Pflegesachleistung
Sie sind pflegebedürftig und benötigen zu Hause Unterstützung?
Pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 2 können Pflegesachleistungen beantragen. Dazu gehören beispielsweise körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung.
Diese häusliche Pflege leisten in der Regel ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste.
-  	Sie haben mindestens den Pflegegrad 2. 
-  	Die Pflegesachleistung wird durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst erbracht. 
-  	Pflegegrad 2: 796 Euro 
-  	Pflegegrad 3: 1.497 Euro 
-  	Pflegegrad 4: 1.859 Euro 
-  	Pflegegrad 5: 2.299 Euro 
Pflegesachleistung ist eine Antragsleistung, reichen Sie einfach den Antrag auf Pflegeleistungen ausgefüllt bei uns ein – entweder per Post, per App oder persönlich.
Sie möchten erstmalig einen Pflegegrad beantragen oder Ihren Pflegegrad erhöhen?
-  	Sobald uns Ihr Antrag vorliegt, beauftragen wir den Medizinischen Dienst (MD), Ihre Pflegesituation in einer Begutachtung einzuschätzen und einen Pflegegrad festzulegen. 
-  	Dieser Termin findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt. 
-  	Dabei erstellt der MD ein Gutachten, welches uns übermittelt wird. 
Sie möchten Ihre Pflegeleistungen auf Pflegesachleistungen umstellen?
-  	Bei der Beantragung einer Leistungsumstellung ändern Sie Ihre Pflegeleistung beispielsweise von Pflegegeld in Pflegesachleistungen. 
-  	Nach Eingang Ihres Antrags und anschließender Prüfung wird die Leistungsart umgestellt. 
Im Anschluss erhalten Sie Ihren Bescheid von uns per Post. Die monatlichen Pflegesachleistungen können durch Ihren Pflege- oder Betreuungsdienst mit uns abgerechnet werden.
-  	Sofern der MD mit der Einstufung in einen Pflegegrad beauftragt wird, dauert die Bearbeitung bis zu fünf Wochen nach Antragseingang. 
-  	Möchten Sie Ihre Leistungsart ändern, dauert die Bearbeitung in der Regel zwei bis drei Arbeitstage. 
§ 36 Sozialgesetzbuch XI
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