HEK-Reiseimpfung

Vor dem Urlaub an die Reiseschutzimpfung denken

Wir möchten, dass Sie Ihren Urlaub mit Sicherheit genießen können. Deshalb raten wir Ihnen, sich vorab über mögliche Gesundheitsgefahren in Ihrem Urlaubsland zu informieren. Genaues dazu erfahren Sie in den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes.

Reiseimpfungen zählen nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen der Krankenkassen. Da uns Ihre Gesundheit am Herzen liegt, beinhaltet unser zusätzliches Leistungsangebot die Kostenübernahme für Impfungen bei privaten Auslandsreisen – und das sogar unabhängig von einer STIKO-Empfehlung, damit wir zugelassene Impfstoffe gegen neuauftretende Erkrankungen frühzeitig bezuschussen können.

In welcher Höhe werden die Kosten für Reiseimpfungen übernommen?

Die Kosten für den Impfstoff übernehmen wir abzüglich der üblichen Zuzahlungen für Arzneimittel und wir beteiligen uns an den Kosten für das ärztliche Honorar. Sie erhalten von Ihrem Arzt eine Rechnung auf Grundlage der privaten Gebührenordnung. Bitte beachten Sie, dass die Rechnungsstellung im Ermessen des Arztes liegt. Dadurch können Leistungen höher oder zusätzlich berechnet werden, als es für eine gesetzlich vorgesehene Impfung der Fall ist. Wir erstatten Ihnen die Kosten bis zur Höhe des Betrages einer vergleichbaren Impfung, die über die Gesundheitskarte abgerechnet worden wäre. Hierdurch kann Ihnen ein Eigenanteil entstehen.

Was sind typische Reiseimpfungen?

Das sind zum Beispiel Immunisierungen gegen:

  • Cholera

  • Diphtherie

  • Frühsommer-Meningoenzephalitis, kurz FSME (Hirnhautentzündung durch Zeckenbiss)

  • Gelbfieber (In Deutschland dürfen ausschließlich staatlich zugelassene Gelbfieberimpfstellen die Impfung vornehmen)

  • Hepatitis A/B

  • Japanische Enzephalitis

  • Dengue-Fieber

  • Malaria Prophylaxe (Tabletten)*

  • Meningokokken-Meningitis

  • Poliomyelitis (Kinderlähmung)

  • Tetanus (Wundstarrkrampf)

  • Tollwut

  • Typhus

* Übernahme der Kosten nur als medikamentöse Vorsorgebehandlung vor Reisebeginn in ein Malaria-Risikogebiet.

Unsere Gesundheits-Hotline berät Sie zu allen Fragen rund um das Thema Impfungen. Sie ist jederzeit über das Service-Team kostenfrei zu erreichen: 0800 0213213.

Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass die Impfstoffe in Deutschland zugelassen sind.

Welche Unterlagen werden für die Erstattung benötigt?

Wir benötigen dafür:

  • die ärztliche Verordnung beziehungsweise das Rezept oder einen Ausdruck des E-Rezepts,

  • die Rechnung über den Impfstoff und

  • die Rechnung über das ärztliche Honorar.

Bitte vermerken Sie Ihr Reiseziel sowie Ihre aktuelle Bankverbindung auf den Unterlagen.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.

Wie lange habe ich Zeit, die Rechnungen zur Erstattung einzureichen?

Sie haben ausreichend Zeit Ihre Unterlagen bei uns einzureichen. Sammeln Sie gern die zur Erstattung benötigten Unterlagen und senden uns diese zu, sobald es Ihnen zeitlich möglich ist. Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.

Wie erhalte ich im Ausland Hilfe bei gesundheitlichen Problemen?

Achten Sie auf Ihre Gesundheit: Wenn Sie im Ausland sind und plötzlich gesundheitliche Probleme haben sollten, steht Ihnen das Expertenteam der Gesundheits-Hotline zur Seite. Sie ist aus dem Ausland jederzeit zu erreichen: 0049 40 65696-1000.

Besteht der Versicherungsschutz auch im Ausland?

Sie sind als unser Kunde auch bei Auslandsreisen exzellent versichert. Ihr Leistungsanspruch richtet sich dann nach den Rechtsvorschriften Ihres Urlaubslandes. Mehr erfahren Sie hier.

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