Empfängnisregelung
HEK-Kunden haben Anspruch auf umfassende ärztliche Beratung zu Fragen der Empfängnisverhütung und zu Maßnahmen, die der Herbeiführung einer Schwangerschaft dienen.
Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie umfassend zu auftretenden Fragen zur Verhütung einer Schwangerschaft und zu möglichen Maßnahmen, die der Herbeiführung einer Schwangerschaft dienen. Legen Sie dort einfach Ihre Gesundheitskarte vor. Die Beratung ist für Sie kostenfrei.
Sie erhalten Mittel zur Verhütung einer Schwangerschaft bis zum 18. Lebensjahr kostenfrei, sofern Ihnen ein ärztliches Kassenrezept ausgestellt wird.
Darüber hinaus erhalten Sie Mittel zur Verhütung einer Schwangerschaft bis zum 22. Lebensjahr, allerdings dann unter Berücksichtigung einer gesetzlichen Zuzahlung von 10 Prozent des Verkaufspreises, mindestens jedoch fünf Euro und höchstens zehn Euro.
Werden Ihnen empfängnisverhütende Mittel zu therapeutischen Zwecken verschrieben, übernehmen wir die Kosten auch im Ausnahmefall, wenn Sie älter als 22 Jahre sind. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt.
Je nach ärztlichem Befund kommen als Verhütungsmittel die „Pille“ oder die Spirale in Frage. Zu den Einzelheiten befragen Sie Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren Arzt.
HEK Tipp
Maßnahmen zur Herbeiführung einer Schwangerschaft finden Sie unter dem Thema künstliche Befruchtung und Zyklusdiagnostik mit der OvularRing-Methodik.