Die HEK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr oberstes Beschluss- und Aufsichtsorgan ist der Verwaltungsrat, der sich aus Versicherten der HEK zusammensetzt.
Die Aufgaben des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat trifft alle Entscheidungen, die für die HEK von grundsätzlicher Bedeutung sind.