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Arznei- und Verbandmittel: Zuzahlungen

Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmitteln bestehen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie werden direkt in der Apotheke fällig und fallen bei jedem Arzneimittel, Verbandmittel sowie bei den in die Arzneimittelversorgung einbezogenen Mittel oder Medizinprodukte an.

Höhe der Zuzahlung

Für Arzneimittel hängt die Zuzahlung vom Packungspreis ab und beträgt

  • 10 %,

  • mindestens 5 Euro,

  • höchstens 10 Euro (nicht mehr als die Kosten des Mittels).

ab 01.02.2024: Ausnahme bei Stückelung wegen Nichtverfügbarkeit

  • Zuzahlung bemisst sich auch bei Stückelung an der verordneten Packungsgröße

Beispiel:

100 Tabletten verordnet, dafür würden 5 Euro gesetzliche Zuzahlung anfallen. Sie erhalten in Ihrer Apotheke 2x50 Tabletten, theoretische Zuzahlung je 50 Tabletten = 10 Euro insgesamt. Zu leistende Zuzahlung nach der neuen Regelung 5 Euro.

Für Verbandmittel sowie Trink- und Sondennahrung bemisst sich die Zuzahlung am Wert pro Verordnungszeile auf dem Rezept.

Keine Zuzahlung

Von der Zuzahlung befreit sind

  • Verordnungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung.

  • Harn- und Blutteststreifen.

  • einige besonders preisgünstige Arzneimittel, eine aktuelle Liste finden Sie unter www.g-k-v.info.

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