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Zahnvorsorgeuntersuchungen

Für gesunde Zähne kann jeder selbst eine ganze Menge tun. Neben der persönlichen Zahnpflege ist dabei der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt entscheidend. Nehmen Sie daher alle Zahnvorsorgeuntersuchungen wahr und lassen diese in Ihr Zahnbonusheft von der Zahnarztpraxis eintragen.
Es zahlt sich aus, wenn Sie regelmäßig die jährlichen Vorsorgetermine wahrgenommen haben und dies in Ihrem Bonusheft vermerken lassen, erhöht sich unser Zuschuss für den Zahnersatz.

Wie oft sollte die Zahnvorsorgeuntersuchung erfolgen?

Die Vorsorge sollte lückenlos erfolgen. Das heißt, Erwachsene ab 18 Jahren sollten einmal im Jahr zur Zahnvorsorge gehen. Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren sollten jedes halbe Jahr Ihren Zahnarzt aufsuchen, somit zweimal im Jahr.

Zu weiteren Vorsorge-Programmen von uns  geht es hier.

Suchen Sie eine zahnärztliche Praxis?

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern der Länder stellen regelmäßig aktualisierte Adressverzeichnisse zur Verfügung. Das Portal finden Sie hier: www.kzbv.de

Blondes Mädchen beim Zähne putzen als Zahnvorsorge

Zahnvorsorge für Kinder

Wann erfolgen die Früherkennungen bei Kindern?

Kinder vom 30. bis 72. Lebensmonat haben Anspruch auf vier zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Der Abstand zwischen den vier Untersuchungen beträgt mindestens zwölf Monate.

Im Anschluss daran können sich Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren einmal in jedem Kalenderhalbjahr zur Verhütung von Zahnerkrankungen zahnärztlich untersuchen lassen.

Was sind die Inhalte der Früherkennungsuntersuchungen?

Durch die Zahnvorsorgeuntersuchungen können Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vermieden oder zumindest rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Außerdem klären die zahnärztlichen Praxen Kinder und Eltern über die richtigen Maßnahmen für gesunde Zähne auf.

Wann erhalten Kinder und Jugendliche individuelle Vorsorgeleistungen?

Kinder und Jugendliche die das 6. aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Welche Maßnahmen gehören zu den individuellen Vorsorgeleistungen?

Zu den sogenannten „Individualprophylaxeleistungen“ gehören die Aufnahme eines Mundhygienestatus, die Mundgesundheitsaufklärung, die Fluoridierung der Zähne sowie die Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden großen Backenzähne (Molaren).

Die Versiegelung der kleinen Backenzähne gehört nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung hier bieten wir eine exklusive Satzungsleistung. Nähere Informationen zur Fissurenversiegerlung finden Sie hier.