Unser Verwaltungsrat

Die HEK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihr oberstes Beschluss- und Aufsichtsorgan ist der Verwaltungsrat, der sich aus Versicherten der HEK zusammensetzt. Der HEK-Verwaltungsrat besteht aus 15 Mitgliedern, die ehrenamtlich tätig sind. Sie werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen gewählt. Der Verwaltungsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden.

In Personalunion ist der Verwaltungsrat für die HEK-Krankenkasse und HEK-Pflegekasse verantwortlich.

Die Aufgaben des Verwaltungsrates

Der Verwaltungsrat trifft alle Entscheidungen, die für die HEK von grundsätzlicher Bedeutung sind. 

Zu seinen Aufgaben gehören:

  • die Wahl und Kontrolle des Vorstandes 
  • die Festlegung der Grundzüge der HEK-Geschäftspolitik 
  • die Beschlussfassung über den Haushalt 
  • die Beschlussfassung über die Satzung der HEK und damit über die Leistungen für die Versicherten 

Um diese Aufgaben erfüllen zu können, hat der Verwaltungsrat einen Hauptausschuss und einen Haushalts- und Finanzausschuss gebildet.