Elektronische Gesundheitskarte (eGK)

Ihre eGK ist Ihr Mitgliedsausweis für die HEK und bestätigt, dass wir als gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie übernehmen.

In der Regel bekommen Sie zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft bei uns automatisch eine aktuelle eGK zugeschickt. Das ist auch der Fall, wenn die Gültigkeit Ihrer alten Karte abläuft. Sie müssen in diesen Fällen nichts weiter tun.

Wenn sich Ihr Name ändert, benachrichtigen Sie uns einfach. Wir stellen Ihnen dann eine neue eGK aus.

Sie haben Ihre eGK verloren, sie wurde gestohlen oder ist defekt? Dann lassen Sie Ihre eGK von uns sperren und wir erstellen Ihnen auch dann umgehend eine neue Karte.

Verfahrensablauf & Bearbeitungsdauer

Als neues Mitglied erhalten Sie Ihre neue eGK in der Regel automatisch.
Vorab kontaktieren wir Sie und bitten Sie uns ein aktuelles Passbild einzureichen.
Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihr Passbild an uns zu übermitteln: Online über unser Bildupload-Tool, per Post oder persönlich im Kundenzentrum.

Bitte warten Sie das Schreiben mit der Lichtbildanforderung von uns ab. Bis dahin müssen Sie nicht selbst aktiv werden.
Nachdem Sie Ihr Foto eingereicht haben, kann die anschließende Kartenproduktion noch etwas Zeit in Anspruch nehmen.

Sollten Sie schon länger bei uns versichert sein und eine neue eGK benötigen, fordern Sie die Karte direkt bei uns an. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Karte defekt ist oder verloren gegangen ist.

Nach einigen Tagen erhalten Sie Ihre neue eGK per Post.

Wenn sich Ihre Adresse ändert, benötigen Sie keine neue eGK. Informieren Sie uns und wir ändern Ihre hinterlegten Adressdaten, die dann bei Ihrem nächsten Arztbesuch automatisch auf Ihrer Karte aktualisiert werden.
Für eine schnelle Bearbeitung müssen uns alle notwendigen Informationen sowie erforderliche Unterlagen vollständig vorliegen.

Die Produktion einer beauftragten eGK dauert etwa 5 bis 10 Tage.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.

Erforderliche Unterlagen

Für die Erstellung einer neuen eGK benötigen wir ein aktuelles Passbild von Ihnen und
gegebenenfalls einen Nachweis bei einer Namensänderung (zum Beispiel Personalausweis, Eheurkunde).

Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren benötigen kein Lichtbild für die eGK. Im Ausnahmefall benötigen wir auch kein Lichtbild für Versicherte, die bei der Erstellung des Passbildes nicht mitwirken können, wie zum Beispiel pflegebedürftige Menschen. Dies wird im Einzelfall von uns geprüft.Sollten weitere Unterlagen erforderlich sein, würden wir diese direkt bei Ihnen anfordern.

Voraussetzungen & Fristen

Sie haben Anspruch auf eine eGK, wenn Sie Mitglied bei der HEK sind.
Als Mitglied der HEK müssen Sie keine Frist für die Einreichung einhalten.
Ihre eGK ist maximal 5 Jahre gültig. Nach dem Ablauf dieser Laufzeit schicken wir Ihnen automatisch eine neue eGK zu.

Kosten

In der Regel stellen wir Ihnen kostenlos eine eGK aus. Die gesetzlichen Krankenkassen können 5 Euro für das Erstellen einer Karte verlangen.

Rechtsgrundlagen

§ 291 Sozialgesetzbuch V
§ 291a Sozialgesetzbuch V
§ 291b Sozialgesetzbuch V