Verhinderungspflege

Es kann passieren, dass pflegende Angehörige die Pflege zu Hause vorübergehend nicht sicherstellen können. Dies kann beispielsweise durch Krankheit, Arzttermine, Urlaub oder durch unvorhergesehene Situationen der Fall sein.

Hier stellt die Verhinderungspflege eine Möglichkeit dar, Ihre Pflege und Betreuung zu garantieren. Pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 2 können Verhinderungspflege beantragen.

Der Vorteil ist, Sie können in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben. Wer die Verhinderungspflege durchführen soll, können Sie frei entscheiden. Dies kann auch ein Pflegedienst sein. Ab dem 01.07.2025 stehen Ihnen pro Kalenderjahr dafür 3.539 Euro im Rahmen des gemeinsamen Jahresbetrages für maximal 56 Tage zur Verfügung.

Erbringen Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad oder andere im Haushalt lebende Personen die Verhinderungspflege, kann maximal das 2-fache des monatlichen Pflegegelds gezahlt werden. Werden darüber hinaus weitere Kosten nachgewiesen, beispielsweise ein Verdienstausfall oder Fahrkosten, können bis zu 3.539 Euro erstattet werden.

Stundenweise Verhinderungspflege

Tage, an denen Ihre Ersatzpflegeperson weniger als acht Stunden täglich im Einsatz ist, werden nicht auf die 56 Anspruchstage pro Kalenderjahr angerechnet. Hier spricht man von einer stundenweisen Verhinderungspflege.

Voraussetzungen
  • Sie haben mindestens den Pflegegrad 2.

  • Ihre private Pflegeperson kann Ihre Pflege nicht sicherstellen.

Wichtig:

Für Leistungszeiträume bis zum 30.06.2025 gelten die bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Voraussetzungen.

Es ist eine Mindestpflegezeit von 6 Monaten erforderlich. Der Betrag für die Verhinderungspflege beträgt 1.685 Euro. Dieser kann durch den Übertrag aus der Kurzzeitpflege auf bis zu 2.528 Euro erweitert werden. Bei tageweiser Verhinderungspflege beträgt die Anspruchsdauer maximal 6 Wochen. Bei Ersatzpflege durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum 2. Grad oder andere im Haushalt lebende Personen ist die Erstattung auf den 1,5-fachen Satz des Pflegegelds begrenzt.

Für Personen unter 25 Jahren mit dem Pflegegrad 4 oder 5 gilt eine Übergangsregelung für die Zeit vom 01.01.2024 bis 30.06.2025.

Wie ist der Ablauf der Beantragung?
  • Reichen Sie einfach das Formular für Verhinderungspflege vollständig ausgefüllt bei uns ein – entweder per Post, per App oder persönlich.

  • Auf dem Formular ist anzugeben, wie lange Sie bereits gepflegt werden, wer Ihre private Pflegeperson ist und warum diese ausfällt sowie wer die Verhinderungspflege in der Zeit übernehmen wird.

  • Nachdem das Formular bei uns eingegangen ist, prüfen wir die Voraussetzungen und erstellen einen Bescheid.

  • Nach Ihrer Verhinderungspflege reichen Sie uns einfach die Quittung mit Ihrer Bankverbindung ein. Wir erstatten Ihnen die Kosten bis zum Höchstbetrag.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer Ihres Anliegens dauert in der Regel zwei bis drei Arbeitstage.

Rechtsgrundlage

§ 39 Sozialgesetzbuch XI

§ 42a Sozialgesetzbuch XI

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