Frau am Laptop in Arbeitssituation

Wohnort im Ausland

Über die Europäische Versichertenkarte (EHIC) sind Sie im EU-Ausland für akut auftretende medizinische Notfälle abgesichert. Wenn sich aber Ihr Wohnsitz beziehungsweise gewöhnlicher Aufenthalt im europäischen Ausland befindet, reicht dieser Leistungsanspruch oftmals nicht aus.

Aus diesem Grund hat die EU für Grenzgänger eine Möglichkeit geschaffen, Ihnen vor Ort alle Sachleistungen nach den dortigen Rechtsvorschriften zur Verfügung zu stellen:

Die Einschreibung im Rahmen der Leistungsaushilfe bei einem Krankenversicherungsträger in Ihrem Wohnstaat.

Diese Einschreibung ist für Sie bei der deutschen Krankenversicherung ohne zusätzliche Kosten möglich.
Wir senden den Anspruchsnachweis in der Regel elektronisch an den zuständigen beziehungsweise von Ihnen gewählten Krankenversicherungsträger.

Senden sie uns dazu einfach den Fragebogen zur Prüfung der Einschreibung zu.

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gern unter: kontakt (at) hek.de

Wie kann ich mich an meinem Wohnort einschreiben lassen?

Senden sie uns einfach den Fragebogen zur Prüfung der Einschreibung vollständig ausgefüllt und unterschrieben zu.

Muss ich mich mit dem Versicherungsträger an meinem Wohnort in Verbindung setzen?

Wenn Sie uns auf dem Fragebogen zur Prüfung der Einschreibung den ausländischen Versicherungsträger angeben, senden wir den Anspruchsnachweis grundsätzlich direkt elektronisch dorthin.

Kann ich die Anspruchsbescheinigung auch in Papierform erhalten?

Sofern uns der ausländische Versicherungsträger nicht mitgeteilt wird oder sie eine Bescheinigung in Papierform wünschen, senden wir Ihnen diese gern zu. Die Anspruchsbescheinigung (das Formular S1) können Sie dem ausländischen Träger vorlegen.

Ist die Einschreibung im anderen Staat kostenpflichtig?

Ihnen entstehen durch die Einschreibung keine zusätzlichen Kosten bei der HEK. Ob im jeweiligen Land Gebühren erhoben werden, kann Ihnen der Krankenversicherungsträger an Ihrem Wohnort mitteilen.

Behalte ich meine elektronische HEK-Gesundheitskarte?

Ja, sie behalten Ihre elektronische HEK-Gesundheitskarte und können diese wie gewohnt für Behandlungen in Deutschland nutzen. Auch die Europäische Versichertenkarte (EHIC) auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte behält ihre Gültigkeit.

Wie kann ich Leistungen in meinem Wohnstaat in Anspruch nehmen?

In der Regel erhalten Sie vom Krankenversicherungsträger im Wohnstaat eine Versichertenkarte, mit der Sie vor Ort Leistungen in Anspruch nehmen können.

Welche Leistungen kann ich in meinem Wohnstaat in Anspruch nehmen?

Sie können in Ihrem Wohnstaat alle Sachleistungen nach den dortigen Rechtsvorschriften in Anspruch nehmen. Hierzu zählen zum Beispiel auch Vorsorgeuntersuchen und Rezepte für Medikamente.