Informationen für Pflegeeinrichtungen zur Coronavirus-Testverordnung
Zugelassene Pflegeeinrichtungen und nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag erhalten für die außerordentlichen Aufwendungen, die durch die PoC-Antigen-Testungen entstehen, einen finanziellen Ausgleich für den Zeitraum ab dem 15. Oktober 2020 bis zum 25.11.2022.
Erstattungsfähig sind die Beschaffungskosten für die PoC-Antigen-Tests sowie die Durchführungskosten in folgenden Höhen:
Bestelldatum erstattungsfähige Beschaffungskosten
15.10.2020 bis 30.06.2021 - tatsächliche Höhe, maximal 6 Euro je Test
01.07.2021 bis 30.11.2021 - pauschal 3,50 Euro je Test
01.12.2021 bis 31.01.2022 - pauschal 4,50 Euro je Test
01.02.2022 bis 30.06.2022 - pauschal 3,50 Euro je Test
01.07.2022 bis laufend - pauschal 2,50 Euro je Test
Test-Durchführung erstattungsfähige Durchführungskosten
15.10.2020 bis 30.06.2021 - pauschal 9,00 Euro je PoC-Testung
01.07.2021 bis 30.06.2022 - pauschal 8,00 Euro je Poc-Testung
01.07.2021 bis 30.06.2022 - pauschal 5,00 Euro je überwachtem Selbsttest
01.07.2022 bis laufend - pauschal 7,00 Euro je PoC-Testung
01.07.2022 bis laufend - pauschal 5,00 Euro je überwachtem Selbsttest
Nähere Informationen, Antragsformulare und eine Gesamtliste der zuständigen Pflegekassen finden Sie auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes unter der Rubrik „Richtlinien, Vereinbarungen, Formulare“.
Zuständigkeit der HEK-Pflegekasse
Ihre HEK-Pflegekasse ist für Anträge folgender Einrichtungen im Bundesland Hamburg zuständig:
- HEK-Zuständigkeit POC-Test - Anbieter Unterstützung im Alltag
- HEK-Zuständigkeit POC-Test - Vertragseinrichtungen Stand
Ihren Antrag senden Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: pflegeschutzschirm (at) hek.de
Telefonisch erreichen Sie das HEK-Pflegeteam unter 040 65696-8799.