
Wohnort im Ausland
Über die Europäische Versichertenkarte (EHIC) sind Sie im EU-Ausland für akut auftretende medizinische Notfälle abgesichert. Wenn sich aber Ihr Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt im europäischen Ausland befindet, reicht dieser Leistungsanspruch oftmals nicht aus.
Aus diesem Grund hat die EU für Grenzgänger eine Möglichkeit geschaffen, Ihnen vor Ort alle Sachleistungen nach den dortigen Rechtsvorschriften zur Verfügung zu stellen:
Die Einschreibung im Rahmen der Leistungsaushilfe bei einem Krankenversicherungsträger in Ihrem Wohnstaat.
Diese Einschreibung ist für Sie bei der deutschen Krankenversicherung ohne zusätzliche Kosten möglich.
Wir senden den Anspruchsnachweis in der Regel elektronisch an den zuständigen beziehungsweise von Ihnen gewählten Krankenversicherungsträger.
Senden sie uns dazu einfach den Fragebogen zur Prüfung der Einschreibung zu.
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gern unter: kontakt (at) hek.de
Senden sie uns einfach den Fragebogen zur Prüfung der Einschreibung vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu.
Wenn Sie uns auf dem Fragebogen zur Prüfung der Einschreibung den ausländischen Versicherungsträger angeben, senden wir den Anspruchsnachweis grundsätzlich direkt elektronisch dorthin.
Sofern uns der ausländische Versicherungsträger nicht mitgeteilt wird oder sie eine Bescheinigung in Papierform wünschen, senden wir Ihnen diese gern zu. Die Anspruchsbescheinigung (das Formular S1) können Sie dem ausländischen Träger vorlegen.
Ihnen entstehen durch die Einschreibung keine zusätzlichen Kosten bei der HEK. Ob im jeweiligen Land Gebühren erhoben werden, kann Ihnen der Krankenversicherungsträger an Ihrem Wohnort mitteilen.
Ja, sie behalten Ihre elektronische HEK-Gesundheitskarte und können diese wie gewohnt für Behandlungen in Deutschland nutzen. Auch die Europäische Versichertenkarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte behält ihre Gültigkeit.
In der Regel erhalten Sie vom Krankenversicherungsträger im Wohnstaat eine Versichertenkarte, mit der Sie vor Ort Leistungen in Anspruch nehmen können.
Sie können in Ihrem Wohnstaat alle Sachleistungen nach den dortigen Rechtsvorschriften in Anspruch nehmen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Vorsorgeuntersuchen und Rezepte für Medikamente.