Gesundheits-Check-up

Der Check-up umfasst ärztliche und labormedizinische Untersuchungen zur Früherkennung von Nieren- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus). In der Regel führt der Hausarzt die Untersuchung durch und überprüft dabei auch alle relevanten Risikofaktoren.

Der Gesundheits-Check-up als gesetzliche Leistung

Der gesetzliche Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung besteht für Versicherte ab einem Alter von 35 Jahren alle drei Jahre sowie einmalig im Alter von 18 bis 34 Jahren.

Vorteil Ihrer Mitgliedschaft bei uns

Achten Sie auf Ihre Gesundheit. Je früher Sie regelmäßig beim Arzt einen Check-up machen lassen, desto besser. Deshalb unterstützen wir Versicherte ab 35 Jahre sowie Versicherte die jünger als 35 Jahre sind und beteiligen uns jährlich an den Kosten für die zusätzliche Vorsorgemaßnahme. Voraussetzung ist, dass Risikofaktoren wie zum Beispiel Übergewicht, Bewegungsmangel oder Stress vorliegen.

Was beinhaltet die Untersuchung?
  • Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese)
  • Körperliche Untersuchung (Erhebung des Ganzkörperstatus)
  • Laboruntersuchungen des Blutes (Lipidprofil und Glukose) und des Urins (Eiweiß, Glukose, rote sowie weiße Blutkörperchen und Nitrit)
  • Beratung über das Untersuchungsergebnis sowie Erörterung der möglichen Auswirkungen im Hinblick auf die weitere Lebensgestaltung und das Aufzeigen von Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädigender Verhaltensweisen
In welcher Höhe erfolgt die Kostenbeteiligung?
  • Check-up für Versicherte ab 35 Jahren: Alle drei Jahre direkte Abrechnung über Ihre Gesundheitskarte
  • Check-up für Versicherte ab 18 bis 34 Jahren: Einmalig direkte Abrechnung über Ihre Gesundheitskarte
  • Check-up für Versicherte ab 35 Jahren: Sofern die Vorsorgemaßnahme in einem kürzeren Intervall erfolgt, beträgt die Kostenbeteiligung 70 Prozent, maximal 100 Euro
  • Check-up für Versicherte unter 35 Jahren: Erstattung in Höhe von 70 Prozent, maximal 100 Euro
Welche Unterlagen werden für die Erstattung benötigt?

Sie erhalten zunächst eine Rechnung. Diese reichen Sie anschließend bei uns ein. Bitte vermerken Sie auch Ihre aktuelle Bankverbindung auf den Unterlagen.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.

Wie lange ist Zeit, die Rechnungen zur Erstattung einzureichen?

Sie haben ausreichend Zeit, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen. Sammeln Sie gern die zur Erstattung benötigten Unterlagen und senden uns diese zu, sobald es Ihnen zeitlich möglich ist. Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.

Noch einen Tipp von uns?

Im Rahmen des Check-ups können Sie bei vielen Ärzten auch Untersuchungen zur Früherkennung von Krebskrankheiten in Anspruch nehmen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Zu weiteren Vorsorge-Programmen geht es hier.