
Frequently Asked Questions (FAQ)
Haben Sie eine Frage zu den Themen Leistung, Versicherung und Beiträge oder wollen offene Fragen zur Service-App klären? Dann finden Sie hier eine große Auswahl an FAQ's. Falls keine der Fragen zu Ihrem Anliegen passt, melden Sie sich gern per Live-Chat, E-Mail oder per Telefon bei uns.
Allgemeine FAQs
Hier finden Sie allgemeine FAQ's zu den Themen Leistung, Versicherung und Beiträge.
Mittlerweile ist die Ausbreitung des Coronavirus auch in Deutschland angekommen und führt zur Verunsicherung vieler Menschen: Wie gefährlich ist das Virus wirklich, wie soll man sich verhalten, was ist der effektivste Schutz? Und was können vor allem wir tun, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.
Aktuelle Informationen
Fragen und Antworten sowie aktuelle Informationen zum neuartigen Coronavirus finden Sie beim Robert Koch-Institut.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung für die Bevölkerung bereit.
Beim Auswärtigen Amt finden Sie aktuelle Reisewarnungen sowie Reise- und Sicherheitshinweise.
Wenn Sie denken, dass Sie sich infiziert haben, wenden Sie sich bitte an ihr zuständiges Gesundheitsamt, telefonisch an einen Arzt oder rufen Sie die 116 117 (www.116117.de) an.
Hotlines zum Coronavirus
Hier finden Sie eine Auswahl von Hotlines, die bundesweit zum Thema Coronavirus informieren. Bitte nutzen Sie auch die weiteren, auf Landes- und regionaler Ebene bestehenden telefonischen Beratungsangebote.
Unabhängige Patientenberatung Deutschland - 0800 011 77 22
Einheitliche Behördenrufnummer - 115 (www.115.de)
Bundesministerium für Gesundheit (Bürgertelefon) - 030 346 465 100
Hier finden Sie weitere Informationen zum Coronavirus, rund um Ihre Versicherung bei der HEK.
Nutzen Sie unabhängig von Ihrem Wohnort und dem Anliegen die Großkundenanschrift der Hauptverwaltung in Hamburg:
Hanseatische Krankenkasse
22039 Hamburg
Diese Anschrift ist ohne Straße und Hausnummer gültig.
Ändern Sie Anschrift direkt über die Service-App oder rufen Sie uns einfach unter unserer kostenfreien Servicenummer an: 0800 0213213.
Bitte nutzen Sie dafür unsere Service-App. Auf dem digitalen Weg ist es besonders schnell und sicher. Alternativ senden Sie die Bescheinigung an:
Hanseatische Krankenkasse
22039 Hamburg
Gleiches gilt für die Bescheinigung zum Kinderkrankengeld.
Das Foto soll dazu beitragen, die missbräuchliche Inanspruchnahme medizinischer Leistungen zu verhindern. Dies liegt im Interesse aller Beitragszahler.
Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen daher verpflichtet, an Versicherte ab 15 Jahren Karten mit Lichtbild auszugeben. Wenn Versicherten die Erstellung eines Fotos, etwa aus gesundheitlichen Gründen, nicht möglich ist, dürfen ausnahmsweise Karten ohne Foto ausgegeben werden.
Gern können Sie uns Ihr Lichtbild schnell und einfach über unsere Service-App senden.
Der Gesundheitskarte sind folgende Daten zu entnehmen:
Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Gültigkeit
Status der Versicherung (Mitglied, Familienversicherter, Rentner)
Lichtbild
Krankenversichertennummer
Die Mikroprozessorchips auf den Karten müssen stets den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Deswegen erneuert das "Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik" (BSI) fortlaufend die Sicherheitsvorgaben. Die Zertifikate für die Verwendung der Mikroprozessorchips sind daher befristet, so dass die Karten ausgetauscht und die Praxissoftware für das Einlesen der Karten entsprechend angepasst werden müssen. Für die Versicherten ergeben sich keine Auswirkungen.
FAQ's Leistungen
Auf dem Internetportal www.gesund.bund.de von der Bundesregierung finden Sie viele hilfreiche leicht verständlich aufbereitete und verlässliche Gesundheitsinformationen zu verschiedenen Krankheitsbildern und den Themen Vorbeugung, Diagnostik und Behandlung.
Das Portal stärkt Ihr Gesundheitswissen und kann Sie dabei unterstützen, die richtigen Entscheidungen für Ihre Gesundheit zu treffen. Die Informationen sollen einen Arztbesuch oder eine persönliche Beratung aber keineswegs ersetzen.
Bitte wenden Sie sich dafür an Ihren behandelnden Arzt. Dieser stellt Ihnen nach medizinischer Notwendigkeit eine Heilmittelverordnung aus. Die Behandlung wird direkt mit uns abgerechnet. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen 10 Euro je Verordnung und 10 Prozent der Gesamtkosten.
Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gern unter unserer kostenfreien Servicenummer
0800 0213213 an.
Erster Ansprechpartner ist Ihr behandelnder Arzt. Dieser entscheidet, ob eine Kur als Vorsorgeleistung oder Rehabilitationsleistung notwendig ist. Im Falle der Vorsorgeleistung erhalten Sie von Ihrem Arzt das Musterformular 64 (Teil A und B), bei der Rehabilitationsleistung ist es das Musterformular 61. Sofern ein Kind behandlungsbedürftig ist, stellt Ihr Arzt zusätzlich ein Musterformular 65 aus.
Damit wir Ihre individuelle Situation beurteilen können, senden Sie uns gern weitere Unterlagen mit.
Wir kooperieren mit qualitätsgeprüften Vertragseinrichtungen an attraktiven Standorten, die Ihnen zahlreiche Vorteile bieten. Bei der Auswahl der jeweils geeigneten Einrichtung berücksichtigen wir neben medizinischen Erfordernissen und gesetzlichen Vorgaben auch Ihre Wünsche.
Insbesondere in den Sommermonaten und zu Ferienzeiten ist die Nachfrage nach Kurplätzen sehr groß und übersteigt oft die Kapazitäten der Einrichtungen. Bitte bedenken Sie zudem, dass es sich bei der Kur um eine medizinisch-therapeutische Maßnahme handelt, die zeitnah zur ärztlichen Verordnung angetreten werden sollte.
Erster Ansprechpartner ist Ihr behandelnder Arzt. Dieser entscheidet, ob eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme notwendig ist. Besteht die medizinische Notwendigkeit, erhalten Sie von Ihrem Arzt das Musterformular 61.
Ist Ihre berufliche Leistungsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits eingeschränkt, ist die Rentenversicherung vorrangig für die Durchführung von Rehabilitationsleistungen zuständig. Antragsvordrucke erhalten Sie bei uns oder als Download auf der Homepage der Rentenversicherung.
Erster Ansprechpartner ist Ihr behandelnder Arzt. Dieser entscheidet, ob eine Rehabilitationssport oder Funktionstraining notwendig ist. Besteht die medizinische Notwendigkeit, erhalten Sie von Ihrem Arzt das Musterformular 56.
Um Sie bei der Suche zu unterstützen, haben wir die Seiten verschiedener Verbände zusammengestellt - über diese finden Sie Anbieter in Ihrer Region. Falls Sie dort nicht fündig werden, fragen Sie Ihren behandelnden Arzt nach Angeboten in Ihrer Nähe.
Rehabilitationssport
- Regionale Behinderten-Sportverbände - Online-Suche und Download von Adresslisten der Anbieter
- Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen - Bei den dort gelisteten Landesverbänden können Sie Anbieter-Adressen herunterladen oder anfordern.
- Bundesverband Rehabilitationssport - Dort finden Sie eine interaktive Übersicht oder Listen von Rehabilitationssportgruppen mit verschiedenen inhaltlichen Schwerpunkten, zum Beispiel Herzsportgruppen, Muskel- und Gelenksport oder Wassergymnastik.
Funktionstraining
Funktionstraining wird zum Beispiel von Sportvereinen oder Selbsthilfegruppen angeboten, die sich auf das jeweilige Krankheitsbild spezialisiert haben.
Zum Beispiel:
Wir bezuschussen alle Gesundheitskurse, die Sie in unserer Gesundheitskurssuche finden. Konkret übernehmen wir 80 Prozent der Kursgebühren.
In Abhängigkeit der Kurskosten erstatten wir Ihnen bis zu 250 Euro je Kurs. Der Zuschuss wird für zwei Kurse pro Jahr gezahlt.
Kursgebühr bis 150 Euro, maximal 75 Euro.
Kursgebühr über 150 Euro, maximal 100 Euro.
Kursgebühr ab 300 Euro, 250 Euro (fester Betrag).
Unsere Empfehlung: HEK-Online Kurse, die Sie hier finden, erstatten wir in voller Höhe.
Impfungen dürfen über die Gesundheitskarte abgerechnet werden, wenn sie in der sogenannten Schutzimpfungs-Richtlinie geregelt sind. Basis der Richtlinien sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut.
Bei uns erhalten Sie darüber hinaus folgende Mehrleistungen,
- Grippe-Impfung für Personen unter 60 Jahren ohne individuelle Indikation.
- FSME-Impfung bei Aufenthalt in Regionen Deutschlands, die nicht als FSME-Risikogebiete ausgewiesen sind.
- HPV-Impfung für Personen ab einem Alter von 15 Jahren.
- Impfung Herpes zoster (Gürtelrose) für Personen, die diese Impfung nicht als Regelleistung aufgrund ihres Alters oder Indikation über die Gesundheitskarte abrechnen können.
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten für den Impfstoff, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Impfstoff. Die Kosten für die ärztliche Impfleistung übernehmen wir bis zur Höhe der Vertragssätze.
Für die Erstattung benötigen wir, gern per App,
- die ärztliche Verordnung,
- die Rechnung für den Impfstoff,
- die Rechnung über das ärztliche Honorar,
- den Grund der Impfung sowie die aktuelle Bankverbindung.
Wir übernehmen die Kosten für Impfungen bei privaten Auslandsreisen, wenn diese von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und dem Auswärtigen Amt empfohlen werden.
Informationen finden Sie hier.
Zusätzlich übernehmen wir die Impfung gegen die Japanische Enzephalitis und die Prophylaxe gegen Malaria (nur als medikamentöse Vorsorgebehandlung vor Reisebeginn in ein Malaria-Risikogebiet. Stand-by-Notfall-Medikamente können wir nicht übernehmen).
Ihre Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Kosten für den Impfstoff, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Impfstoff. Die Kosten für die ärztliche Impfleistung übernehmen wir bis zur Höhe der Vertragssätze.
Für die Erstattung benötigen wir, gern per App,
- die ärztliche Verordnung,
- die Rechnung für den Impfstoff,
- die Rechnung über das ärztliche Honorar,
- die Angabe Ihres Reiseziels sowie die aktuelle Bankverbindung.
In allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Liechtenstein, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Serbien und der Schweiz sind HEK-Versicherte abgesichert. Als Anspruchsausweis dient die Europäische Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der Gesundheitskarte abgedruckt ist.
Für die Türkei, Tunesien sowie Bosnien und Herzegowina gibt es durch ein Sozialversicherungsabkommen gesonderte Auslandskrankenscheine.
Trotz der genannten Verträge kann es immer vorkommen, dass Ihnen die Behandlungskosten privat in Rechnung gestellt werden. Bitte lassen Sie sich dann eine Rechnung ausstellen, aus der die erbrachten Leistungen genau hervorgehen (möglichst in die deutsche Sprache übersetzt). Wir werden dann prüfen, ob und gegebenenfalls welcher Betrag Ihnen erstattet werden kann.
Wir empfehlen Ihnen, ergänzend eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Dies gilt auch für alle anderen Reiseziele. Diese Versicherungen sind in der Regel günstig und verringern Ihre finanziellen Risiken. Ferner sind auch solche Leistungen abgedeckt, die wir Ihnen nicht erstatten dürfen, zum Beispiel gesetzliche Zuzahlungen Ihres Reiselandes sowie die Kosten eines Rücktransportes nach Deutschland.
Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen pro Kalenderjahr mit einem Höchstbetrag von 90 Euro. Sie erhalten je Sitzung 80 Prozent der Kosten, maximal 30 Euro.
Für die Erstattung benötigen wir, gern per App,
- die ärztliche Verordnung,
- die Rechnung der osteopathischen Behandlungen
- sowie Ihre aktuelle Bankverbindung.
Wir erstatten pro Kalenderjahr 70 Prozent der Kosten, insgesamt maximal 50 Euro für folgende Schwangerschaftsleistungen.
- Toxoplasmosetest
- Nackenfaltenmessung (=Nackentransparenzmessung)
- Triple-Test
- Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
- Antikörperbestimmung auf Ringelröteln, bei akutem Verdacht einer Infektion
- Antikörperbestimmung auf Windpocken, bei akutem Verdacht einer Infektion
- Streptokokken-Test, bei akutem Verdacht
- nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel mit den Wirkstoffen Jod und Folsäure (Verordnung auf Privatverordnung durch einen Vertragsarzt, Einnahme muss aufgrund der Schwangerschaft medizinisch notwendig sein). Das Arzneimittel muss eine in Deutschland gültige Zulassung besitzen und muss von einer Apotheke/Versandapotheke bezogen worden sein. Die Verordnung und die Quittung können Sie anschließend bei uns einreichen.
Zusätzlich übernehmen wir 70 Prozent, maximal 100 Euro pro Kalenderjahr für den Geburtsvorbereitungskursus des bei uns versicherten Partners, sowie zusätzlich die Hebammenrufbereitschaft in Höhe von 100 Euro.
Heilmittel helfen kurzfristig bei akuten Beschwerden und sind als Anleitung zur Selbsthilfe zu verstehen. Die Ärzte richten sich bei den Verordnungen, wie oft oder wie lange Heilmittel verschrieben werden, an die Heilmittelrichtlinien.
Der Arzt stellt nur dann Privatrezepte aus, wenn keine Leistungspflicht der Krankenkassen besteht. Deshalb können Kosten von Privatrezepten nicht erstattet werden.
Wir erstatten jedoch im Rahmen der zusätzlichen Satzungsleistung apothekenpflichtige Arzneimittel der besonderen Therapierichtung. Das sind folgende Arzneimittel:
- Homöopathische Arzneimittel
- Phytotherapeutische Arzneimittel
- Antroposophische Arzneimittel
Wir erstatten Ihnen die Kosten auf der Grundlage einer Privatrechnung in Höhe von 70 Prozent, maximal 100 Euro jährlich je Arzneimittelgruppe.
Wir benötigen eine ärztliche Verordnung (Privatrezept, grünes Rezept) und die Quittung.
Verschreibungspflichtige Medikamente erhalten Sie ausschließlich in einer Apotheke mit einem Rezept von Ihrem Arzt. Apothekenpflichtige Medikamente dürfen nur durch Apotheken abgegeben werden, ein Rezept benötigen Sie nicht. Freiverkäufliche Medikamente sind auch in Reformhäusern, Drogerien oder Supermärkten erhältlich.
In der Apotheke erhalten Sie verordnete Arzneimittel, für die Verträge mit uns bestehen. Sie können sich für Ihr „Wunscharzneimittel“ entscheiden. Sofern Sie ein anderes Arzneimittel wünschen, zahlen Sie den vollen Arzneimittelpreis selbst. Im Anschluss reichen Sie uns das abgestempelte Rezept und die Quittung zur Erstattung ein. Bitte berücksichtigen Sie, dass neben der gesetzlichen Zuzahlung weitere Abschläge einbehalten werden.
Festbeträge sind Höchstgrenzen, bis zu denen alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. Das Festbetragssystem wurde eingeführt, um den Ausgabenanstieg für Arzneimittel zu senken.
Wenn der Verkaufspreis des Herstellers höher ist, zahlen Sie neben der Zuzahlung (berechnet vom Festbetrag) auch den Differenzbetrag privat. Es gibt Alternativpräparate, die den Festbetrag nicht übersteigen. Der Apotheker berät Sie hierzu gern.
Den Heil- und Kostenplan senden Sie bitte im Original an die HEK in Hamburg:
Hanseatische Krankenkasse
22039 Hamburg
Sofern Sie ein Zahn-Bonusheft geführt haben, legen Sie dies bitte als Kopie bei.
Nach Prüfung der Unterlagen senden wir Ihnen diesen zurück. Bitte legen Sie den Heil- und Kostenplan Ihrem Zahnarzt vor Beginn der Behandlung vor.
Fahrkosten zur ambulanten Behandlung sind grundsätzlich von den Versicherten selbst zu tragen. Wir können die Fahrkosten nur in besonderen Fällen und nach vorheriger Genehmigung bis zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstätte übernehmen. Hierzu zählen die Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung oder zur onkologischen Chemo- und Strahlentherapie. Des Weiteren können Fahrten zur ambulanten Behandlung verordnet und genehmigt werden, wenn Versicherte über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen "aG", "BI" oder "H" verfügen oder Leistungen der Pflegegrade 4 oder 5 erhalten. Ebenfalls erfolgt bei Personen mit dem Pflegegrad 3 und einer ärztlich bestätigten dauerhaften Mobilitätseinschränkung eine Kostenübernahme. Die Zuzahlung für Fahrkosten beträgt 10 Prozent der Kosten je Fahrt, mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro.
FAQ's Versicherung & Beiträge
Da die Familienversicherung kostenfrei ist, sind alle Krankenkassen vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) dazu angehalten, die Voraussetzungen regelmäßig zu überprüfen.
Der Wechsel zur HEK ist sehr einfach. Wir benötigen von Ihnen lediglich einen Mitgliedschaftsantrag. Die Kündigung der Mitgliedschaft bei Ihrer bisherigen Kasse übernehmen wir.
Nachdem Sie den Mitgliedschaftsantrag gestellt haben, beträgt die Wechselfrist noch zwei volle
Kalendermonate.
Beispiel:
Sie beantragen Ihre Mitgliedschaft bei der HEK am 9. September. Die Wechselfrist beträgt zwei volle Monate, also Oktober und November. Die Mitgliedschaft bei der HEK beginnt zum 1. Dezember.
Für eine individuelle Beratung kontaktieren Sie uns gern unter unserer kostenfreien Servicenummer 0800 0213213.
Mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz werden Rentner_innen ab dem 01.01.2020 durch einen Freibetrag bei ihren Einnahmen aus betrieblicher Altersversorgung entlastet, auf welchen keine Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten sind. Dieser Freibetrag liegt seit dem 01.01.2020 bei 159,25 Euro und beträgt ab dem 01.01.2021 164,50 Euro.
Es geht um den Freibetrag, der ab dem 01.01.2020 bei pflichtversicherten Mitgliedern zur Anwendung kommt. Der Freibetrag wird vom Zahlbetrag der betrieblichen Altersversorgung abgezogen und minimiert somit den Beitrag zur Krankenversicherung. Mit dem Gesetz soll die finanzielle Beitragslast zur Krankenversicherung für versicherungspflichtige Betriebsrentenbezieher_innen gemindert werden.
Der Freibetrag wird vom Zahlbetrag der betrieblichen Altersversorgung und nicht von der Beitragsbemessungsgrenze abgezogen.
Betriebliche Altersversorgungen sind Betriebsrenten, die aus Anlass eines früheren Arbeitsverhältnisses gewährt werden. Hierunter fallen neben den Leistungen der Altersversorgung auch Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgungen. Ferner gehören hierzu die Zusatzversorgungsleistungen im öffentlichen Dienst einschließlich der kirchlichen Altersversorgung sowie die hüttenknappschaftliche Zusatzversorgung.
Der Freibetrag gilt nur für pflichtversicherte Mitglieder, bei freiwillig versicherten Mitgliedern findet die Neuregelung keine Anwendung.
Die neue Regelung wird nicht auf die Beitragsberechnung zur Pflegeversicherung übertragen, sie gilt nur für die Krankenversicherung.
Sofern Sie nur eine kapitalisierte betriebliche Altersversorgung beziehen, für welche Sie monatlich Beiträge zahlen, erfolgt die Neuberechnung der geleisteten Zahlungen ab Januar 2020 durch uns. Die Korrekturen erfolgen im November 2020.
Der Freibetrag wird maximal bis zur Höhe des gezahlten Versorgungsbezuges berücksichtigt. Wird der Freibetrag für den gezahlten Versorgungbezug nicht vollständig ausgeschöpft, wird der restliche Freibetrag Ihrer kapitalisierten Betriebsrente zugeordnet.
In diesem Fall werden die zu viel entrichteten Beiträge von Ihrer Zahlstelle der Versorgungsbezüge zurückerstattet.
Wenn Sie ihre Beitragszahlungen an uns leisten möchten, dann können Sie diese Bankverbindung verwenden:
Hamburger Sparkasse - IBAN: DE64 2005 0550 1045 1301 33 - BIC: HASPDEHHXXX
FAQ's Brexit
Zum 31.01.2020 sind das Vereinigte Königreich und Nordirland aus der Europäischen Union ausgetreten. Durch das geschlossene Austrittsabkommen gilt seit dem 01.02.2020 bis zum 31.12.2020 eine Übergangsphase, sodass das Vereinigte Königreich und Nordirland zunächst so angesehen werden, als ob diese weiterhin Mitgliedsstaaten der EU sind. Alle relevanten EU-Verordnungen gelten zum 31.12.2020 weiterhin. Hinsichtlich der Sozialversicherung ergeben sich für Sie bis zum 31.12.2020 keine Änderungen.
Unter bestimmten Voraussetzungen gelten die EU-Verordnungen auch nach dem 31.12.2020. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen zusammengefasst. Haben Sie weitere Fragen, helfen wir Ihnen gern. Bitte beachten Sie, dass alle Regelungen unter dem Vorbehalt gelten, dass keine abweichenden Regelungen zum 01.01.2021 getroffen werden.
Ihre A1-Bescheinigung behält Ihre Gültigkeit, wenn Sie aufgrund einer Entsendung aus Deutschland im Vereinigten Königreich oder Nordirland arbeiten. Dies gilt auch, wenn Ihre Entsendung erst nach dem 31.12.2020 endet. Für eine geplante Entsendung, die spätestens am 31.12.2020 beginnt, können Sie weiterhin eine A1-Bescheinigung für maximal 24 Monate erhalten. Eine Ausstellung ist somit bis maximal 30.12.2022 möglich. Dies gilt natürlich auch im umgekehrten Fall, wenn Sie aufgrund einer Entsendung aus dem Vereinigten Königreich oder Nordirland in Deutschland arbeiten.
Die Leistungsaushilfe wird, sofern die Voraussetzungen vorliegen, weiterhin uneingeschränkt bis zum 31.12.2020 gewährt. Für Sie ändert sich somit vorerst nichts. Sie können weiterhin Sachleistungen im Vereinigten Königreich oder Nordirland in Anspruch nehmen, die anschließend, wie gewohnt, in Deutschland abgerechnet werden.
Bis zum 31.12.2020 können Sie auch eine neue Anspruchsbescheinigung S1 von uns erhalten. Diese dient Ihnen zur Einschreibung im Vereinigten Königreich oder Nordirland. Die Leistungsaushilfe ist derzeit über den 31.12.2020 hinaus möglich, solange sich Ihre Situation nicht ändert und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin im Vereinigten Königreich/in Nordirland haben.
Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie am 31.12.2020 und darüber hinaus ununterbrochen
- nur eine Rente und diese aus Deutschland beziehen.
- aufgrund einer Erwerbstätigkeit in Deutschland den deutschen Rechtsvorschriften unterliegen.
Die Leistungsaushilfe wird, sofern die Voraussetzungen vorliegen, weiterhin uneingeschränkt bis zum 31.12.2020 gewährt. Für Sie ändert sich somit vorerst nichts. Sie können weiterhin Sachleistungen in Deutschland in Anspruch nehmen, die anschließend, wie gewohnt, in dem Vereinigten Königreich/in Nordirland abgerechnet werden.
Bis zum 31.12.2020 können Sie auch eine neue Anspruchsbescheinigung S1 von Ihrem zuständigen Krankenversicherungsträger im Vereinigten Königreich/in Nordirland, erhalten. Diese dient Ihnen zur Einschreibung in Deutschland. Die Leistungsaushilfe ist derzeit über den 31.12.2020 hinaus möglich, solange sich Ihre Situation nicht ändert und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt weiterhin in Deutschland haben.
Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie am 31.12.2020 und darüber hinaus ununterbrochen
- nur eine Rente und diese aus dem Vereinigten Königreich/aus Nordirland beziehen.
- aufgrund einer Erwerbstätigkeit in dem Vereinigten Königreich/in Nordirland den dortigen Rechtsvorschriften unterliegen
Die Leistungsaushilfe wird, sofern die Voraussetzungen vorliegen, weiterhin uneingeschränkt bis zum 31.12.2020 gewährt. Für Sie ändert sich somit vorerst nichts. Sie können weiterhin Sachleistungen im Vereinigten Königreich oder in Nordirland in Anspruch nehmen, die anschließend, wie gewohnt, in Deutschland abgerechnet werden.Nutzen Sie dafür einfach die Rückseite Ihrer Gesundheitskarte (Europäische Gesundheitskarte).
Die Leistungsaushilfe ist derzeit über den 31.12.2020 hinaus möglich, solange sich Ihre Situation nicht ändert und Sie weiterhin nur einen vorrübergehenden Aufenthalt im Vereinigten Königreich haben. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich dort am 31.12.2020 und darüber hinaus ununterbrochen als Tourist_in, Student_in oder entsandte_r Arbeitnehmer_in aufhalten.
Die Leistungsaushilfe wird, sofern die Voraussetzungen vorliegen, weiterhin uneingeschränkt bis zum 31.12.2020 gewährt. Für Sie ändert sich somit vorerst nichts. Sie können weiterhin Sachleistungen in Deutschland in Anspruch nehmen, die anschließend, wie gewohnt, mit dem Vereinigten Königreich/Nordirland abgerechnet werden. Nutzen Sie dafür einfach die Rückseite Ihrer Gesundheitskarte (Europäische Gesundheitskarte). Die Leistungsaushilfe ist derzeit über den 31.12.2020 hinaus möglich, solange sich Ihre Situation nicht ändert und Sie weiterhin nur einen vorrübergehenden Aufenthalt in Deutschland haben. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie sich dort am 31.12.2020 und darüber hinaus ununterbrochen als Tourist_in, Student_in oder entsandte_r Arbeitnehmer_in aufhalten.
FAQ zur Service-App
Basic, Smart und Smarthealth
Die Service-App der HEK können HEK-Versicherte, die ein iOS Endgerät mit der Mindestversion 10.3 oder ein Android Endgerät mit der Mindestversion „6“ (API-Version 23) haben, nutzen.
Die HEK Service-App bieten wir in den Versionen basic und smart an. Mit der basic Version haben Sie die Möglichkeit ihre Unterlagen sowie Anliegen schnell und unkompliziert an die HEK zu übermitteln. Mit der smart-Version können Sie zusätzlich ihre Kontaktdaten verwalten, Schreiben erhalten, unseren Messenger nutzen und die elektronische Gesundheitsakte (smarthealth) freischalten. Im Unterschied zu basic, können Sie in der smart-Version personenbezogene Funktionen nutzen, wie zum Beispiel ein persönliches Postfach, unseren Messenger, Zugriff und Prüfung von persönlichen Daten. Mit dem Add-on smarthealth innerhalb der Version smart, bekommen Sie Zugriff auf Ihre persönlichen Gesundheitsdaten. Jede Version ist kostenfrei erhältlich und erfüllt höchste Sicherheitsstandards.
Aus Sicherheitsgründen können wir Ihnen kein neues Passwort ausstellen und eine erneute Identifizierung über unseren Partner Nect ist erforderlich. Die Daten im smart-Bereich (zum Beispiel Ihre Schreiben) gehen nicht verloren.
Basic
In unserem Downloadcenter können Sie sich Broschüren, Flyer, Infoblätter und Formulare ansehen und herunterladen. Aktuell steht nur eine bestimmte Auswahl zur Verfügung.
Sie können mit der basic-Version Dokumente aller Art an die HEK senden. Unter „Service“, gibt es die Schaltfläche „Dokument senden“. Dort können Sie die entsprechende Dokumentenart auswählen und entweder mit Ihrer Kamera ein Foto aufnehmen oder eine bestehende PDF- oder eine Bilddatei hochladen. Voraussetzung für den Versand ist die betroffene Versichertennummer (Hinweis: Sie können Ihre eigene oder die eines anderen HEK-Mitglieds angeben).
Wenn Sie uns ein Dokument über „Rechnung“ oder „Sonstiges“ senden, können Sie uns eine wichtige Information dazu mitteilen. Einfach direkt nach dem Hochladen oder Fotografieren auf „weiter“ klicken und „Notiz hinzufügen“ wählen. Hier können Sie Ihren Text eingeben.
Sie können Ihr Dokument als PDF- oder als Bilddatei hochladen.
Ja, Sie können mit Android und iOS Geräten direkt aus der Service-App heraus Dokumente an Ihren Drucker senden und ausdrucken. Sie benötigen dafür keine Drucker-App oder ähnliches.
Nachdem Sie erfolgreich ein Dokument an uns übermittelt haben, erhalten Sie eine Tracking-ID. Diese finden Sie immer in der Versandhistorie (in „Dokument senden“, ganz unten). Jeder Eintrag zeigt die Details zu dieser Übermittlung an, darunter auch die Tracking-ID.
Als smart-Nutzer können Sie zudem Ihre versendeten Dokumente in Ihrem persönlichen Postfach unter „gesendete“ einsehen.
Ja, als smart-Nutzer können Sie alle an uns versendeten Dokumente in Ihrem Postausgang sehen.
Sie erhalten einen Hinweis, dass die Unterlagen übermittelt wurden. In der Versandhistorie können Sie nachsehen, wann Sie das Dokument übermittelt haben.
Weitere Informationen zur Service-App erhalten Sie hier.
Wenn Sie nach der Übermittlung eines Dokumentes an die HEK keine Tracking-ID vorfinden, dann war der Versand nicht erfolgreich. Dies kann aufgrund eines technischen Fehlers passieren, das Dokument hat die Maximalgröße überschritten oder Ihre Internetverbindung war zeitweilig unterbrochen.
Nein, es wird kein Dokument im Original benötigt.
Bitte beachten Sie, dass das Originaldokument noch für 2 Monate von Ihnen als Nachweis aufzubewahren ist.
Ja, bitte bewahren Sie den Originalbeleg mindestens 2 Monate auf.
Sie können über die App für sich oder eine andere Person die Versicherungsbescheinigung anfordern. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Versichertennummer des Versicherten, dessen Bescheinigung angefordert wird, angegeben wird. Die Bescheinigung wird dann an die hinterlegte postalische Adresse des Versicherten gesendet. Unter smart wird Ihre persönliche Versicherungsbescheinigung direkt in der App angezeigt, sofern Sie die App-Kommunikation aktiviert haben. Somit haben Sie ihre eigene Bescheinigung immer dabei!
Aus Datenschutzgründen und zur zusätzlichen Verifizierung, muss die angeforderte Versicherungsbescheinigung postalisch zugesendet werden und kann nicht direkt in der App angezeigt werden.
Mit einer Registrierung für smart können Sie die Funktion des Messengers nutzen.
Unter „meine Daten“ können Sie Ihre Familienmitglieder hinzufügen, um beispielsweise die Versichertenbescheinigung anzufordern oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen.
Unsere Datenschutzerklärung steht Ihnen unter „mehr > Datenschutz“ zum Nachlesen sowie zum Download zur Verfügung.
Smart
Mit smart können Sie weitere digitale Services nutzen und erhalten Zugriff auf Ihre persönlichen Daten. Voraussetzung ist eine Identifizierung über die App unseres Partners Nect, um sicher die folgenden Funktionen nutzen zu können:
Digitaler Briefversand durch die HEK
Persönliches Postfach
Einfacher Austausch über unseren Messenger
Kontakt- und Bankdaten prüfen und ändern
Zugriff auf Ihre Versichertendaten: Versicherungszeiten und Entgeltdaten
Optional: Add-on smarthealth freischalten
Sie aktivieren einfach „App Kommunikation“ und erhalten persönliche Mitteilungen von der HEK direkt in Ihr Postfach der Service-App. Dies können Sie entweder direkt bei erfolgreichen Registrierung einstellen oder zu jeder Zeit unter „Profil“ > „Kommunikation/Mitteilungen“. Wenn Sie keine Schreiben mehr über die App erhalten möchten, können Sie dies unter „Kommunikation/Mitteilungen“ wieder deaktivieren.
Im Downloadcenter der Service-App steht Ihr persönlicher digitaler Versicherungsausweis für Sie bereit: Einfach anfordern und nach wenigen Minuten können Sie ihn downloaden, drucken oder versenden. Voraussetzung ist, dass Sie registrierter smart-Nutzer sind.
Der digitale Versicherungsausweis ist ab dem Anforderungstag 14 Tage gültig. Er gilt nur als Ersatz und wir empfehlen Ihnen, gleich eine neue Gesundheitskarte bei uns zu beantragen: 08000213213.
Sie können den Ausweis 4-mal im Jahr als Soforthilfe anfordern und nutzen. Darüber hinaus wenden Sie sich bitte direkt an uns: 08000213213.
Ja, Sie können direkt auf Schreiben der HEK antworten. Dafür öffnen Sie in Ihrem Postfach das entsprechende Dokument und klicken unten auf „antworten“.
Um sich für smart zu registrieren, gehen Sie in der App auf „Profil“, klicken auf „jetzt registrieren“, stimmen unserer Datenschutzerklärung zu und geben Ihren Namen, sowie Ihre Versichertennummer an. Anschließend werden Sie in den Apple App-Store oder Google Playstore weitergeleitet, um unsere Partner App Nect herunterzuladen.
Der Registrierungsprozess über Nect läuft in drei Schritten ab.
- Schritt 1: Sie machen ein Selfie-Video und lesen zwei Wörter ab
- Schritt 2: Sie filmen die Vorderseite Ihres Personalausweises
- Schritt 3: Sie fotografieren die Rückseite Ihres Personalausweises
Für die Registrierung akzeptiert Nect 180 Reisepässe und den deutschen Personalausweis (keine weiteren ID-Cards).
Die Nect App erfüllt die höchsten Anforderungen des Gesetzgebers (§203 StGB) und wurde vom Bundesversicherungsamt freigegeben. Für die Prüfung über Nect werden keine Daten der Versicherten weitergeben.
Unsere Identifizierung verläuft über eine 2-Faktor-Authentifizierung, die nur erfolgreich ist, wenn beide festgelegten Faktoren eingesetzt werden und korrekt sind:
1. Fingerabdruck / Pin / Gesichtsscan (abhängig von Ihrem Endgerät): Über die Schaltfläche „Sicherheit“ (unter „Meine Daten“) verwalten Sie welche Prüfung beim Einstieg in die App abgefragt werden soll.
2. IMEI-Nummer (International Mobile Equipment Identity): Diese besteht aus 15 Ziffern und dient dazu, jedes Handy weltweit eindeutig identifizieren zu können. Im Falle eines Gerätewechsels ändert sich die IMEI-Nummer (also einer der notwendigen Komponenten). Daher muss eine neue Identifikation vorgenommen werden.
Aktuell ist es noch nicht möglich, Unterlagen in Ihrem Postfach online auszufüllen. Jedoch ist diese Funktion in Planung und wird in naher Zukunft umgesetzt.
Sollten Sie nach der Registrierung Ihr Endgerät wechseln, muss eine erneute Identifizierung über Nect erfolgen.
Ihre Bankverbindung sehen Sie im Bereich „Meine Daten / Kontaktdaten“.
Der Vollständigkeit halber sehen Sie im Bereich „Meine Daten / Kontaktdaten“ eine Auflistung Ihrer Bankverbindungen, die Sie jemals bei uns hinterlegt haben. Zukünftig soll die aktuell gültige Bankverbindung hervorgehoben werden.
Die Erstanmeldung für das Bonusprogramm Vorsorgeplus erfolgt schriftlich über einen Antrag. Folgeeinschreibungen können per Post, Chat, Mail, Telefon im Team Direkt eingereicht werden.
Am Bonusprogramm können Versicherte über 18 Jahre teilnehmen.
Es wird Ihnen entsprechend des Bonusprogramms die Nachweiskategorien angezeigt, für die Sie innerhalb von 12 Monaten (+ 6 Wochen Karenzzeit) Unterlagen über die Service-App einreichen können. In jeder Kategorie wird genau beschrieben, wie Sie den Nachweis einreichen können.
Im Bereich „Profil“ können Sie unter „Kontaktdaten“ Ihre persönlichen Daten ändern. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie die smart-Version nutzen.
Smarthealth
Am 1. Januar 2021 wurde in Deutschland die elektronische Patientenakte (ePA) eingeführt. Die ePA ermöglicht die Übertragung von Daten und Dokumenten von Arztpraxen und Krankenhäusern sowie die Bereitstellung Ihrer eigenen Dokumente, um sie mit Ihren Arztpraxen und Krankenhäusern zu teilen.
Die Einführung der ePA ist durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geregelt. Weitere Informationen zur ePA finden Sie auch beim Bundesministerium für Gesundheit und bei der Gematik.
Ausführliche Informationen hat auch der GKV Spitzenverband bereitgestellt. Diese finden Sie hier.
Die bisherige persönliche Gesundheitsakte wurde abgelöst. Das bedeutet für Sie: smarthealth beinhaltet jetzt sowohl Ihre Patientenakte als auch individuelle HEK Services.
Alle bekannten Funktionen, die Sie vielleicht schon aus smarthealth kennen, bleiben bestehen und werden zukünftig durch die ePA erweitert. Ihre gespeicherten Daten und Dokumente bleiben beim Übergang von der eGA zur ePA selbstverständlich erhalten.
Die ePA wird Ihnen durch die HEK zur Verfügung gestellt. Mit Ihrer Entscheidung zur Nutzung der ePA stimmen Sie den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung der HEK zu
Die persönliche Gesundheitsakte (smarthealth) umfasst die elektronische Patientenakte und die individuellen HEK Services.
Die Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und basiert auf der technischen Vernetzung durch die Telematikinfrastruktur. Ziel der persönlichen Gesundheitsakte ist es Gesundheitsdaten an einem Ort zu verwalten und darüber hinaus weitere individuelle HEK Services, wie zum Beispiel Impf- und Vorsorgehinweise und eine Dokumenten-Verwaltung, zu nutzen.
Kern der persönlichen Gesundheitsakte ist die zentral ab 2021 in Deutschland eingeführte elektronische Patientenakte (ePA), welche den Versicherten von allen gesetzlichen Krankenkassen (GKV) ab dem 1. Januar angeboten wird.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) regelt, welche Informationen über einen Patienten in der ePA gespeichert werden können:
• Befunde
• Diagnosen
• Therapiemaßnahmen
• Behandlungsberichte
• Impfungen
Hierdurch wird eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation ermöglicht. Der Notfall-Datensatz, der elektronische Medikationsplan sowie elektronische Arztbriefe werden durch die ePA unterstützt.
Die persönliche Gesundheitsakte (smarthealth) ist über die HEK Service-App für die Betriebssysteme Android und iOS verfügbar.
Um sich die App auf das Smartphone zu laden, benötigen Sie ein geeignetes Smartphone sowie einen Zugang zum App Store von Apple (iOS) oder zum Playstore von Google (Android). Nach Download und Installation ist es erforderlich sich für die Nutzung der App zu registrieren.
Für die kostenfreie Nutzung Ihrer persönlichen Gesundheitsakte und damit der ePA ist es Voraussetzung bei uns versichert zu sein.
Die ePA ohne individuelle HEK Zusatzservices kann auch ohne Smartphone genutzt werden. Dazu ist eine Freischaltung durch uns notwendig. Die Aktivierung und Nutzung der ePA ist in diesem Fall nur in Ihrer Arztpraxis oder in Ihrem Krankenhaus möglich. Dafür ist Ihre Gesundheitskarte sowie die zugehörige PIN erforderlich.
Die Nutzung der persönlichen Gesundheitsakte ist freiwillig und wird Ihnen von der HEK kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie können die Akte über die App oder über uns jederzeit kündigen.
smarthealth beinhaltet für Sie jetzt auch die ePA (elektronischen Patientenakte). Die Kernfunktion der ePA ist der Datenaustausch zwischen Ihnen und anderen beteiligten Institutionen des Gesundheitswesens. Aufgrund dieser Funktion besitzt die ePA eine andere technische Basis und funktioniert nach anderen sicherheitstechnischen Prinzipien.
Um die ePA innerhalb der persönlichen Gesundheitsakte sicher nutzen zu können, ist eine spezielle Registrierung notwendig, die in wenigen Schritten erfolgt.
Zudem wird Ihnen die ePA nicht mehr, so wie bisher die eGA, von der IBM angeboten, sondern direkt von der HEK. Daher ist es erforderlich, dass Sie mit uns einen Vertrag über die Nutzung schließen und damit auch die entsprechenden Nutzungsbedingungen akzeptieren. Dies erfolgt während der Registrierung.
Die persönliche Gesundheitsakte wird Ihnen mit Einführung der ePA von der HEK und nicht mehr von IBM angeboten.
Zunächst sind die AGB und die Datenschutzerklärung zu akzeptieren. Zudem ist der Stammdatenübertragung zuzustimmen, damit Ihre bisherigen Daten übernommen werden. Da die bisherigen Funktionen weiterhin zur Verfügung stehen, werden Ihre Daten in Ihre persönliche Gesundheitsakte überführt. Im letzten Schritt erfolgt der Vertragsabschluss mit der HEK und die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten.
Um ähnlich wie bisher auch für die sichere Nutzung der ePA einen Sicherheitsschlüssel (Code) zu erstellen, muss ein Zufallswert generiert werden. Dazu werden Ihnen zwei Optionen angeboten: Die Bewegung des Smartphones oder die Erzeugung von Geräuschen. Dieser Zufallswert ist die Basis für die Schlüsselgenerierung für Ihre ePA.
Wenn Sie im Rahmen des Wechsels von der eGA zur persönlichen Gesundheitsakte mit ePA die App neu installieren, werden Sie aufgefordert Ihren eGA-Sicherheitsschlüssel einzugeben. Dieser wurde bei der Registrierung für die eGA erzeugt. Er wird benötigt, um Ihre in der eGA und jetzt in den ePA-Zusatzfunktionen gespeicherten Daten wieder zu entschlüsseln.
Sollte Ihnen Ihr Schlüssel nicht mehr zur Verfügung stehen, ist ein neuer zu generieren. In diesem Fall werden alle Ihre bisher gespeicherten Daten gelöscht, da sie nicht mehr entschlüsselt werden können. Sie starten mit einer leeren Gesundheitsakte.
Im nächsten Schritt ist die bevorzugte Login-Variante auszuwählen. Sie können sich entweder mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) in Ihrer persönlichen Gesundheitsakte anmelden oder ganz einfach und sicher mit den Login-Daten Ihrer HEK Service-App. Bei der Anmeldung mit Ihrer Gesundheitskarte ist diese bei jedem Login an das Gerät zu halten. Dazu benötigen Sie eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion.
Für den zusätzlichen Sicherheitsfaktor der Gerätebindung ist Ihre zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse zu überprüfen und zu bestätigen. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link. Nach der Bestätigung klicken Sie einfach den Link in der E-Mail an. Damit ist die Registrierung abgeschlossen. Sollte die E-Mail-Adresse nicht richtig sein, ist diese zu korrigieren. Wenden Sie sich dafür bitte an unser Team Direkt kostenfrei unter 0800 0213213.
Zunächst ist die Nutzungsbedingung und die Datenschutzerklärung der HEK zu akzeptieren. Danach stimmen Sie der Stammdatenübertragung zu, sodass Ihre persönliche Gesundheitsakte erzeugt wird. Letzter Schritt ist der Vertragsabschluss mit der HEK und die Einwilligung zur Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten.
Die nächsten Schritte dienen der Sicherheit Ihrer Aktennutzung. Um einen individuellen Sicherheitsschlüssel (Code) zu erstellen, muss ein Zufallswert generiert werden. Dazu werden Ihnen zwei Optionen angeboten: Die Bewegung des Smartphones oder das Erzeugen von Geräuschen (zum Beispiel durch Sprache). Dieser Zufallswert ist die Basis für die Schlüsselgenerierung für Ihre ePA.
Nun wird Ihr individueller Sicherheitsschlüssel für die ePA-Zusatzfunktionen erstellt. Bitte speichern Sie diesen sicher. Am besten außerhalb Ihres Smartphones, da Sie ihn benötigen, wenn Sie das Gerät wechseln oder die App neu installieren möchten. Mit dem Sicherheitsschlüssel werden alle Ihre Daten in den ePA-Zusatzfunktionen verschlüsselt hinterlegt.
Im nächsten Schritt ist die bevorzugte Login-Variante auszuwählen. Sie können sich mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) in Ihrer persönlichen Gesundheitsakte anmelden oder ganz einfach und sicher mit den Login-Daten der HEK Service-App. Letzteres bedarf einer Bestätigung Ihrer Identität durch uns. Die Identifizierung erfolgt schnell, sicher und unkompliziert durch unseren Partner Nect. Bei der Anmeldung mit der Gesundheitskarte ist diese bei jedem Login an das Gerät zu halten. Dafür wird eine Gesundheitskarte mit NFC-Funktion benötigt.
Für den zusätzlichen Sicherheitsfaktor ist zuletzt Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse zu überprüfen und zu bestätigen. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungs-Link. Nach Bestätigung klicken Sie einfach den Link in der E-Mail an. Damit ist die Registrierung abgeschlossen.
Sollte die E-Mail-Adresse nicht richtig sein, ist diese zu korrigieren. Wenden Sie sich dafür bitte an unser Team Direkt kostenfrei unter 0800 0213213.
Wenn Sie die Anmeldung mit Ihrer Gesundheitskarte (eGK) auswählen, werden sie bei jedem Login aufgefordert Ihre Karte gegen das Smartphone zu halten und die dazugehörige PIN einzugeben. Für dieses Verfahren benötigen Sie eine Karte, die NFC-fähig ist (Near-Field-Communication).
Je nach Smartphone muss die Karte an eine bestimmte Stelle des Smartphones gehalten werden. Bitte probieren Sie es an verschiedenen Stellen aus, falls es beim ersten Mal nicht funktioniert.
Sie können sich aber auch ganz einfach und sicher automatisch mit den Login-Daten Ihrer HEK Service-App einloggen. Die Login-Methode können Sie jederzeit in den Einstellungen ändern.
Die Anmeldung erfolgt ganz einfach und automatisch mit den Login-Daten Ihrer HEK Service-App. Dafür wird eine sogenannte alternative Versicherten-Identität (AL.VI) genutzt.
Diese alternative Versicherten-Identität wird von uns für Sie angelegt, sobald Sie diese Login-Methode auswählen. Dafür muss Ihre Identität überprüft werden. Die Identifizierung erfolgt ganz einfach und sicher über die App unseres Partners Nect.
Es kann manchmal einige Minuten dauern, bis eine alternative Versicherten-Identität für Sie angelegt ist. Mit Hilfe der AL.VI können Sie auch ohne Ihre Gesundheitskarte jederzeit einfach und sicher über Ihr Smartphone auf Ihre elektronische Patientenakte zugreifen.
Derzeit ist die Nutzung der persönlichen Gesundheitsakte auf nur einem Gerät möglich. Wir arbeiten daran Ihnen zukünftig die Nutzung auch auf mehreren Geräten (zum Beispiel auf dem Tablet und auf Ihrem Smartphone) zu ermöglichen.
Für Sie ist die Nutzung der ePA kostenfrei.
Wir stellen Ihnen smarthealth inklusive der ePA und den individuellen HEK Services kostenfrei zur Verfügung.
Die Funktionen der vom Gesetzgeber vorgeschrieben ePA sind bei allen Krankenkassen identisch.
Die Möglichkeit, außerhalb der ePA weitere Daten von Arztpraxen und Krankenhäusern zu beziehen, hängt davon ab, ob die betreffende Arztpraxis oder das Krankenhaus bereits über einen der sicheren Kommunikationskanäle (Telematikinfrastruktur) angeschlossen ist.
Bei Problemen mit der Registrierung oder der Nutzung der persönlichen Gesundheitsakte steht Ihnen unser Team Direkt jederzeit unter 0800 0213213 kostenfrei zur Verfügung.
Wenn Sie Ihr Smartphone wechseln, ist für smarthealth und Ihre Patientenakte nichts weiter zu beachten. Bei der Erstanmeldung auf dem neuen Gerät werden Sie aufgefordert die Freischaltung des neuen Geräts zu bestätigen. Dazu erhalten Sie eine E-Mail an Ihre hinterlegte E-Mail-Adresse.
Für die individuellen HEK Services geben Sie bei einem Smartphone-Wechsel Ihren persönlichen Sicherheitsschlüssel ein, den Sie bei der Registrierung generiert haben. Das ist zwingend notwendig, damit auch diese Daten auf Ihrem neuen Smartphone wieder entschlüsselt und angezeigt werden können. Sie finden Ihren Sicherheitsschlüssel unter Einstellungen → Persönliche Daten → Schlüssel speichern.
Wenn Sie den Sicherheitsschlüssel nicht eingeben können, weil Sie ihn beispielsweise verloren haben, dann gehen Ihre bisher gespeicherten Daten verloren. Aus Sicherheitsgründen gibt es keine Option zur Wiederherstellung des Schlüssels. Speichern Sie ihn daher unbedingt sicher und außerhalb Ihres Smartphones. Während der Nutzung von smarthealth können Sie sich Ihren persönlichen Sicherheitsschlüssel unter Einstellungen anzeigen lassen und erneut speichern.
Sie können smarthealth jederzeit ohne Angaben von Gründen kündigen. Unter Einstellungen und Vertrag finden Sie die entsprechenden Optionen zur Kündigung und zum Widerruf.
Die Kündigung beinhaltet eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. Innerhalb dieser Frist können Sie Ihre Kündigung durch Widerruf aufheben. Nach Ablauf der Frist werden alle Ihre Gesundheitsdaten in smarthealth gelöscht und das Konto wird geschlossen.
Neben der Kündigung können Sie die bei der Registrierung abgegebene Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten widerrufen. Dieser Widerruf hat eine sofortige Löschung aller Ihrer Gesundheitsdaten zur Folge und kann nicht rückgängig gemacht werden. Das Konto wird unmittelbar geschlossen.
Sowohl bei der Kündigung als auch beim Widerruf Ihrer Einwilligung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Gesundheitsdaten zu exportieren. Die Dokumente, die in der ePA liegen, können aufgrund der Sicherheitsmechanismen daraus nur einzeln exportiert werden und auf Ihrem Smartphone gespeichert werden. Um einen gesamtheitlichen Datenexport vorzunehmen, können Sie Ihre Dokumente vor Kündigung oder Widerruf aus der ePA in „Private Dokumente“ kopieren, um anschließend den Datenexport durchführen zu können.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Die persönliche Gesundheitsakte wurde nach modernsten Standards entwickelt. Dies betrifft sowohl die Programmierung als auch die getroffenen Maßnahmen gegen Manipulations- oder Zugriffsversuche unberechtigter Dritter.
Um dieses hohe Maß an Sicherheit zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen auf ein paar grundlegende Dinge im Umgang mit Ihren sensiblen Gesundheitsdaten zu achten:
- Manipulieren Sie Ihr Smartphone nicht durch zum Beispiel Rooting oder Jailbreaking.
- Installieren Sie nur Apps aus dem jeweiligen Store Ihres Betriebssystems oder Herstellers.
- Nutzen Sie gegebenenfalls ein aktuelles Internet-Security- oder ein Anti-Virus-Programm
Zusätzlich empfehlen wir, sich an gängige Standards im Umgang mit Online-Diensten zu halten. Hierzu zählen unter anderem die Verwendung von einmaligen Passwörtern in ausreichender Länge mit Sonderzeichen. Passwörter sollten niemals mit anderen Personen geteilt werden. Weitere Merkmale zur sicheren Anmeldung, wie zum Beispiel die Gesundheitskarte, sind nicht an unberechtigte Dritte weiterzugeben. Teilen Sie die PIN Ihrer Gesundheitskarte nicht mit Dritten.
Trotz der sehr hohen Sicherheitsanforderungen unter denen smarthealth (die elektronische Patientenakte sowie die individuellen HEK Services) entwickelt und betrieben wird, kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Daten und Dokumente mit Schadsoftware infiziert sein können. Achten Sie deshalb bitte unbedingt darauf, dass auf Ihren Geräten entsprechende Schutzsoftware installiert und auf dem aktuellen Stand ist.
smarthealth ist ein besonders abgesicherter Baustein innerhalb der HEK Service-App. Da die App und smarthealth unabhängig voneinander entwickelt werden, besitzen sie auch unterschiedliche Versions-Nummern.
Die Version von smarthealth finden Sie in den Einstellungen unterhalb des Menüs. Diese ist wichtig, wenn Sie Hilfe vom Support benötigen.
Die Versionsnummer der HEK Service-App finden Sie sowohl innerhalb der App oder auf der entsprechenden Seite im App Store (Apple-Gerät) oder im Google Playstore (Android-Gerät).
Unter bestimmten Umständen kann es sein, dass der Zugang zu smarthealth nicht wie gewohnt funktioniert. Dafür kann es verschiedene Gründe geben:
- Es besteht zeitweise oder dauerhaft keine Verbindung zum Internet. Das kann zum Beispiel bei Bahnfahrten auftreten oder innerhalb von Gebäuden.
- In einem höchst unwahrscheinlichen Fall kann eine sicherheitstechnische Störung vorliegen.
Um die Auswirkungen möglichst gering zu halten, wird der Zugriff auf die persönliche Gesundheitsakte unmittelbar blockiert. In diesem Fall kann es sein, dass eine neue App-Version installiert werden muss, um wieder Zugriff auf smarthealth zu erlangen.
Unter bestimmten Umständen kann es sein, dass bestimmte Zusatzfunktionen oder bestimmte Funktionen zeitweilig nicht wie gewohnt zur Verfügung stehen. Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben:
- Es besteht zeitweise oder dauerhaft keine Verbindung zum Internet. Das kann zum Beispiel bei Bahnfahrten auftreten oder innerhalb von Gebäuden.
- In seltenen Fällen kann es dazu kommen, dass Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
Um die Einschränkungen gering zu halten, werden diese Arbeiten zu Zeiten durchgeführt, an denen wenige Nutzer auf die Funktionen zugreifen. - In einem höchst unwahrscheinlichen Fall kann eine sicherheitstechnische Störung vorliegen.
Um die Auswirkungen möglichst gering zu halten, wird der Zugriff auf smarthealth oder Teile davon blockiert. Es kann sein, dass eine neue App-Version installiert werden muss, um die Funktionen wieder nutzen zu können.
Die HEK Service-App und damit auch smarthealth wird regelmäßig aktualisiert. Um die Aktualisierungen zu laden und zu installieren besuchen Sie bitte den App Store von Apple (iOS) oder den Google Playstore (Android).
Bei jeder Aktualisierung der App werden Informationen zu den Änderungen und den neuen Funktionen bereitgestellt. Nehmen Sie sich vor dem Update einen Augenblick Zeit, um sich diese Informationen durchzulesen. Im Versionsverlauf können Sie die Informationen auch rückwirkend nachlesen.
Es kann in seltenen Fällen dazu kommen, dass die App vorübergehend in den App Stores zur Verfügung steht. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass Ihr Smartphone nicht mit der HEK Service-App kompatibel ist. Falls keine weiteren Informationen dazu vorliegen, wenden Sie sich gern kostenfrei an unser Team Direkt unter 0800 0213213.
Die elektronische Patientenakte (ePA)
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist das zentrale Element der vernetzten Gesundheitsversorgung und verbindet die Akteure und Institutionen des Gesundheitssystems über eine vernetzte Telematikinfrastruktur.
Kern der persönlichen Gesundheitsakte ist die zentral ab 2021 in Deutschland eingeführte 'elektronische Patientenakte' (ePA), welche den Versicherten von allen gesetzlichen Krankenkassen seit dem 1. Januar angeboten wird.
Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bestimmt, dass die folgenden Informationen über einen Patienten in der ePA gespeichert werden können:
- Befunde
- Diagnosen
- Therapiemaßnahmen
- Behandlungsberichte
- Impfungen
Hierdurch wird eine fall- und einrichtungsübergreifende Dokumentation ermöglicht. Der Notfalldatensatz, der elektronische Medikationsplan sowie elektronische Arztbriefe werden zudem durch die ePA unterstützt.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit und der gematik.
Die ePA ist ein sicheres Aktensystem, in dem individuelle Patienten- und Gesundheitsdaten gespeichert und mit Arztpraxen, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern über die „Telematikinfrastruktur“ ausgetauscht werden können. Dazu muss die ePA von der jeweiligen Versicherung freigeschaltet und vom Versicherten aktiviert werden.
Neben der Nutzung über die HEK Service-App kann die ePA auch beim Arzt oder im Krankenhaus genutzt werden. Hier stehen jedoch die individuellen HEK Services nicht zur Verfügung.
Hier finden Sie ausführliche Informationen des GKV Spitzenverband.
Die ePA ist ein sicherer zentraler Datenspeicher, dessen Server in Deutschland stehen. Sie können in Ihrer ePA Daten von Ihren Arztpraxen oder Krankenhäusern empfangen und eigene Daten speichern, um sie mit Ihren Ärzten zu teilen.
Wir haben die ePA für Sie als kostenfreien Service in smarthealth integriert. Die Nutzung der ePA sowie der zusätzlichen individuellen HEK Services in smarthealth wird dadurch einfach und reibungslos für Sie gestaltet.
Arztpraxen und Krankenhäuser können ausschließlich auf Ihre Patientenakte in smarthealth zugreifen, wenn Sie ihnen eine Berechtigung dafür erteilen. Der Zugriff auf die individuellen HEK Services in smarthealth ist nicht möglich
Auf Ihre ePA können alle Arztpraxen und Krankenhäusern zugreifen, welche zum jeweiligen Zeitpunkt an die Telematikinfrastuktur angeschlossen sind. Zum Start der ePA sind das niedergelassene Allgemein- und Facharztpraxen sowie Krankenhäuser. Für die nahe Zukunft ist geplant, dass Apotheken aber auch Hebammen und Physiotherapeuten auf freiwilliger Basis Zugriff haben werden.
Ein Zugriff auf Ihre ePA kann ausschließlich mit Ihrer Erlaubnis geschehen. Das geschieht dadurch, dass Sie für Ihre Arztpraxen und Ihr Krankenhaus Berechtigungen erteilen.
Sie können eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus für den Zugang zu Ihrer ePA berechtigen. Berechtigungen werden pro Arztpraxis oder Krankenhaus erteilt, dabei ist jeweils einen vorgegebenen Zeitraum auszuwählen. Dieser Zeitraum kann jederzeit angepasst werden.
Das Hinzufügen von Berechtigungen erfolgt im Bereich „Berechtigungen verwalten“ innerhalb der ePA. Um den Zugriff auf Ihre ePA zu ermöglichen, ist zunächst eine Ihrer Arztpraxen oder Ihr Krankenhaus hinzuzufügen. Dafür steht Ihnen eine Suche zur Verfügung, welche alle angeschlossenen Arztpraxen und Krankenhäuser umfasst. Sie können eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus auf zwei Arten für den Zugang zu Ihrer ePA berechtigen.
Zum einen können Sie erlauben, dass Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus Ihnen Daten in Ihre ePA übermittelt. Damit erlauben Sie gleichzeitig, dass während der Dauer der Berechtigung auch auf alle anderen Daten zugegriffen werden kann, die von anderen Arztpraxen oder Krankenhäusern eingestellt wurden und zum Zeitpunkt des Zugriffs in Ihrer ePA gespeichert sind.
Zum anderen können Sie erlauben, dass Ihre Arztpraxis oder Ihr Krankenhaus auf die von Ihnen selbst eingestellten Dokumente Zugriff haben. Auch hier erlauben Sie damit den gleichzeitigen Zugriff auf alle von Ihnen selbst gespeicherten Dokumente.
Hinweis: Die Berechtigungen erfolgen nicht pro Dokument, sondern für jeweils alle Dokumente von Ihnen oder von Arztpraxen oder Krankenhäusern. Beide Arten der Berechtigung gelten unabhängig voneinander.
Wenn Sie bereits Arztpraxen oder Krankenhäuser zu Ihrer ePA hinzugefügt haben, erscheinen diese in alphabetischer Reihenfolge im Bereich „Berechtigungen verwalten“. In der Übersicht können Sie erkennen, ob und für welche Praxis oder Krankenhaus eine Berechtigung vorliegt, für welchen Zugriff Sie berechtigt haben und wie lange die Berechtigung gilt.
Damit Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus Ihnen Daten übermitteln können, ist jeweils eine Berechtigung dafür zu erteilen. Durch diese Berechtigung haben Ihre Praxis und das Krankenhaus gleichzeitig die Möglichkeit, auf alle anderen von Praxen und Krankenhäusern eingestellten Daten zuzugreifen.
Alle Berechtigungen gelten jeweils für einen bestimmten Zeitraum. Sie können eine Berechtigung jederzeit entziehen und neu vergeben. Dazu ist Ihre Arztpraxis oder Ihr Krankenhaus neu hinzuzufügen.
Um eigene Dokumente mit einer Arztpraxis oder dem Krankenhaus zu teilen, ist das Dokument durch Sie in Ihrer ePA zu speichern.
Dazu können Sie ein bereits ein in Ihren „Private Dokumente“ vorhandenes Dokument in Ihre ePA übertragen. Dazu wählen Sie das betreffende Dokument aus und nutzen die angebotene Option zum Kopieren des Dokuments in Ihre ePA.
Ein neues Dokument können Sie über den zentralen Hinzufügen-Button in Ihrer ePA speichern. Dabei ist Ihre ePA als Speicherort auszuwählen (Geteiltes Dokument).
Sie, Ihre Arztpraxis und das Krankenhaus können derzeit folgende Dateitypen in Ihrer ePA speichern:
- .pdf (Adobe Portable Document Format)
- .jpg/.jpeg (Bildformat mit Komprimierung)
- .tiff (Bildformat)
- .txt (einfaches Textformat)
- .rtf (Textformat mit Formatierung)
- .docx (Microsoft Word)
- .xlsx (Microsoft Excel)
- .odt (OpenDocument Text)
- .ods (OpenDokument Tabellenkalkulation)
- .xml (strukturierte Daten in Form einer Textdatei)
- .hl7 (Standard für Datenaustausch im Gesundheitswesen)
Bitte beachten Sie, dass das Bildformat .png nicht gespeichert und verarbeitet werden kann.
Um Ihre eigenen Dokumente zu teilen, ist notwendig, dass diese in Ihrer ePA gespeichert sind.
Damit Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus darauf zugreifen kann, ist jeweils eine Berechtigung durch Sie dafür zu erteilen. Durch diese Berechtigung haben Ihre Praxis und/oder das Krankenhaus die Möglichkeit, auf alle von Ihnen eingestellten Daten zuzugreifen.
Alle Berechtigungen gelten jeweils für einen bestimmten Zeitraum. Sie können eine Berechtigung jederzeit entziehen und neu vergeben. Dazu ist Ihre Arztpraxis oder Ihr Krankenhaus neu hinzuzufügen.
Wenn Sie von einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus neue Daten erhalten haben, werden Sie in smarthealth benachrichtigt. Dafür ist diese Funktion zu aktivieren.
Da die Standardsortierung der Daten und Dokumente innerhalb der ePA chronologisch erfolgt, werden neue Dokumente beim Öffnen der ePA immer oben angezeigt.
Unabhängig vom definierten Zeitraum der Berechtigung, können Sie eine Berechtigung jederzeit wieder entziehen. Die betreffende Praxis oder das Krankenhaus hat dann keinen Zugriff mehr auf Ihre ePA.
Um den Zugriff wieder zu gewähren, ist dafür durch Sie eine neue Berechtigung zu vergeben. Dazu ist Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus erneut hinzuzufügen.
Sie können alle Daten und Dokumente in Ihrer ePA löschen. Einzelne Dokumente sind in der Detail-Ansicht zu löschen. Für mehrere Dokumente empfiehlt sich die „Auswählen“-Funktion in der Übersicht, über die Sie mehrere Dokumente markieren und löschen können.
Auch Ihre Arztpraxis und das Krankenhaus können in Ihrer ePA löschen, beispielsweise wenn ein Dokument zu aktualisieren ist. Allerdings betrifft das nur die Daten und Dokumente, die von der betreffenden Praxis oder dem Krankenhaus gespeichert wurden.
Wenn Sie ein Dokument löschen, kann es nicht wiederhergestellt werden. Wenn Sie lediglich verhindern wollen, dass ein Anderer darauf zugreifen kann, dann können Sie es vor dem Löschen in Ihre „Private Dokumente“ kopieren.
Sie können jederzeit vergebene Berechtigungen für Ihre Arztpraxis und das Krankenhaus wieder entziehen. Je nachdem, welche Berechtigung vergeben wurde, können Sie von dieser Praxis und dem Krankenhaus dann keine Dokumente mehr erhalten. Bereits gespeicherte Daten bleiben in Ihrer ePA.
Ebenso können die Einrichtungen nicht mehr auf die Daten von anderen Arztpraxen und Krankenhäusern und/oder Daten von Ihnen selbst zugreifen.
Für eine erneute Berechtigung muss die Praxis oder das Krankenhaus wieder zu Ihrer ePA hinzugefügt werden.
Sofern eine Berechtigung bereits abgelaufen ist, kann die jeweilige Arztpraxis oder das Krankenhaus nicht mehr auf die jeweiligen Daten und Dokumente in Ihrer ePA zugreifen und Ihnen auch keine neuen Daten oder Dokumente einstellen. Die Praxis oder das Krankenhaus erscheint dann auch nicht mehr in der Berechtigungsliste.
Um einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus erneut Zugriff auf Ihre ePA zu geben, sind diese durch Sie wieder hinzuzufügen und die erforderliche Berechtigung erneut zu erteilen.
Das eine Berechtigung bald ablaufen wird, ist in der Liste Ihrer Berechtigungen innerhalb der ePA zu sehen.
Um zu verhindern, dass eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus auf Daten von anderen Praxen oder Krankenhäuser zugreifen kann, entziehen Sie die betreffende Berechtigung.
Wenn Sie verhindern wollen, dass bestimmte Dokumente von einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus gelesen werden können, kopieren Sie die betreffenden Dokumente in „Dokumente“ und löschen Sie diese anschließend in Ihrer ePA.
Sie können die auf diese Weise aus der ePA entfernten Dokumente wieder in der ePA speichern, etwa um sie erneut zu teilen. Beachten Sie: Das Dokument hat jetzt den Status „selbst gespeichert“.
Alle Daten und Dokumente, die Sie selbst oder Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus in Ihrer ePA gespeichert haben, werden in Ihrer ePA als Liste angezeigt. Dabei erfolgt die Standard-Sortierung chronologisch - das zuletzt gespeicherte Dokument liegt ganz oben.
Sie können in Ihrer ePA nach Dokumenten suchen und nach bestimmten Merkmalen filtern. Um die Daten und Dokumente anzuschauen, ist jedes Dokument in einer Detailansicht zu öffnen. Dabei werden Ihnen auch alle Zusatzinformationen angezeigt. Dies sind zum Beispiel der Autor oder das Erstellungsdatum.
Bestimmte Daten, wie zum Beispiel der elektronische Medikationsplan (eMP) oder Ihre Notfalldaten, sind als reine Datensätze gespeichert, und werden als solche angezeigt.
Mit der Suchfunktion können Sie innerhalb der ePA nach Dokumenten suchen. Tippen Sie das Suchfeld an und geben Sie dann den gesuchten Begriff ein. Bereits ab den ersten drei Zeichen wird die Vorschlagssuche aktiviert. Dabei müssen Sie nicht den gesamten Suchbegriff eingeben - Sie können aus der bereits angezeigten Menge der Suchergebnisse auswählen und gegebenenfalls durch Tippen weiter eingrenzen.
Durchsucht werden alle Daten, die zu einem Dokument gehören, wie zum Beispiel der Titel, der Autor oder die Notizen. das Dokument oder der Datensatz selber wird nicht durchsucht.
Mit Hilfe der Filterfunktion können Sie Ihre Suche eingrenzen:
- Nach Zeitraum (Start/Ende)
- Nach Quelle (von wem wurde das Dokument eingestellt?)
Bitte beachten Sie, dass die Suchfunktion aus technischen Gründen auf die ePA beschränkt ist. Die individuellen HEK Services können nicht durchsucht werden.
In der Dokumenten-Übersicht sowie in der Detail-Ansicht in Ihrer ePA können Sie pro Dokument erkennen, wie viele Berechtigte darauf Zugriff haben. Passen Sie gegebenenfalls Ihre Berechtigungen an, um den Zugriff zu ermöglichen oder zu unterbinden.
Sie können jedes Dokument aus Ihrer ePA exportieren. Diese Funktion finden Sie in der jeweiligen Detailansicht Ihrer Dokumente in Ihrer ePA. Sie können auswählen zwischen einem Export auf Ihr Smartphone, einem externen Speicherdienst oder dem Kopieren in „Dokumente“.
Wichtiger Hinweis: Da Gesundheitsdaten zu den sensibelsten Daten überhaupt zählen, sollte jeder Export aus der ePA und der persönlichen Akte heraus immer mit Bedacht vorgenommen werden. Unsichere Orte, zum Beispiel soziale Netzwerke oder ungesicherte Cloud-Dienste, sind zu vermeiden.
Wenn Sie keine Daten von Ihrer Arztpraxis oder dem Krankenhaus erhalten, überprüfen Sie bitte Ihre Berechtigungen. Möglicherweise ist eine Berechtigung falsch vergeben oder bereits abgelaufen. In diesem Fall müssen Sie die Praxis oder das Krankenhaus neu hinzufügen und die erforderliche Berechtigung erteilen.
Achten Sie bitte darauf, dass zwei Arten von Berechtigungen vergeben werden können. Zum einen für das Speichern von Daten und Dokumenten und dem gleichzeitigen Lesen von allen Dokumenten, die von Arztpraxen und Krankenhäusern gespeichert wurden. Zum anderen auf den Zugriff aller von Ihnen selbst gespeicherten Dokumenten.
Ihre ePA bietet die Möglichkeit, individuelle Notfalldaten zu speichern. Die Besonderheit dieses Datensatzes ist, dass er gleichzeitig auf Ihrer Gesundheitskarte gespeichert ist. Im Notfall haben damit Unfallmediziner und Rettungskräfte unmittelbar Zugang zu Ihren Notfalldaten.
Um die Richtigkeit dieser Angaben zu gewährleisten, können diese Daten ausschließlich durch eine Arztpraxis erstellt und geändert werden. Wenden Sie sich bitte an Ihre Arztpraxis, um diesen wichtigen Datensatz erstellen zu lassen. Prüfen Sie regelmäßig die Aktualität der Angaben und lassen Sie ihn bei Bedarf ändern.
Falls Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus einen Medikationsplan für Sie erstellt, können Sie sich diesen Plan als elektronischen Medikationsplan (eMP) in Ihre ePA speichern lassen. Sie können anderen Arztpraxen und Krankenhäusern den Zugriff erlauben, indem Sie die entsprechenden Berechtigungen vergeben.
Der Medikationsplan wird als Datensatz gespeichert, der in dieser Form angezeigt wird, wenn sie die Detailansicht öffnen. Sie können Ihren Medikationsplan aus der ePA in die individuellen HEK Services importieren, um die Einnahme-Erinnerung und weitere nützliche Funktionen zu nutzen. Öffnen Sie dafür den Medikationsplaner unter Medikamente und importieren Sie ihren aktuellen Medikationsplan aus der ePA.
Wenn Sie ein Dokument von Ihrer Arztpraxis oder dem Krankenhaus, welches Sie aus der ePA exportiert und dort gelöscht haben, wieder in Ihrer ePA speichern, wird es von der ePA als ein selbst gespeichertes Dokument behandelt und verliert damit den Status „medizinisch relevant“.
Eine Arztpraxis kann nach Prüfung entscheiden, dass die Angaben richtig sind und das betreffende Dokument wieder als „medizinisch relevant“ einstufen. Ärzte mit Berechtigung auf Dokumente von Medizinern haben nun darauf Zugriff.
Durch dieses Vorgehen wird sichergestellt, dass Informationen und Angaben Ihre Richtigkeit behalten und nicht bearbeitet werden können.
Um die Aktivitäten in Ihrer ePA nachzuvollziehen, stehen Ihnen folgende Protokolle zur Verfügung.
Das Aktionsprotokoll gibt Auskunft über das Speichern, das Herunterladen und das Löschen von Dokumenten sowie die Vergabe, das Ändern und das Löschen von Berechtigungen. Des Weiteren werden Ihnen die Zugriffe auf die ePA und die Suche von Dokumenten und Daten angezeigt. Im erweiterten Protokoll finden Sie detaillierte Informationen zum Beispiel zu der Anzeige der Protokolle und des Zugriffs von Berechtigen auf Ihre Patientenakte.
Das Anmeldeprotokoll gibt Auskunft über die Zeitpunkte Ihrer An- und Abmeldung in der persönlichen Gesundheitsakte sowie über die Art des Logins. Darüber hinaus werden alle Anmeldungen in smarthealth angezeigt, die Sie außerhalb der App angemeldet haben, wie zum Beispiel beim Besuch in der Arztpraxis.
Das Datenexportprotokoll zeigt an, wann Sie ein Dokument geteilt beziehungsweise auf Ihrem Smartphone gespeichert haben. Je nachdem ob Sie ein Android oder Apple Betriebssystem nutzen, können Sie nachvollziehen, wann Sie ein Dokument aus der ePA mit einer anderen App angezeigt haben.
Protokolleinträge werden jeweils nach Ablauf eines Jahres gelöscht. Die letzten 50 Einträge bleiben auch dann bestehen, wenn diese Frist überschritten ist.
Sie können über „Einstellungen Benachrichtigungen“ festlegen, ob und über welchen Zeitraum hinweg Sie über bestimmte Aktivitäten aus Ihrem Aktionsprotokoll benachrichtigt werden wollen. Sie können zwischen zwei vordefinierten und einem eigenen Zeitraum wählen.
Unter 'Berechtigungshinweise' können Sie zudem entscheiden, ob Sie informiert werden, wer auf ein Dokument, welches Sie gerade in der ePA speichern, zu dem gegenwärtigen Zeitpunkt Zugriff hat.
Sie können über „Einstellungen Anmeldung“ festlegen, ob Sie sich ganz einfach und sicher mit den Login-Daten Ihrer HEK Service-App (AL.VI) oder mit Ihrer Gesundheitskarte (Ihr Smartphone muss dafür NFC-fähig sein) in smarthealth anmelden.
Für eine Anmeldung mit AL.VI (Alternative Versicherungs-Identität) ist eine Identifizierung über unseren Partner Nect erforderlich. Anschließend können Sie sich einfach und sicher mit Ihren Login-Daten anmelden.
Sie können über die Einstellungen der ePA die PIN Ihrer Gesundheitskarte ändern. Für diese Änderung benötigen Sie Ihre Karte, die für die Bestätigung an Ihr Smartphone zu halten ist. Ihr Smartphone muss dafür NFC-fähig sein.
In smarthealth können Sie in den zusätzlichen HEK Services individuelle Gesundheitsdaten wie Medikamente, Vorsorgedaten, Arzt- und Zahnarztbesuche sowie Dokumente speichern. Durch Datenübertragung können Diagnosen, Abrechnungspositionen und abgerechnete Kosten von der HEK gespeichert werden.
Diese Informationen werden nicht in der ePA gespeichert und sind deshalb privat. Um Dokumente mit Ihrer Arztpraxis oder dem Krankenhaus zu teilen, sind sie zunächst in Ihre ePA zu übertragen. Sie können auch Dokumente aus der ePA in den privaten Bereich kopieren.
Dabei werden alle Informationen strukturiert und kompatibel zu internationalem Standard gespeichert. Sämtliche Informationen und Daten, die in den individuellen HEK Services gespeichert sind, können gelöscht werden. Manuell eingetragene Daten einzeln, automatisch eingespielte Daten als Datentopf. Von Ihnen selbst eingegebene Daten können nachträglich auch verändert werden.
Sie können selbst unterschiedliche Arten von Gesundheitsdaten erfassen. Dabei werden die jeweiligen Daten über das Gerät eingegeben und anschließend verschlüsselt gespeichert.
Um Daten einzugeben oder Dokumente zu speichern, nutzen Sie den zentralen Hinzufügen-Button. Sie können im Menü auswählen, was Sie hinzufügen möchten. Alle Funktionen der individuellen HEK Services sind privat. Um Dokumente mit Ihrer Arztpraxis oder dem Krankenhaus zu teilen, sind sie in Ihrer ePA zu speichern oder dahin zu überführen.
Dokumente können vom Gerät selber oder individuell verfügbaren Cloud-Diensten in die ePA-Zusatzfunktionen überführt werden. Selbst erfasste Daten können Sie nachträglich verändern oder löschen.
Neben der ePA und der damit verbundenen Nutzung der Telematikinfrastruktur bieten die individuellen HEK Services weitere Möglichkeiten, Daten zu beziehen. So können zum Beispiel Abrechnungsdaten von der HEK sowie Entlassbriefe von Krankenhäusern übertragen werden.
Übertragene Daten können nicht verändert werden, da sie sonst ihre Gültigkeit verlieren. Bei Bedarf können Sie diese Daten wieder aus smarthealth löschen.
Alle Daten für die ePA-Zusatzfunktionen werden verschlüsselt auf zentralen, zertifizierten Servern in Deutschland abgelegt. Nur über smarthealth der HEK Service-App haben Sie Zugriff auf Ihre Daten. Dabei werden die Daten durch Ihren individuellen Sicherheitsschlüssel entschlüsselt.
Diese Informationen werden nicht in der ePA gespeichert und sind deshalb privat. Um Dokumente mit Ihrer Arztpraxis oder dem Krankenhaus zu teilen, sind sie zunächst in Ihre ePA zu kopieren.
Einzelne Daten und Dokumente können aus den individuellen HEK Services in smarthealth heraus exportiert werden. Dies geschieht über die reguläre Teilen-Funktion des jeweiligen Betriebssystems.
Zusätzlich können alle Daten und Informationen gesamtheitlich exportiert werden. Der Export der gesamten Gesundheitsdaten kann lokal auf dem Smartphone erfolgen oder an unterschiedlichen Speicherorten, je nach Betriebssystem und individueller Konfiguration.
Hinweis: Da Gesundheitsdaten zu den sensibelsten Daten überhaupt zählen, sollte jeder Export aus smarthealth immer mit Bedacht vorgenommen werden. Unsichere Orte, wie soziale Netzwerke oder ungesicherte Cloud-Dienste, sollten vermieden werden.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) bestehen zeitlich festgelegte Abrechnungsprozesse mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Deshalb liegen Abrechnungsdaten für Gesundheitsleistungen erst nach sechs bis neun Monaten bei uns vor. Die Daten in den individuellen HEK Services können erst zu diesem Zeitpunkt aktualisiert werden.
Zusätzlich zum Speichern von Gesundheitsdaten können Sie die individuellen HEK Services aktivieren, die Ihnen auf Basis Ihrer gespeicherten Gesundheitsdaten spezifische Hinweise geben oder weiterführende Informationen bereitstellen. Daneben können Sie Services nutzen, die es Ihnen ermöglichen, Daten von Dritten zu übernehmen und zu speichern.
Für die Nutzung der individuellen HEK Services wird jeweils die Einwilligung für die Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten benötigt. Sie können alle Services jederzeit deaktivieren und damit der weiteren Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Die individuellen HEK Services werden bei erstmaliger Nutzung aktiviert. Dabei wird für die zusätzliche Speicherung und Verarbeitung von Daten eine Einwilligung eingeholt, welche für die Laufzeit des Services Gültigkeit hat und erst mit Deaktivierung widerrufen wird. Abweichungen gibt es bei der manuellen Datenübertragung von Dritten. Hier kommt es aufgrund technischer Gegebenheiten dazu, dass der Service nur eine einmalige Datenübertragung ermöglicht und sich die Einwilligung entsprechend nur darauf bezieht.
Alle individuellen HEK Services werden direkt am Service selber deaktiviert. Eine Ausnahme bilden die Services zur manuellen Datenübertragung. Da sie nur für einen einmaligen Abruf vorgesehen sind, ist ein separates Deaktivieren nicht notwendig.
Neben Ihren Gesundheitsdaten können für bestimmte Services wie Impfstatus oder Vorsorgestatus weitere Daten erforderlich sein, um den Service zu aktivieren. Dazu gehören Ihr Geburtsdatum und Ihr Geschlecht. Diese zusätzlichen Daten werden bei Aktivierung des jeweiligen Services entweder von uns übertragen oder von Ihnen selbst eingegeben und so gespeichert, dass auch weitere Services bei Bedarf darauf zugreifen können. Diese zusätzlichen Daten werden nur so lange gespeichert, bis der entsprechende Service deaktiviert wird. Im Falle einer erneuten Aktivierung werden diese Daten wieder benötigt.
Der Service „Impfstatus“ liefert Ihnen einen individuellen Status zu Ihrem persönlichen Impfschutz. Dafür werden alle vorhandenen Impfdaten mit den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) abgeglichen. Zusätzlich werden dafür Geburtsdatum und Geschlecht benötigt.
Der Status wird nicht dauerhaft gespeichert, sondern bei jedem Aufruf erneut ermittelt, um auch neue Daten zu berücksichtigen. Bei Deaktivierung des Services werden alle nicht mehr benötigten Daten, wie Geburtsdatum und Geschlecht, gelöscht, wenn nicht ein weiterer aktiver Service diese Daten benötigt.
Dieser Service ersetzt keinen Arztbesuch, sondern gibt Ihnen lediglich Hinweise. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt über Ihren Impfschutz. Es können nur die Daten ausgewertet werden, die in smarthealth vorhanden sind. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Impfdaten vollständig sind.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kann es aufgrund der festgelegten Abrechnungszeiträume bis zu neun Monate dauern, bis wir die Daten an smarthealth übertragen.
Der Service „Vorsorge“ ermöglicht es Ihnen, Ihre bisherigen Vorsorgeuntersuchungen und persönliche Vorsorgeempfehlungen im Überblick zu behalten. Sie können manuell Termine eintragen und Vorsorgedaten von uns importieren.
Basierend auf Ihrem Alter und Ihrem Geschlecht werden Ihnen die gesetzlichen Vorsorge- und Früherkennungs-Untersuchungen angezeigt. Der Vorsorge-Service kann aufgrund unserer Abrechnungsdaten und Ihrer selbst eingetragenen Termine erkennen, bei welchen Vorsorgeuntersuchungen Sie bereits waren und welche Sie noch nicht wahrgenommen haben.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kann es aufgrund der festgelegten Abrechnungszeiträume bis zu neun Monate dauern, bis die Daten von uns übertragen werden.
Der Service „Medikationsplan“ erlaubt Ihnen die Speicherung, die Einnahmeerinnerung und das Nachverfolgen Ihrer Medikamenten-Einnahme. Dazu kann ein Medikationsplan über einen QR-Code eingescannt oder ein von einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus in Ihre ePA gespeicherter Plan übernommen werden.
Sobald ein Medikationsplan in den Medikationsplaner übernommen wurde, erscheinen die Medikamente in Form der Einnahme-Abfolge 'morgens-mittags-abends-nachts'. Sie können Sich an die Einnahme der Medikamente erinnern lassen. Die jeweiligen Zeiten können individuell eingestellt werden.
Hinweis: Wenn Ihre Arztpraxis oder das Krankenhaus für bestimmte Medikamente abweichende Einnahmezeiten verordnet hat, so achten Sie bitte unbedingt selbst darauf, diese Medikamente richtig einzunehmen. Die Einnahmeerinnerung kann besondere Einnahmezeitpunkte nicht berücksichtigen.
Bei aktivierter Einnahmeerinnerung können Sie die Einnahme Ihrer Medikamente protokollieren. Bitte beachten Sie, dass das Einnahmeprotokoll mit Löschung des Medikationsplans auch gelöscht wird.
Der Medikationsplan wird gleichzeitig als Dokument in smarthealth gespeichert und kann jederzeit aufgerufen, geteilt und exportiert werden.
Auf Basis der Abrechnungsdaten, die Sie von uns übertragen lassen können, bietet Ihnen der Service „Arztverzeichnis“ einen Überblick über Ihre behandelnden und an Ihrer Behandlung beteiligten Arztpraxen der letzten vier Jahre. Zudem werden Ihnen je nach Arztpraxis erweiterte Informationen, wie zum Beispiel Kontaktdaten, bereitgestellt. Das Arztverzeichnis ist manuell zu aktualisieren, wenn Sie neue Abrechnungsdaten von uns erhalten haben.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kann es aufgrund der festgelegten Abrechnungszeiträume bis zu neun Monate dauern, bis die Daten von uns an smarthealth übertragen werden.
Sie können Daten entweder manuell per Einzelabruf oder im sogenannten Abo-Verfahren in smarthealth übertragen lassen.
Im Einzelabruf werden die jeweils verfügbaren Daten übertragen und mit den bereits vorhandenen Daten abgeglichen, sodass nur die neuen Daten gespeichert werden. Im Abonnement wird dieser Vorgang regelmäßig automatisiert durchgeführt, sodass Sie immer die aktuell verfügbaren Daten haben. Im Gegensatz zum Einzelabruf muss der Abo-Service deaktiviert werden, sofern Sie die Daten von uns nicht mehr in den individuellen HEK Services speichern möchten.
Bei der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) kann es aufgrund der festgelegten Abrechnungszeiträume bis zu neun Monate dauern, bis die Daten von uns übertragen werden.
Mit dem Service „Datenaustausch mit Arzt“ können Sie elektronische Dokumente, zum Beispiel eArztbriefe mit Befunden, Diagnosen und Medikationen von Ihrer Arztpraxis erhalten.
Dafür wird die Schnittstelle KV-Connect des Dienstleisters KV Telematik genutzt. Wenn Sie diesen Service aktivieren, wird für Sie einmalig eine spezifische KV-Connect-Adresse erstellt. Darüber können Sie Daten verschlüsselt in Ihrer ePA empfangen.
Damit Dritte keinen Zugriff auf gesendete Daten haben, benötigt der Arzt Ihre KV-Connect-Adresse. Dafür wird ein QR-Code generiert, der Ihre persönliche KV-Connect-Adresse enthält. Ihr Arzt braucht nun nur noch den QR-Code scannen und kann Ihnen ab sofort eArztbriefe sicher zustellen. Sollte Ihr Arzt keine Möglichkeit haben, den Code zu scannen, können Sie ihm Ihre KV-Connect-Adresse auch anders mitteilen. Ihre KV-Connect-Adresse finden Sie direkt unter dem QR-Code.
Wenn Sie den Service deaktivieren, wird Ihre KV-Connect-Adresse inaktiv gesetzt, sodass keine Daten mehr an diese Adresse verschickt werden können. Bitte beachten Sie, dass bei Deaktivierung des Services alle empfangenen eArztbriefe gelöscht werden.
Für die Nutzung dieses Services muss Ihr Arzt an die KV Telematik angeschlossen sein. Gegenwärtig sind deutschlandweit zirka 12.000 Arztpraxen registriert. Ob Arztpraxen den KV-Connect-Dienst anbieten, können Sie direkt in den jeweiligen Arztpraxen erfragen. Darauf haben wir keinen Einfluss
Über den Service „Datenaustausch mit Krankenhäusern“ können Sie bei einem Krankenhausaufenthalt Ihren Entlassbrief direkt vom Krankenhaus in Ihre ePA übertragen lassen. Der Entlassbrief enthält alle wichtigen Informationen für Ihre Anschlussversorgung nach einem Krankenhausaufenthalt. Dazu gehören Diagnosen, Medikamente und Ansprechpartner. Für diesen Service ist Ihre Versichertennummer erforderlich.
Für die Bereitstellung und Nutzung von smarthealth werden bestimmte Nutzungsdaten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Das ist notwendig, um die eindeutige Zuordnung und den sicheren und dauerhaften Zugriff auf smarthealth zu gewährleisten. Zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass bestimmte Daten erhoben und über einen längeren Zeitraum gespeichert werden.
smarthealth wird nach der Freischaltung innerhalb der HEK Service-App aktiviert. Dabei werden die technische Referenznummer und die Kundennummer für das Anlegen des Nutzerkontos gespeichert.
Während der Nutzung von smarthealth werden bestimmte Daten erzeugt und gespeichert. Dazu gehören abgegebene Einwilligungen und Widerrufe; etwa für die Nutzung der individuellen HEK Services, oder auch sogenannte Protokolldaten, in denen zum Beispiel Login-Zeitpunkte und Daten-Transfers festgehalten werden.
Die automatisch gespeicherten Daten können innerhalb der App aufgerufen oder bei uns angefordert werden.
Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Grundsätzlich können nur Sie Ihre Daten sehen.
Da Sie jedoch die Möglichkeit haben, im Bereich Ihrer ePA Arztpraxen und Krankenhäuser für den Zugriff auf Ihre Dokumente zu berechtigen, sind diese Personenkreise dann ebenfalls in der Lage, die von Ihnen geteilte Daten zu sehen.
Um Daten von Ihrer Arztpraxis oder dem Krankenhaus zu empfangen, sind diese durch Sie zu berechtigen, auf Ihre ePA zugreifen zu dürfen.
Daten und Transportwege in der persönlichen Gesundheitsakte sind individuell Ende-zu-Ende verschlüsselt. Das bedeutet, dass niemand außer Ihnen selbst seine Daten entschlüsseln kann. Dadurch sind auch nur Sie selbst in der Lage, Ihre Daten zu sehen.
Der Sicherheitsschlüssel wird für die Neuinstallation der App benötigt, zum Beispiel bei einem Gerätewechsel. Der Sicherheitsschlüssel ist einzugeben, damit sowohl Ver- als auch Entschlüsselung wieder funktionieren. Nur auf diese Weise, können die in den ePA-Zusatzservices verschlüsselt gespeicherten Daten, wieder angezeigt werden. Kann der Sicherheitsschlüssel nicht eingegeben werden (zum Beispiel bei Verlust), können die Daten nicht entschlüsselt werden.
Hinweis: Der Sicherheitsschlüssel ist einmalig. Die Wiederherstellung der Sicherheitsinformationen ist nur mit ihm möglich. Deshalb sollte dieser Schlüssel, der sowohl als Text als auch in Form eines QR-Codes erzeugt wird, sorgfältig aufbewahrt werden; idealerweise unabhängig vom Smartphone selbst. Aus Sicherheitsgründen gibt es keine Option zur Wiederherstellung des Schlüssels. Während der Nutzung von smarthealth können Sie sich Ihren Sicherheitsschlüssel unter Einstellungen anzeigen lassen und speichern.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz haben Sie jederzeit die Möglichkeit, die Ihnen zustehenden Rechte wahrzunehmen. Dazu gehören:
- Auskunft zu den in smarthealth verarbeiteten Daten,
- Berichtigung unrichtiger Daten,
- Löschung von Daten,
- Einschränkung der Verarbeitung von Daten sowie
- Export und Übertragung der Daten (sofern technisch möglich).
Zur Ausübung der Rechte, können die jeweils in der ePA und in den ePA-Zusatzfunktionen vorgesehenen Funktionen genutzt werden. Während Sie alle Daten zu den ePA-Zusatzfunktionen über den in der persönlichen Gesundheitsakte angebotenen Daten-Export beziehen können, müssen Sie die Nutzungsdaten zu Ihrer ePA von uns anfordern. Detaillierte Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Die elektronische Patientenakte (leichte Sprache)
Ab Anfang 2021 gibt es eine neue digitale Anwendung.
Das genaue Datum ist der 01.01.2021.
Diese Anwendung ist Teil der HEK Service-App.
Die offizielle Bezeichnung ist elektronische Patientenakte. Abgekürzt heißt sie ePA.
In der HEK Service App heißt diese neue Anwendung anders: Wir nennen die ePA smarthealth.
Man kann darin Daten zur Gesundheit speichern.
Gesundheitsbezogene Daten sind:
• Behandlungsdaten
• Medikamente
• Diagnosen
• Ärzte
• Zeiten, in denen man krank war und nicht arbeiten konnte
Leistungserbringer können die Daten dann ansehen.
Leistungserbringer sind:
• Ärzte
• Zahnärzte
• Psychotherapeuten
• Krankenhäuser
Ärzte können dort auch Daten ablegen.
Zum Beispiel Pläne zur Einnahme von Medikamenten.
Die Daten und Dokumente werden online gespeichert.
Die ePA erinnert Sie an Impfungen, die Sie machen müssen.
Als erstes brauchen Sie die HEK Service App.
Diese können Sie auf Ihr Handy laden.
Entweder aus dem Google Play Store oder aus dem App Store.
In der HEK Service App müssen Sie zeigen, dass Sie sie es selbst sind.
Dafür brauchen Sie Ihren Ausweis.
Das dauert ungefähr 3 Minuten.
Das ist wichtig, damit niemand anderes an Ihre Daten kommt.
Um die ePA zu nutzen, klicken Sie auf „smarthealth“ in der App.
Es wird Ihnen beschrieben, was Sie dann machen müssen.
Mit der ePA haben Sie immer alle Gesundheitsdaten verfügbar.
Sie können einfacher mit Leistungserbringern über Ihre Daten sprechen.
Die ePA wird in der Zukunft immer mehr können.
Ihre gesundheitliche Versorgung wird verbessert.