Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Die tägliche Pflege kann mitunter anspruchsvoll sein. Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel helfen, den Pflegealltag zu ereichtern und die Pflegequalität verbessern.

Die Pflegehilfsmittel können aufgrund ihres Materials oder aus hygienischen Gründen nicht mehrfach benutzt werden. Sie erhalten hierfür einen Zuschuss von 42 Euro monatlich.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel sind unter anderem:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Fingerlinge und Handschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Mundschutz
Voraussetzungen
  • Sie haben mindestens den Pflegegrad 1.
  • Die Pflegehilfsmittel werden von Ihrer privaten Pflegeperson genutzt.
Wie ist der Ablauf der Beantragung?
  • Reichen Sie einfach den ausgefüllten Antrag bei uns ein – entweder per Post, online oder persönlich. 
  • Auf dem Antrag geben Sie einen gewünschten Vertragslieferanten an, der Sie regelmäßig mit den Pflegehilfsmitteln beliefert. Viele Lieferanten, z.B. Apotheken, haben passende Antragsformulare vor Ort und schicken diese direkt an uns. 
  • Unsere Entscheidung teilen wir Ihnen schriftlich mit.
  • Den Zuschuss überweisen wir monatlich auf Ihr Konto. 
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags dauert in der Regel zwei bis drei Arbeitstage. Es kann sein, dass die Voraussetzungen durch ein Gutachten bestätigt werden müssen. In diesen Fällen dauert die Bearbeitung etwas länger. Sobald das Gutachten vorliegt, vorliegt, informieren wir Sie.

Rechtsgrundlage

§ 40 Absatz 2 Sozialgesetzbuch XI
 

Sie können das Dokument direkt über unsere HEK Service-App herunterladen, ausfüllen und über die App auch wieder an uns zurücksenden. 

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Wichtig zu wissen: Die App können Sie auf Ihrem Smartphone oder Tablet nutzen.
 

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