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Künstliche Befruchtung

Die künstliche Befruchtung ist eine medizinische Maßnahme zur Herbeiführung einer Schwangerschaft, wenn sich diese auf natürlichem Wege nicht erfüllen lässt. Hier wird durch ärztlichen Eingriff das Zusammentreffen von Spermien mit der Eizelle unterstützt.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich für eine künstliche Befruchtung?
  • Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt hat eine Unfruchtbarkeit festgestellt und sieht gute Chancen, dass durch die künstliche Befruchtung eine Schwangerschaft entsteht. Hierbei sind maximal 3 Versuche möglich. Sollten sie erfolglos bleiben, ist die Aussicht auf eine Schwangerschaft nicht mehr gegeben.
  • Wir haben den ärztlichen Behandlungsplan vor Beginn der Behandlung genehmigt.
  • Es werden Ei- und Samenzellen der Ehepartner benötigt.
Welche Personen können wir unterstützen?

Sie haben als heterogenes verheiratetes Paar einen Anspruch.

Welche Kosten übernehmen wir bei einer künstlichen Befruchtung?

Wenn Sie bei uns versichert sind, übernehmen wir auf Antrag 50 Prozent der Behandlungskosten. Das gilt auch für die in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel. Unser Anteil wird ganz einfach über die Gesundheitskarte mit uns abgerechnet. Darüber hinausgehende Kosten tragen Sie selbst. Ist Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner bei einer anderen Krankenkasse versichert, sind die für sie oder ihn erforderlichen Leistungen dort zu beantragen.

Bis zu welchem Alter wird eine künstliche Befruchtung von uns unterstützt?

Beide Ehepartner müssen mindestens 25 Jahre alt sein. Weibliche Versicherte dürfen das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, männliche Versicherte dürfen das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Haben wir eine Kostenzusage vor Erreichung der Höchstaltersgrenzen erteilt, gilt sie nur, wenn der jeweilige Behandlungszyklus bereits vor Erreichung der Altersgrenzen begonnen hat. Sie gilt nicht mehr, wenn der Behandlungszyklus erst danach beginnt.

Gibt es noch weitere Zuschüsse zur künstlichen Befruchtung?

Eventuell zahlen Bund und Länder weitere Zuschüsse, möglicherweise auch für unverheiratete Paare. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem "Informationsportal Kinderwunsch" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/schwangerschaft-und-kinderwunsch

Ihr HEK-Versicherungsschutz bietet Ihnen Vorteile:

Ist ein Ehepartner bei uns versichert, für den wir uns an der Behandlung beteiligt haben, profitieren Sie von einer Zusatzleistung für die In-Vitro-Fertilisation (IVF) oder die Intracytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI). Für maximal 3 Versuche zahlen wir Ihnen zusätzlich 200 Euro je Versuch, maximal 600 Euro.

Für den Zuschuss schicken Sie bitte die Rechnung Ihres Eigenanteils ein, gern auch über unsere HEK Service-App.