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Präventionskurse

Aktiv und fit – Wir unterstützen Sie gern beim aktiven Einsatz für Ihre Gesundheit.

Daher beteiligen wir uns an den Kosten von zwei zertifizierten Präventionskursen im Kalenderjahr.

Aus welchem Bereich kann ein Präventionskurs sein?
  • Bewegung
  • Ernährung
  • Stressbewältigung/Entspannung
  • Suchtmittelkonsum
Welche Voraussetzungen muss der Kurs für den Zuschuss erfüllen?

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen hat einheitliche und rechtsverbindliche Kriterien festgelegt, nach denen Leistungen der Prävention von den Krankenkassen bezuschusst werden.

Damit die Präventionsangebote nach diesen einheitlichen Vorgaben zertifiziert werden, wurde die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) durch eine Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen mit der Prüfung beauftragt.

Durch dieses einheitliche Prüfverfahren gilt das Ergebnis der Prüfung für alle beteiligten Krankenkassen.

Die Kurse finden in der Regel einmal wöchentlich statt und bestehen meist aus 8 bis 12 Kurseinheiten.

Die Kostenerstattung ist zudem nur bei regelmäßiger Teilnahme möglich. Regelmäßig bedeutet, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen haben. Bei Online-Kursen ist die Teilnahme an allen angebotenen Kurseinheiten erforderlich.

Wo sind zertifizierte Präventionskurse zu finden?

Qualitätsgesicherte Präventionskurse finden Sie hier.

Werden auch Gesundheitstage bezuschusst?

Bei Versicherten, die aufgrund besonderer beruflicher oder familiärer Belastung keine wöchentlichen Präventionskurse in Anspruch nehmen können, beteiligen wir uns an den Kosten zertifizierter Intensivkurse (Gesundheitstage).

Diese finden außerhalb des Wohnortes statt und sind mit einer auswärtigen Unterbringung verbunden. Die Kostenbeteiligung ist in diesen Fällen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei uns zu beantragen.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen in einer kurzen Nachricht über unsere Service-App anfordern.

Unser Tipp:

AKON als Deutschlands führender Präventionsveranstalter ist in diesem Bereich unser Kooperationspartner.

Die Kurse werden in ausgewählten Sternehotels in den schönsten Regionen Deutschlands und Europas durchgeführt.

Im Sinne einer nachhaltigen Qualitätssicherung werden die Kursangebote fortlaufend beurteilt und ausgewertet. Damit ist eine kontinuierliche Kontrolle, Optimierung und Weiterentwicklung der bewährten Programme garantiert.

Informieren Sie sich gern über das vielfältige Angebot.

Den Antrag auf Kostenbeteiligung können Sie in diesem Fall ganz bequem direkt bei der Buchung über AKON stellen.

Unser Zuschuss beträgt hier 75 Euro je Kurs. Insgesamt erhalten Sie somit einen Zuschuss von 150 Euro für Ihre zwei Präventionskurse bei AKON.

In welcher Höhe werden die Kosten für Präventionskurse übernommen?

Unser Zuschuss beträgt grundsätzlich 80 Prozent der Kursgebühr. In Abhängigkeit der Kurskosten erstatten wir Ihnen bis zu 250 Euro je Kurs.

  • Kursgebühr bis 150 Euro, maximal 75 Euro.
  • Kursgebühr über 150 Euro, maximal 100 Euro.
  • Kursgebühr ab 300 Euro, 250 Euro (fester Betrag).

Die Kostenerstattung ist nur bei regelmäßiger Teilnahme möglich. Regelmäßig bedeutet, dass Sie an mindestens 80 Prozent der Kurseinheiten teilgenommen haben. Bei Online-Kursen ist die Teilnahme an allen angebotenen Kurseinheiten erforderlich.

Der Zuschuss wird für zwei Kurse pro Kalenderjahr gezahlt.

Noch ein Tipp? Kostenfreie Präventionskurse online

Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun und dabei trotzdem flexibel bleiben?

Mit unseren zertifizierten Online-Kursen ermöglichen wir Ihnen die Teilnahme an einem mehrwöchigen Kurs, der ganz auf Ihr persönliches Gesundheitsziel zugeschnitten ist. Die Kurskosten übernehmen wir sogar in voller Höhe.

Hier gelangen Sie zu den Online-Kursen.

Welche Unterlagen werden für die Erstattung benötigt?

Für die Erstattung benötigen wir Ihre Teilnahmebescheinigung. Diese erhalten Sie nach Kursende vom Anbieter.

Bitte vermerken Sie auch Ihre aktuelle Bankverbindung auf den Unterlagen.

Haben Sie an Gesundheitstagen außerhalb Ihres Wohnortes mit einer auswärtigen Unterbringung teilgenommen, benötigen wir zusätzlich die Antragsunterlagen. Die Kostenbeteiligung ist in diesen Fällen rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei uns zu beantragen.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.

Wie lange habe ich Zeit, die Unterlagen zur Erstattung einzureichen?

Sie haben ausreichend Zeit, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen. Sammeln Sie gern die zur Erstattung benötigten Unterlagen und senden uns diese zu, sobald es Ihnen zeitlich möglich ist. Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.

Bestehen weitere Fragen?

Ihre Fragen beantworten Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Service-Team gern.