Vollstationäre Pflege
Sie sind pflegebedürftig und Ihre Pflege zu Hause ist nicht mehr möglich oder reicht nicht mehr aus? Dann kann für Sie die Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung sinnvoll sein.
Zugelassene Pflegeeinrichtungen haben in der Regel feste Pflegesätze vereinbart. Diese sind entscheidend dafür, wie viel die Unterbringung in der Einrichtung kostet. Ein Teil der Kosten wird direkt mit uns abgerechnet.
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Sie haben einen Pflegegrad.
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Die Pflege zu Hause oder in einer Einrichtung für Tages- und Nachtpflege ist nicht mehr möglich.
Höhe des monatlichen Leistungsbetrags:
Pflegegrad | 1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Höhe | 125 Euro | 770 Euro | 1.262 Euro | 1.775 Euro | 2.005 Euro |
Meist liegen die Kosten für Ihre vollstationäre Pflege allerdings über den Leistungsbeträgen. Das bedeutet, dass Sie einen Eigenanteil tragen müssen. Dabei ist es egal, in welchen Pflegegrad Sie eingestuft sind, der Eigenanteil ist für jeden Bewohner des Pflegegrads 2 bis 5 gleich hoch. Lediglich Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 haben einen höheren Eigenanteil zu leisten.
Außerdem zahlen wir einen Zuschuss zu Ihrem Eigenanteil. Die Höhe ist davon abhängig, wie lange Sie sich bereits in einer vollstationären Pflegeeinrichtung befinden:
Aufenthalt | < 12 Monate | > 12 Monate | > 24 Monate | > 36 Monate |
Zuschuss | 15% | 30% | 50% | 75% |
Darüber hinaus zahlen wir der Einrichtung monatlich einen Betrag für umfangreiche Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen. Die Kosten für die Betreuung und Pflege können von Heim zu Heim sehr unterschiedlich sein. Zu Ihren Eigenanteilen gehören in jedem Fall:
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Kosten für Unterkunft und Verpflegung,
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möglicherweise Kosten für Investitionen, die beim Heim anfallen, etwa Gebäudemiete oder andere Anschaffungen. Diese Kosten können auf die Bewohner zu gleichen Teilen umgelegt werden.
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Jegliche Zusatzleistungen oder auch Komfortleistungen genannt.
Vollstationäre Pflege ist eine Antragsleistung, reichen Sie einfach den Antrag auf Pflegeleistungen vollständig ausgefüllt bei uns ein – entweder per Post, online oder persönlich.
Sie möchten erstmalig einen Pflegegrad beantragen oder Ihren Pflegegrad erhöhen?
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Sobald uns Ihr Antrag vorliegt, beauftragen wir den Medizinischen Dienst (MD), Ihre Pflegesituation einzuschätzen und einen Pflegegrad festzulegen.
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Dies geschieht durch eine persönliche Begutachtung.
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Dabei erstellt der MD ein Gutachten, welches uns übermittelt wird.
Sie möchten Ihre Pflegeleistungen auf vollstationäre Pflege umstellen?
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Bei der Beantragung einer Leistungsumstellung ändern Sie Ihre Pflegeleistung beispielsweise von Pflegegeld in vollstationäre Pflegeleistung.
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Nach Eingang Ihres Antrags und entsprechender Prüfung wird die Leistungsart umgestellt.
Im Anschluss erhalten Sie Ihren Bescheid von uns per Post. Auch Ihr Pflegeheim bekommt einen Bescheid, damit es mit uns abrechnen kann.
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Sofern der MD mit der Einstufung in einen Pflegegrad beauftragt wird, dauert die Bearbeitung bis zu fünf Wochen nach Antragseingang.
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Möchten Sie lediglich Ihre Leistungsart umstellen, dauert die Bearbeitung in der Regel zwei bis drei Arbeitstage.
§ 43 Sozialgesetzbuch XI
§ 43b Sozialgesetzbuch XI
§ 43c Sozialgesetzbuch XI
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