Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird ab Januar erweitert

20.12.2022 | News
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Ab dem 01.01.2023 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) erweitert. Sie erhalten dann auch keine Papierbescheinigung mehr für Ihren Arbeitgeber.

Die ärztlichen Praxen übermitteln Ihre Arbeitsunfähigkeitsdaten digital an uns. Die Arbeitgeber rufen ab Januar diese Daten elektronisch bei den Krankenkassen ab. Ihnen wird das Einreichen der Papierbescheinigung bei uns und bei Ihrem Arbeitgeber somit künftig erspart.

Wichtig: Sie sind weiterhin verpflichtet, sich bei Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig krankzumelden. Hierbei müssen Sie auch den genauen Tag angeben, ab dem Sie von Ihrem Arzt krankgeschrieben wurden. Dies gilt auch für jede weitere Krankschreibung. Nur so kann der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten vollständig bei uns abfragen.

Die Teilnahme an dem eAU-Verfahren ist übrigens für alle Arbeitgeber verpflichtend.