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Schwangerschaftsabbruch

Wir unterstützen Sie bei einem Schwangerschaftsabbruch und übernehmen die Kosten, wenn die Schwangerschaft operativ oder medikamentös beendet wird. Allerdings nur, wenn medizinische Gründe vorliegen oder aufgrund einer Vergewaltigung. 

Die Kosten werden über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet. Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro pro Kalendertag für längstens 28 Tage.

Medizinische Gründe liegen vor, wenn nach ärztlicher Feststellung eine Lebensgefahr für die Schwangere besteht oder die Gefahr, dass ihr körperlicher- oder seelischer Gesundheitszustand beeinträchtigt wird.

Leistung bei Schwangerschaftsabbruch in sonstigen Fällen aufgrund geringer Einkünfte

Für andere Schwangerschaftsabbrüche übernehmen wir keine Kosten. Es sei denn, Ihr monatliches Nettoeinkommen unterschreitet die Einkommensgrenze von 1.564 Euro (gilt ab 01.07.2026).

Die Grenze erhöht sich für unterhaltspflichtige Kinder um jeweils 371 Euro. Kosten für die Unterkunft, die höher als 459 Euro sind, werden mit einem maximalen Betrag von 459 Euro berücksichtigt.

Für diesen Fall übernehmen wir die Kosten im Auftrag des Bundeslandes, in dem Sie wohnen. Bitte stellen Sie den Antrag unbedingt vor dem Eingriff. Hier finden Sie den Antrag auf Kostenübernahme eines Schwangerschaftsabbruchs.

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