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Schwangerschaftsabbruch

Wir unterstützen Sie bei einem Schwangerschaftsabbruch und übernehmen die Kosten, wenn die Schwangerschaft operativ oder medikamentös beendet wird. Allerdings nur aus medizinischen Gründen oder aufgrund einer Vergewaltigung. Die Kosten werden über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

Medizinische Gründe liegen vor:

Bei Lebensgefahr für die Schwangere oder der Gefahr schwerer Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Gesundheitszustands.

HEK-Leistung

Volle Kostenübernahme abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.

Leistung bei Schwangerschaftskonflikt nur bei geringen Einkünften:

Für einen Abbruch aufgrund eines Schwangerschaftskonfliktes übernehmen wir in der Regel keine Kosten. Es sei denn, Ihr monatliches Nettoeinkommen unterschreitet die Einkommensgrenze von 1.446 Euro.

Die Grenze erhöht sich für unterhaltspflichtige Kinder um jeweils 343 Euro. Kosten für die Unterkunft, die höher als 424 Euro sind, werden mit einem maximalen Betrag von 424 Euro berücksichtigt.

Für diesen Fall übernehmen wir die Kosten im Auftrag des für Sie zuständigen Bundeslandes. Bitte stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem Eingriff.

Hier ist der Antrag auf Schwangerschaftsabbruch.

Fragen?

Sie haben Fragen? Bitte wenden Sie sich an unser Service-Team!