Tages- und Nachtpflege

Manchmal kann die Pflege und Betreuung zu Hause nur teilweise durch Angehörige und Pflegedienste geleistet werden. Dann kann die Versorgung zusätzlich tagsüber oder nachts in einer Pflegeeinrichtung erfolgen.

Das Gute für Sie: Das Pflegegeld und die Pflegesachleistung können weiterhin in voller Höhe genutzt werden. 

Die pflegebedingten Aufwendungen einschließlich der Kosten für die Betreuung und den Fahrdienst werden in der Regel direkt mit uns abgerechnet. Darum müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie meist selbst. Sofern Ihr Anspruch auf den Entlastungsbetrag noch nicht ausgeschöpft ist, können wir uns auch an diesen Kosten beteiligen. Reichen Sie einfach die Rechnung bei uns ein.

Voraussetzungen
  • Sie haben mindestens den Pflegegrad 2.
  • Die häusliche Pflege kann nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden oder die Tages- und Nachtpflege dient zur Ergänzung oder Stärkung Ihrer Pflegesituation.
  • Es handelt sich um eine zugelassene Einrichtung für Tages- und Nachtpflege. 
Die Höhe des Zuschusses zu der Tages- und Nachtpflege richtet sich nach Ihrem Pflegegrad
  • Pflegegrad 2:  689,00 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.298,00 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.612,00 Euro
  • Pflegegrad 5: 1.995,00 Euro
Wie ist der Ablauf der Beantragung?
  • Tages- und Nachtpflege ist eine Antragsleistung, reichen Sie einfach den Antrag auf Pflegeleistungen vollständig ausgefüllt bei uns ein – entweder per Post, online oder persönlich.
  • Die Beantragung ist zu unterscheiden in Einstufung in einen Pflegegrad oder höheren Pflegegrad (1) und eine Leistungsumstellung (2).

(1)

  • Bei der Beantragung eines Pflegegrades, entweder erstmalige Einstufung oder Höherstufung, wird der Medizinische Dienst (MD) beauftragt, Ihre Pflegesituation einzuschätzen und einen Pflegegrad festzulegen. 
  • Dieser Termin findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
  • Dabei erstellt der MD ein entsprechendes Gutachten, welches uns übermittelt wird.

(2)

  • Bei der Beantragung einer Leistungsumstellung ändern Sie Ihre Pflegeleistung, beispielsweise beziehen Sie reines Pflegegeld und möchten nun zusätzlich die Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen.
  • Nach Eingang Ihres Antrages und entsprechender Prüfung wird die Leistungsart umgestellt. 

(1) + (2)

  • Den Bescheid erhalten Sie im Anschluss von uns per Post.
  • Die monatlichen Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege rechnet die Einrichtung direkt mit uns ab.
Bearbeitungsdauer
  • Sofern der MD mit der Einstufung in einen Pflegegrad beauftragt wird, dauert die Bearbeitung bis zu fünf Wochen nach Antragseingang.
  • Möchten Sie Ihre Leistungsart ändern, dauert die Bearbeitung in der Regel zwei bis drei Arbeitstage.
Rechtsgrundlage

§ 41 Sozialgesetzbuch XI

Sie können das Dokument direkt über unsere HEK Service-App herunterladen, ausfüllen und über die App auch wieder an uns zurücksenden. 

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