Krankengeldtarife

Zusätzlich zum gesetzlich geregelten Krankengeld bietet Ihnen die HEK Krankengeld-Wahltarife an. Mit diesen Tarifen können Sie Ihren Einkommensverlust bei Krankheit individuell ausgleichen. Voraussetzung für die Wahl eines HEKplus-Tarifs ist die Wahl des gesetzlichen Krankengeldanspruchs.

Allgemeines

  • Selbstständige sowie Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung haben, erhalten ein Wahlrecht auf ein gesetzlich geregeltes Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Wichtig: Sofern Sie dies wünschen, geben Sie uns eine entsprechende Wahlerklärung ab. An die Wahl des Tarifes sind Sie drei Jahre gebunden.
  • Künstler und Publizisten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Vorteile

  • Vorerkrankungen wirken sich nicht durch sogenannte Risikozuschläge auf die Prämienhöhe aus.
  • Keine altersbedingten Prämienerhöhungen.
  • Es werden keine Krankheiten ausgeschlossen. 
  • Ihr Krankengeld entspricht 70 % des Arbeitseinkommens, das Ihnen durch die Arbeitsunfähigkeit entgeht. Es beträgt allerdings maximal 70 % des Betrages, der zur Beitragsbemessung herangezogen wird. So erhalten Sie in jedem Fall Krankengeld und sind bei wirtschaftlichem Verlust abgesichert.
  • Während des Bezugs von Krankengeld zahlen Sie grundsätzlich weder Beiträge zur Krankenversicherung noch die Prämie für den Wahltarif. Beiträge und Prämie fallen nur an, wenn Sie weiterhin Einkünfte beziehen. Sprechen Sie uns hierzu gern an.

Tarifwahl

Wenn Sie sich für einen Krankengeld-Wahltarif interessieren, informieren Sie uns. Sie erhalten dann umgehend Ihr individuelles Tarifangebot. 

Tarifüberblick

Die HEK-Krankengeld-Wahltarife im Überblick (Beispiel 2022)
TarifPersonenkreisDauerPrämie

HEKplus 
K 22

Selbstständige Krankengeld vom 22. bis 42. Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit1 % der beitragspflichtigen Einnahmen, maximal 48,38 Euro
HEKplus 
K 22
Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf sechswöchige Entgeltfortzahlung habenKrankengeld vom 22. bis 42. Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit1 % der Beitragsbemessungsgrenze = 48,38 Euro
HEKplus 
K 15
Künstler und PublizistenKrankengeld vom 15. bis 42. Tag nach der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit1,2 % der beitragspflichtigen Einnahmen, maximal 58,05 Euro

 

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