Telefonische Krankschreibung weiterhin möglich

04.12.2020 | News

Aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie ist die Krankschreibung per Telefon weiterhin möglich. Besonders in der aktuellen Erkältungs- und Grippezeit ist es mit dieser Regelung möglich, leichte von schweren Erkrankungen abzugrenzen und Infektionsketten zu vermeiden.

Wenn Sie an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege leiden, ohne allzu schwere Symptome aufzuweisen, können Sie sich ab sofort bis zu sieben Kalendertage von Ihrem Arzt krankschreiben lassen. Voraussetzung hierfür ist ein telefonisches Anamnesegespräch mit einem Arzt. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Tage erfolgen.

Die Ausnahmeregelung gilt zunächst bis zum 31. Mai 2022.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der HEK

Unsere Versicherten haben den großen Vorteil, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ganz einfach und sicher abzufotografieren und per HEK Service-App zur Verfügung zu stellen. Gehen Sie dazu einfach in unserer Service-App auf „Dokument senden" und machen dann entweder ein Foto oder wählen die zu versendende Datei aus. Fertig! So sparen Sie den Weg zur Post und können sich in Ruhe zu Hause auskurieren.

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Bleiben Sie gesund!