Telefonische Krankschreibung

Aufgrund der COVID-19-Pandemie war die Krankschreibung per Telefon nur bis zum 31.05.2022 möglich. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison wurde diese Sonderregelung nun wieder aktiviert.

Wenn Sie an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege leiden, ohne allzu schwere Symptome aufzuweisen, können Sie sich seit dem 04.08.2022 wieder für bis zu sieben Kalendertage telefonisch von Ihrem Arzt krankschreiben lassen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Tage erfolgen.

Die Ausnahmeregelung gilt zunächst bis zum 31.03.2023.

Eine ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld darf ebenfalls wieder telefonisch ausgestellt werden, wenn Ihr Arzt die telefonische Ausstellung als medizinisch vertretbar ansieht.