Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) startet am 01.10.2021

20.09.2021 | News
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 Ab dem 01.10.2021 startet die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - die sogenannte eAU. Dieses digitale Verfahren löst den bisherigen „gelben Schein“ für gesetzlich Versicherte teilweise ab.

Die ärztlichen Praxen übermitteln ab Oktober Ihre Arbeitsunfähigkeitsdaten digital an uns. Ihnen wird das Einreichen der Papierbescheinigungen bei uns ab diesem Zeitpunkt erspart.

Sofern Sie von Ihrem Arzt eine Papierbescheinigung als Ausfertigung für die Krankenkasse erhalten, reichen Sie diese bitte selbst bei uns ein. Liegt uns Ihre eingereichte Krankmeldung nicht innerhalb von einer Woche vor, erhalten Sie möglicherweise kein Krankengeld. Wir empfehlen Ihnen deshalb unsere HEK Service-App zur schnellen und einfachen Übermittlung.

Wichtig: Gesetzlich Versicherte erhalten weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für sich und den Arbeitgeber. Die Arbeitgeber benötigen diese auch weiterhin in Papierform von Ihnen.