahren gezahlt.

Wie lange ist Zeit, die Rechnungen zur Erstattung einzureichen?

Sie haben ausreichend Zeit, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen. Sammeln Sie gern die zur Erstattung benötigten Unterlagen und senden uns diese zu, sobald es Ihnen zeitlich möglich ist. Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.