
Empfängnisregelung
HEK-Kunden haben Anspruch auf umfassende ärztliche Beratung zu Fragen der Empfängnisverhütung und zu Maßnahmen, die der Herbeiführung einer Schwangerschaft dienen.
HEK-Leistungen
- 100 % der Vertragssätze
- 50 % der Vertragssätze bei Maßnahmen der künstlichen Befruchtung
HEK-Tipp
Für Frauen bis zum vollendeten 22. Lebensjahr übernimmt die HEK die Kosten für die "Pille". Es bedarf dafür einer ärztlichen Verordnung.