fissurenversiegelung-hek-zaehne-krankenkasse-gr

Zahnvorsorgeuntersuchungen

Für gesunde Zähne kann jeder selbst eine ganze Menge tun. Neben der persönlichen Zahnpflege ist dabei der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt entscheidend. Nehmen Sie daher alle Zahnvorsorgeuntersuchungen wahr und lassen diese in Ihr Zahnbonusheft von der Zahnarztpraxis eintragen.

Es zahlt sich aus, wenn Sie regelmäßig die jährlichen Vorsorgetermine wahrgenommen haben und dies in Ihrem Bonusheft vermerken lassen, erhöht sich unser Zuschuss für den Zahnersatz.

Wie oft sollte die Zahnvorsorgeuntersuchung erfolgen?

Die Vorsorge sollte lückenlos erfolgen. Das heißt, Erwachsene ab 18 Jahren sollten mindestens einmal im Jahr zur Zahnvorsorge gehen.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Kontrolluntersuchungen gern halbjährlich. 

Auch für Vollprothesenträger gilt: Mindestens einmal im Jahr zur Kontrolle gehen. 

Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren sollten jedes halbe Jahr Ihren Zahnarzt aufsuchen, somit zweimal im Jahr. 

Zu weiteren Vorsorge-Programmen von uns geht es hier.

Suchen Sie eine zahnärztliche Praxis?

Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und Zahnärztekammern der Länder stellen regelmäßig aktualisierte Adressverzeichnisse zur Verfügung. Das Portal finden Sie hier: www.kzbv.de

Blondes Mädchen beim Zähne putzen als Zahnvorsorge

Zahnvorsorge für Kinder

Wann erfolgen die Früherkennungen bei Kindern?

Kinder vom 6. bis zum Erreichen des 34. Lebensmonats haben Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Der Abstand zwischen den Untersuchungen beträgt mindestens vier Monate.

a)    6. bis erreichter 10. Lebensmonat
b)    10. bis erreichter 21. Lebensmonat
c)    21. bis erreichter 34. Lebensmonat

Drei weitere Früherkennungsuntersuchungen können ab dem 34. Lebensmonat bis zum 6. Geburtstag erfolgen.

a)    34. Lebensmonat bis 3. Lebensjahr 
b)    46. Lebensmonat bis 4. Lebensjahr
c)    5. bis 6. Lebensjahr

Im Anschluss daran können sich Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren einmal in jedem Kalenderhalbjahr zur Verhütung von Zahnerkrankungen zahnärztlich untersuchen lassen. 

Was sind die Inhalte der Früherkennungsuntersuchungen?

Durch die Zahnvorsorgeuntersuchungen können Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten vermieden oder zumindest rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Außerdem klären die zahnärztlichen Praxen Kinder und Eltern über die richtigen Maßnahmen für gesunde Zähne auf.

Wann erhalten Kinder und Jugendliche individuelle Vorsorgeleistungen?

Kinder und Jugendliche, die 6 aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

Welche Maßnahmen gehören zu den individuellen Vorsorgeleistungen?

Zu den sogenannten „Individualprophylaxeleistungen“ gehören die Aufnahme eines Mundhygienestatus, die Mundgesundheitsaufklärung, die Fluoridierung der Zähne sowie die Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden großen Backenzähne (Molaren).

Die Versiegelung der kleinen Backenzähne gehört nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung hier bieten wir eine exklusive Satzungsleistung. Nähere Informationen finden Sie hier: Fissurenversiegelung