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Hilfsmittel A-Z

Erhalten Sie auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund um Ihr Hilfsmittel

Sie benötigen ein Hörgerät, eine Bandage, eine Brille oder ein anderes Hilfsmittel?

In unserer Zusammenstellung Hilfsmittel A-Z finden Sie genau das, wonach Sie suchen. Sie erfahren, welche erstklassigen Leistungen wir Ihnen exklusiv anbieten können, wie Sie das Hilfsmittel beantragen, welche Kosten Ihnen entstehen und wie Sie das Hilfsmittel problemlos erhalten.

Sollten Sie Ihr benötigtes Hilfsmittel nicht finden oder weitere Fragen haben, helfen wir Ihnen gern weiter - egal ob telefonisch oder per E-Mail.

Bandagen

Was sind Bandagen und wofür werden Sie benötigt?
Bandagen können Schmerzen deutlich lindern und die Beweglichkeit fördern, zum Beispiel in Schulter, Arm, Hand, Knie oder Fuß. Sie werden bei der Behandlung von akuten, aber auch dauerhaft anhaltenden Weichteilerkrankungen eingesetzt. Sie umschließen das betroffene Körperteil beziehungsweise Gelenk und sorgen dadurch für eine komprimierende und/oder funktionssichernde Wirkung.

Wie erhalte ich eine Bandage?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis eine Bandage, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Sie erhalten Ihre Bandage in der Regel ohne vorherige Bewilligung und können diese direkt mit nach Hause nehmen oder sich liefern lassen.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind.

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Unsere Verträge umfassen alle Produkt- und Serviceleistungen der Vertragspartner.
Gemeinsam mit den Hilfsmittelanbietern klären Sie in einem ausführlichen Beratungsgespräch, welche Bandage eingesetzt werden soll. Damit Sie die geeignete Bandage erhalten, wird die betroffene Körperregion individuell ausgemessen. Gleichzeitig informieren Sie unsere Vertragspartner über den sicheren Gebrauch und die sachgerechte Pflege der Bandage.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Brustprothesen

Was sind Brustprothesen?
Die Brustprothese kann die weibliche Brust ersetzen, falls dies nach einer Amputation erforderlich wird. Aufgabe einer Brustprothese ist – neben dem optischen Ausgleich – auch die Erhaltung der Körpersymmetrie (Vermeidung von Schulterschiefstellung) durch das Gewicht der Prothese und ein natürliches Bewegungsverhalten.

Wie erhalte ich eine Brustprothese?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis eine Brustprothese, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Diese kümmern sich dann um alles Weitere, wie beispielsweise den Kostenübernahmeantrag. Nach erfolgter Genehmigung durch uns, können Sie Ihr Hilfsmittel beim Leistungserbringer abholen oder sich nach Hause liefern lassen.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind.  

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Unsere Verträge umfassen alle Produkt- und Serviceleistungen der Vertragspartner.
Hierzu zählt eine ausführliche und persönliche Beratung vor Anpassung und Abgabe Ihrer Brustprothese. Damit Sie eine geeignete Brustprothese erhalten, wird die betroffene Körperregion individuell ausgemessen. Gleichzeitig informieren Sie unsere Vertragspartner über den sicheren Gebrauch und die sachgerechte Pflege einer Brustprothese.

Können Sie die ausgewählte Brustprothese nicht in einem handelsüblichen Büstenhalter (BH) tragen, werden Ihnen individuelle Alternativen angeboten, die wir Ihnen bezuschussen.

Hierzu zählen:

  • Fixierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Haftstreifen
  • ein spezieller Prothesen-BH
  • die Zurichtung eines vorhandenen Büstenhalters

Reinigungsmittel für die Brustprothese oder Haut sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und können nicht übernommen werden.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei. Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

CPAP

Was ist ein CPAP-Gerät und wofür wird es benötigt?
CPAP-Geräte finden Anwendung bei nächtlichen Atemaussetzern. Diese können durch Verlegung der Atemwege entstehen, zum Beispiel durch das Erschlaffen des Gaumensegels oder des Zungengrundes, aber auch durch Atemfehlsteuerungen des Gehirns. Solche Atemaussetzer, auch als Apnoe bezeichnet, führen unter anderem zu einer mangelnden Sauerstoffsättigung. Die zu behandelnden Personen fühlen sich tagsüber unausgeschlafen, müde und schlapp. Mittelfristig kann es zu Herz-Kreislauferkrankungen kommen. Die Diagnostik und Behandlung erfolgt durch Schlaflabore.

Wie erhalte ich ein CPAP-Gerät?
Verschreibt Ihnen Ihre Facharztpraxis ein CPAP-Gerät bei schlafbezogener Atemstörung, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Diese kümmern sich dann um alles Weitere, wie beispielsweise den Kostenübernahmeantrag.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind.  

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Wir zahlen unseren Vertragspartnern bei der CPAP-Versorgung eine Versorgungspauschale. In der Pauschale sind alle Serviceleistungen enthalten, wie die umfassende
Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung, Montage und Nachlieferung von Zubehör. Auch notwendige Reparaturen sind für Sie kostenfrei, sofern die Schäden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.

Bei technischen Problemen am Gerät beziehungsweise am Zubehör wenden Sie sich bitte direkt an das Unternehmen, das Ihnen das Gerät geliefert hat. Es wird diese umgehend durch telefonische Anleitung oder – falls nötig – bei Ihnen vor Ort beheben.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Milchpumpen

Was sind Milchpumpen und wofür werden Sie benötigt?
Manchmal läuft beim Stillen nicht alles nach Plan: Tritt beispielsweise eine Saugschwäche des Babys, ein Milchstau oder eine Brustentzündung auf, ist die Versorgung Ihres Babys mit Muttermilch nicht mehr gewährleistet. Daher ist bei Stillproblemen schnelle Hilfe gefragt und eine elektrische Milchpumpe kann Abhilfe schaffen.

Wie erhalte ich eine Milchpumpe?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis eine elektrische Milchpumpe, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Diese stellen Ihnen die Milchpumpe dann leihweise zur Verfügung.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind. 

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Unsere Verträge umfassen die ausführliche Beratung, Auswahl und Einweisung in den Gebrauch der elektrischen Milchpumpe und des erforderlichen Absaugsets.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Bei Vorhandensein einer ärztlichen Verordnung übernehmen wir für Sie die vollen Kosten der elektrischen Milchpumpe. Dies ist auch der Fall, wenn die Verordnung für die Milchpumpe nicht – wie vorgesehen – auf den Namen des Kindes, sondern auf den Namen der Mutter ausgestellt ist.

Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Weitere Hinweise: Wir übernehmen die Kosten einer elektrischen Milchpumpe in der Regel bis zur Vollendung des 6. Lebensmonats Ihres Babys. Verordnet die Arztpraxis die Nutzung darüber hinaus – oder länger als 16 Wochen –, wird die Notwendigkeit im Einzelfall geprüft.

Ist auf der ärztlichen Verordnung keine Mietdauer angegeben, gilt diese lediglich für vier Wochen. Sie können sich vor Ablauf der vier Wochen jedoch eine neue Verordnung ausstellen lassen und diese dem Lieferunternehmen zeitnah übergeben

Encasings (Antiallergene Zwischenbezüge)

Was sind Encasings?
Antiallergene Bettzwischenbezüge für Bettdecke und Kopfkissen, sogenannte Encasings, bieten Schutz für Allergiegeplagte bei Hausstaub- und/oder Milbenallergie und ermögli-chen so einen erholsamen Schlaf. Um den notwendigen Schutz zu bieten, werden En-casings über die Matratze, das Kopfkissen und das Oberbett gezogen.

Wie erhalte ich Encasings?
Erhalten Sie von Ihrer Arztpraxis eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für Encasings, können Sie sich direkt an einen Leistungserbringer in der Nähe Ihres Wohnortes wenden. Dieser kümmert sich um alles Weitere und sendet Ihnen ihr gewünschtes Hilfsmittel direkt nach Hause.

Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Lieferanten Sie wählen.

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Wir zahlen unseren Kooperationspartnern eine Versorgungspauschale. In dieser Pauschale sind alle Produkt- und Serviceleistungen sowie eine umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch sowie die Lieferung enthalten. Auch ein eventuell notwendiger Aus-tausch aufgrund von Verschleiß oder eines Defektes ist für Sie zehn Jahre lang kostenfrei, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Sollten Sie jedoch ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinausgeht, tragen Sie die anfallenden Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Weitere Hinweise: Bitte denken Sie daran, den Kooperationspartnern die Maße Ihrer Matratze, Ihres Kissens und Ihres Oberbettes (Länge, Breite und Höhe) mitzuteilen, damit die Zwischenbettbezüge passend für Sie angefertigt werden können. Zusätzlich ist eine Ausstattung des Bettes für nicht allergische Partner_innen möglich, sofern die Arztpraxis dies verordnet. Kosten für eine Zweitausstattung, zum Beispiel für einen Zweitwohnsitz können hingegen leider nicht übernommen werden.

Gehhilfen

Was sind Unterarmgehstützen/Gehstöcke?
Wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Handicaps Schwierigkeiten beim Gehen haben, bieten Gehstöcke oder -stützen die für den Alltag notwendige Fortbewegungshilfe –  sowohl zu Hause als auch im Freien. Sie gewinnen Mobilität zurück, was gleichzeitig die Lebensqualität erhöht.

Wie erhalte ich eine Gehhilfe?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis eine Gehhilfe, wenden Sie sich mit dem Rezept an unsere Vertragspartner. Diese kümmern sich dann um alles Weitere. Eine vorherige Bewilligung durch uns ist nicht nötig. Die Unterarmgehstützen beziehungsweise Gehstöcke können Sie direkt mit nach Hause nehmen.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind. 

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Unsere Verträge umfassen alle Produkt- und Serviceleistungen der Vertragspartner. Aufgabe unserer Leistungserbringer ist es, Sie umfassend zur Produktauswahl zu beraten und in das gewählte Produkt einzuweisen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Haarersatz

Was ist ein Haarersatz?
Frauen und Kinder, die krankheitsbedingt ihr Kopfhaar verlieren, müssen trotzdem nicht auf Haare verzichten. Haarersatz gibt es in unterschiedlichen Ausführungen für jede Altersklasse. In der Regel dienen Perücken als kosmetischer Ersatz für fehlendes eigenes Kopfhaar.

Wie erhalte ich einen Haarersatz?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis einen Haarersatz, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner (Haarstudios). Diese kümmern sich dann um alles Weitere, wie beispielsweise den Kostenübernahmeantrag. Nach erfolgter Genehmigung durch uns können Sie Ihren Haarersatz beim Haarstudio abholen oder sich nach Hause liefern lassen.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind. 

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Wir zahlen unseren Vertragspartnern (Haarstudios) einen festgelegten Vertragspreis für Ihren Haarersatz. In diesem Betrag sind alle Produkt- und Serviceleistungen enthalten, wie das erstmalige Frisieren, die Beratung über Pflege und Handhabung, den Perückenständer, die Lieferung und eventuell notwendige Reparaturen.

Treten innerhalb des Bewilligungszeitraumes Ihres Haarersatzes Mängel durch Herstellungs-, Verarbeitungs- oder Materialfehler auf, wird das Haarstudio diese kostenlos beseitigen oder kostenlos Ersatz zur Verfügung stellen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Hörgeräte

Was sind Hörgeräte und wofür werden Sie benötigt?
Hörgeräte sind elektronische Geräte, die eine bestehende Schwerhörigkeit ausgleichen. Es gibt sie in verschiedenen Formen und Größen. Sie funktionieren jedoch alle auf ähnliche Art und Weise, indem sie den Schall verstärken und an das Ohr weiterleiten.

Wie erhalte ich ein Hörgerät?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde oder Phoniatrie ein Hörgerät, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Diese kümmern sich dann um alles Weitere, wie beispielsweise den Kostenübernahmeantrag. Nach erfolgter Genehmigung durch uns können Sie Ihr Hörgerät abholen oder sich nach Hause liefern lassen.

Wir haben mit vielen Hörgeräteäkustikern Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Unsere Verträge umfassen die Beratung, Auswahl, Anpassung und Lieferung, die Einweisung in den Gebrauch sowie die Nachbetreuung. Zu Beginn des Anpassungsverfahrens wird ein professioneller Hörtest durchgeführt. Nach dessen Auswertung erhalten Sie ein individuell geeignetes Angebot zur Versorgung mit volldigitalen Hörsystemen (digitaler Signalverarbeitung) inklusive der erforderlichen Otoplastik. Des Weiteren werden die Reparaturkosten übernommen, sofern der Defekt nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist (zum Beispiel besonderes Design oder Bluetooth-Steuerung), tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Infoblatt "Mund-Nase-Schutz richtig abnehmen"

 

Inhalationsgeräte

Was sind Inhalationsgeräte und wobei werden sie angewendet?
Inhalationsgeräte sind druckluftbetriebene Düsenvernebler für die Behandlung der oberen beziehungsweise tiefen Atemwege. Angewendet werden sie beispielsweise bei Asthma, Mukoviszidose oder anderen Erkrankungen der Atemwege.

Wie erhalte ich ein Inhalationsgerät?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis ein Inhalationsgerät, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Diese kümmern sich dann um alles Weitere. In der Regel erhalten Sie das Inhalationsgerät ohne vorherige Bewilligung durch uns.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind. 

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Unsere Verträge umfassen alle Produkt- und Serviceleistungen des Leistungserbringers, wie die umfassende Beratung und die Einweisung in den Gebrauch des Gerätes.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Weitere Hinweise:
Für die Nachlieferung von Verbrauchsmaterialien wie Schlauch, Filter oder Masken benötigen Sie eine Verordnung von Ihrer behandelnden Arztpraxis.

Bitte beachten Sie die in der Bedienungsanleitung genannten Fristen zum Austausch der Verschleißmaterialien, damit eine langfristige und wirksame Inhalationstherapie gewährleistet werden kann.

Inkontinenztherapie im häuslichen Bereich

Was sind aufsaugende Inkontinenzhilfen?

Zu den aufsaugenden Inkontinenzhilfen zählen:

  • Vorlagen
  • Netzhosen (zur Fixierung der Vorlage)
  • Inkontinenzhosen (zum Beispiel Windeln)

Wie erhalte ich aufsaugende Inkontinenzhilfen?
Stellt Ihnen Ihre Arztpraxis eine Verordnung über aufsaugende Inkontinenzhilfen aus, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Diese kümmern sich dann um alles Weitere, wie beispielsweise den Kostenübernahmeantrag.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind. 

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Wir zahlen unseren Vertragspartnern eine monatliche Versorgungspauschale für die benötigten Inkontinenzhilfen. In dieser Pauschale sind alle medizinisch notwendigen Produkte und Serviceleistungen enthalten, wie umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung an Ihre Haustür und auch die Lieferung in neutraler Verpackung.

Im Beratungsgespräch wird eine Vorauswahl von geeigneten Produkten getroffen. Anschließend stellt Ihnen der Leistungserbringer ein Paket mit Produktmustern zur Verfügung. So haben Sie die Möglichkeit, verschiedene geeignete Produkte (Produktarten, Größen und Saugstärken) zu testen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst. Zudem können Mehrkosten entstehen, wenn Sie vorsorglich mit mehr Produkten versorgt werden möchten, als medizinisch erforderlich ist.

Unser Tipp: Die Vertragspartner haben die Wahl, welche Inkontinenzhilfsmittel sie Ihnen mehrkostenfrei anbieten. Möchten Sie ein ganz bestimmtes Produkt, fragen Sie bei verschiedenen Vertragspartnern nach, ob es mehrkostenfrei ist.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Kompressionstherapie

Was sind Hilfsmittel zur Kompressionstherapie?
Hilfsmittel zur Kompressionstherapie unterstützen Personen mit Venen- oder Lympherkrankungen und Verbrennungsnarben. Der erzeugte flächige Druck soll Ödemen vorbeugen und den venösen Rückfluss beziehungsweise Lymphabfluss unterstützen.

Zu den Hilfsmitteln der Kompressionstherapie zählen:

  • Wadenstrümpfe
  • Schenkelstrümpfe
  • Strumpfhosen
  • Bermudahosen
  • Armstrümpfe
  • Narbenkompressionsbandagen

Wie erhalte ich ein Hilfsmittel zur Kompressionstherapie?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis ein Hilfsmittel zur Kompressionstherapie, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Diese kümmern sich dann um alles Weitere, wie beispielsweise den Kostenübernahmeantrag.  

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind. 

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Unsere Verträge umfassen alle im Zusammenhang mit der Versorgung stehenden Dienst- und Serviceleistungen. Hierzu zählen sowohl die ausführliche und persönliche Beratung vor Anpassung und Abgabe des Hilfsmittels als auch die Dokumentation und Arbeitszeiten der Vertragspartner.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Weitere Hinweise:
Bitte beachten Sie, dass die Mindesthaltbarkeit von Kompressionsstrümpfen bei regelmäßiger Nutzung sechs Monate beträgt. Leider ist die Kostenübernahme für eine Wechselversorgung aus hygienischen Gründen nicht möglich. Es besteht ebenfalls kein Anspruch auf die Versorgung mit Sport- oder Freizeitkompressionsstrümpfen.

Messgeräte für Körperzustände

Was sind Messgeräte für Körperzustände und Körperfunktionen?

Hierunter fallen Geräte wie:

  • Blutdruckmessgeräte: Sie messen den Blutdruck und in der Regel die Pulsfrequenz. Die Geräte sind für Patient_innen geeignet, die ihren Blutdruck aufgrund einer ärztlichen Diagnose häufig messen.
  • Blutzuckermessgeräte: Insulinpflichtige Diabetiker_innen nutzen diese, um die Glucosekonzentration im Kapillarblut zu messen.
  • Blutgerinnungsmessgeräte: Diese Geräte werden auch als CoaguChek Geräte bezeichnet. Sie messen die Gerinnungsfähigkeit des Blutes und sind für Patient_innen geeignet, die regelmäßig starke Blutverdünner nehmen.
  • Überwachungsmonitore: Sie werden meistens verwendet, um den plötzlichen Kindstod (SIDS) zu vermeiden.
  • Pulsoxymeter: Dies sind Geräte, die den Sauerstoffgehalt im Blut über ein optisches Verfahren messen. Eingesetzt werden sie bei Patient_innen, die starken Sauerstoffschwankungen unterliegen und diese durch die Gabe von Sauerstoff regulieren. Überwachungsmonitore und Pulsoxymeter können je nach Anforderungen auch in einem Gerät vereint sein.

Wie erhalte ich ein Messgerät?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis ein Messgerät, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Diese kümmern sich dann um alles Weitere und werden uns bei Bedarf einen Kostenvoranschlag zur Prüfung übermitteln.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind. 

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Die Messgeräte werden von uns gekauft, alternativ erhalten die Vertragspartner eine Versorgungspauschale. In dieser sind alle Serviceleistungen wie eine umfassende Beratung,
Einweisung in den Gebrauch, Lieferung, Montage und Nachlieferung von Zubehör enthalten. Die Hilfsmittel und Zubehöre/Zurüstungen, die im Rahmen der Versorgungspauschale geliefert werden, bleiben Eigentum der Vertragspartner. Auch notwendige Reparaturen sind für Sie in aller Regel kostenfrei. Bei technischen Problemen am Gerät beziehungsweise am Zubehör wenden Sie sich bitte direkt an das Lieferunternehmen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Weitere Informationen zum Thema Blutzuckermessgeräte finden Sie alternativ auch hier.

Orthesen

Was sind Orthesen und wofür werden Sie benötigt?
Eine Orthese ist ein orthopädisches Hilfsmittel, das beispielsweise nach Sportverletzungen zum Einsatz kommt, um das betroffene Körperteil beziehungsweise Gelenk zu stabilisieren, entlasten, korrigieren oder ruhigzustellen. Aufgrund der unterschiedlichen Wirkungsweise gibt es viele verschiedene Orthesen-Typen, wie zum Beispiel Knieorthesen oder Schulterorthesen.

Wie erhalte ich eine Orthese?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis eine Orthese, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Diese kümmern sich dann um alles Weitere, wie beispielsweise den Kostenübernahmeantrag.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind. 

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Unsere Verträge umfassen alle Produkt- und Serviceleistungen der Vertragspartner. Hierzu zählt auch eine ausführliche persönliche Beratung vor Anpassung und die Abgabe der Orthese. Auch notwendige Anpassungen oder Reparaturen sind in der Regel für Sie kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei Erhalt der Orthese eine Anprobe durchführen. So können Sie sichergehen, dass die Orthese auch einwandfrei passt.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt.

Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Rollatoren

Was sind Rollatoren?
Rollatoren sind Gehhilfen, die Ihnen helfen sollen, Ihre Mobilität und selbstständige Lebensführung zu erhalten oder zurückzugewinnen. Ziel dabei ist es, Stürze zu vermeiden und Gangunsicherheiten auszugleichen.

Die Rollatoren unserer Vertragspartner verfügen über:

  • Vier luftbereifte Räder oder Vollgummiräder
  • Ein Bremssystem
  • Stockhalter, Korb, Tablett und eine Sitzfläche, soweit dies für Ihren individuellen, me-dizinisch notwendigen Bedarf erforderlich ist
  • Eine Faltvorrichtung für den Transport
  • Höhenverstellbare Handgriffe zur Größenanpassung

Wie erhalte ich einen Rollator?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis einen Rollator, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Diese kümmern sich dann um alles Weitere. Eine vorherige Bewilligung durch uns ist in der Regel nicht nötig.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind. 

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Wir zahlen unseren Vertragspartnern für Ihren Rollator eine Versorgungspauschale. Dies gilt auch für Leichtgewicht-Rollatoren bei entsprechender medizinischer Begründung und Varianten mit erhöhter Belastbarkeit. In der Pauschale sind alle Serviceleistungen enthalten, wie die umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung und Montage. Ebenfalls notwendige Reparaturen sind in der Regel für Sie kostenfrei.

Die Lieferung beziehungsweise Terminvereinbarung erfolgt in der Regel innerhalb von 72 Stunden. Der Rollator kann im Geschäft der Vertragspartner übergeben werden. Nach Absprache mit Ihnen ist aber auch eine Lieferung zu Ihnen nach Hause möglich.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Sauerstofftherapie

Was ist eine Sauerstofftherapie?
Bei einer Sauerstoff-Langzeittherapie soll die Atemluft mindestens 16 Stunden pro Tag mit Sauerstoff angereichert werden, um einen durch Erkrankung hervorgerufenen Sauerstoffmangel des Blutes zumindest teilweise auszugleichen. Die Entlastung der Atemmuskulatur und die bessere Sauerstoffversorgung der Organe fördert die Leistungsfähigkeit und wirkt sich positiv auf die Lebenserwartung aus. Die Sauerstoffzufuhr kann durch folgende Systeme erfolgen:

  • Stationärer Sauerstoffkonzentrator in Verbindung mit Druckgas-Flaschensystem
  • Mobiler Sauerstoffkonzentrator
  • Flüssiggas-Behältersystem

Bei Cluster-Kopfschmerzen oder schwerem Asthma bronchiale ist eine Akutbehandlung mittels Druckgas-Flaschensystem möglich, um den akuten Sauerstoffmangel auszugleichen. Bei der Auswahl der richtigen Versorgungsform ist vor allem Ihre tägliche Mobilität außer Haus von Bedeutung.

Wie erhalte ich eine Sauerstofftherapie?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis ein Hilfsmittel im Rahmen einer Sauerstofftherapie, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Diese kümmern sich dann um alles Weitere, wie beispielsweise den Kostenübernahmeantrag. 

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind. 

Welchen Anspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Wir zahlen unseren Vertragspartnern bei der Sauerstoff-Langzeittherapie eine Versorgungspauschale. In der Pauschale sind alle wichtigen Serviceleistungen enthalten, wie die umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch, Lieferung, Montage und Nachlieferung von Zubehör. Auch notwendige Reparaturen sind in der Regel für Sie kostenfrei.

Die Lieferung beziehungsweise Terminvereinbarung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden, nachdem Sie die ärztliche Verordnung an den Leistungserbringer übermittelt haben. Dieser liefert Ihnen die erforderlichen Hilfsmittel kostenlos. Bei technischen Problemen am Gerät beziehungsweise am Zubehör wenden Sie sich bitte direkt an das Lieferunternehmen. Es wird diese umgehend durch telefonische Anleitung oder – falls nötig – bei Ihnen vor Ort beheben.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Sehhilfen

Welche Voraussetzungen sind für eine Kostenübernahme zu erfüllen?
Brillengläser zur Verbesserung der Sehschärfe sind verordnungsfähig, wenn:

  • Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine Fehlsichtigkeit vorliegt.
  • Sie auf beiden Augen eine schwere Sehbeeinträchtigung haben (mindestens Stufe 1 der WHO-Klassifikation). Dies ist dann der Fall, wenn Sie mit Brille auf beiden Augen eine maximale Sehschärfe von 30 Prozent erreichen.
  • bei Ihnen eine Fernkorrektur von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit oder von mehr als vier Dioptrien wegen einer Hornhautverkrümmung erforderlich ist.

Kontaktlinsen zur Verbesserung der Sehschärfe können nur unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen verordnet werden. Gleiches gilt für therapeutische Sehhilfen (wie beispielsweise Prismen, Kantenfilter oder Keratokonuslinsen).

Wie erhalte ich eine Sehhilfe?
Verschreibt Ihnen Ihre Augenarztpraxis eine Sehhilfe, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner_innen. Diese kümmern sich dann um alles Weitere. Brillengläser oder Kontaktlinsen erhalten Sie in der Regel ohne vorherige Bewilligung durch uns.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Für Sehhilfen wurden bestimmte Festbeträge vereinbart, die von der jeweiligen Sehstärke abhängig sind. Gern teilen Ihnen unsere Vertragspartner den entsprechenden Festbetrag mit. Unsere Verträge umfassen die Beratung, Bestimmung der Sehschärfe, Einarbeitung der Gläser in das Brillengestell, Anpassung und Kontrolle der Brille.
Bei Kontaktlinsen werden Sie zudem in die richtige Handhabung eingewiesen. Eine Kontrolle erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach der Anpassung und beinhaltet einen Tausch der Kontaktlinse. Falls erforderlich, wird die Betreuung bis zu drei Monate fortgesetzt.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist (zum Beispiel Entspiegelung), tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Weitere Hinweise:

  • Brillenfassungen gehören nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.
  • Wir stellen unseren Versicherten Hilfsmittel grundsätzlich als Sachleistung zur Verfügung.
    Das bedeutet für Sie: Die Kosten rechnen die Optiker bis zur Höhe des jeweiligen Festbetrages direkt mit uns ab. Erhalten Sie von den Optikern eine Rechnung über die Gesamtkosten, können wir Ihnen nachträglich nichts erstatten.
  • Verwendet die Arztpraxis für die Verordnung ein Privatrezept, können die Kosten für die selbstbeschaffte Sehhilfe ebenfalls nicht übernommen werden.
  • Benötigen Sie eine Arbeitsplatz- oder Bildschirmbrille, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.
Stomaversorgung

Was sind Stoma-Hilfsmittel?
Stoma-Artikel dienen zur Aufnahme der körpereigenen Ausscheidungen bei Vorhandensein eines künstlichen Darmausgangs.

Zu den vertraglich mit uns vereinbarten Stoma-Hilfsmitteln zählen:

  • Beutel der jeweiligen Stoma-Arten (Colostoma, Ileostoma oder Urostoma)
  • Basis- und/oder Hautschutzplatten
  • Irrigatoren
  • Verbrauchsmaterialien (zum Beispiel Pflege-/Verbandmittel, Desinfektionsmittel)

Wie erhalte ich Stoma-Hilfsmittel?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis Stoma-Hilfsmittel, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Diese kümmern sich dann um alles Weitere, wie beispielsweise den Kostenübernahmeantrag. Daraufhin erfolgt die Lieferung Ihrer Stoma-Artikel in der Regel einmal monatlich direkt zu Ihnen nach Hause.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind. 

Welchen Anspruch haben Sie gegenüber unserem Vertragspartner?
Wir zahlen unseren Vertragspartnern eine monatliche Versorgungspauschale für Ihre Stomaversorgung. In der Pauschale sind alle Produkt- und Serviceleistungen enthalten,
wie die umfassende Beratung, Einweisung in den Gebrauch und Lieferung. Des Weiteren erhalten Sie eine individuelle Beratung zum sicheren Umgang mit dem Stoma in Alltagssituationen beziehungsweise im Arbeitsschutz.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns und das Lieferunternehmen informieren, sollte sich Ihre Adresse ändern oder Sie keine Stoma-Artikel mehr benötigen.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

TENS-/EMS-Geräte

Was sind TENS-/EMS-Geräte?
Es handelt sich dabei um Elektrostimulationsgeräte, die selbstständig zur Schmerztherapie oder Muskelstimulation eingesetzt werden. Dazu werden Behandlungselektroden auf die betroffenen Körperstellen aufgelegt, um eine Reizung der Nerven zur Schmerzlinderung beziehungsweise eine Stimulation bestimmter Muskeln zum Muskelaufbau zu erzielen.

Wie erhalte ich ein TENS-/EMS-Gerät?
Verschreibt Ihnen Ihre Arztpraxis ein TENS-/EMS-Gerät, wenden Sie sich mit dem Rezept direkt an unsere Vertragspartner. Diese kümmern sich dann um alles Weitere.

Wir haben mit vielen Anbietern (zum Beispiel Apotheken oder Sanitätshäusern) Verträge abgeschlossen. Die Qualitätsanforderungen an die Leistungserbringer sind einheitlich, sodass Sie in jedem Fall erstklassig versorgt sind – egal, welchen Vertragspartner Sie wählen.

Über unsere Vertragspartnersuche können Sie alle Unternehmen einsehen, die einen Vertrag mit uns geschlossen haben und somit lieferberechtigt sind. 

Welchen Serviceanspruch habe ich gegenüber den Vertragspartnern?
Wir zahlen unseren Vertragspartnern für Ihr Elektrostimulationsgerät eine Versorgungspauschale. In der Pauschale sind alle Produkt- und Serviceleistungen enthalten, wie die Lieferung des Gerätes, eine ausreichende Menge an medizinisch notwendigem Zubehör und Verbrauchsmaterial, die telefonische Beratung, die technische Einweisung in den Gebrauch, die Lieferung/Nachlieferungen von Verbrauchsmaterialien und kostenfreie Rücksendungen.

Bei technischen Problemen mit dem Gerät oder Zubehör wenden Sie sich bitte direkt an das Lieferunternehmen. Es wird diese umgehend durch telefonische Anleitung oder – sollte dies nicht möglich sein – durch Austauschen des Gerätes innerhalb von vier Werktagen beheben.

Welche Kosten kommen auf mich zu?
Grundsätzlich erhalten Sie alle Hilfsmittel kostenfrei.
Sie tragen nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent des Abgabepreises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro für jedes Hilfsmittel, sofern keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Sollten Sie ein Hilfsmittel wünschen, das über die medizinische Notwendigkeit hinaus weitere Merkmale aufweist, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Lassen Sie sich von unserem Hilfsmittelzentrum beraten, bevor Sie den Mehrkosten zustimmen.

Weitere Hinweise:
Das Gerät wird Ihnen zunächst für drei Monate zur Verfügung gestellt. Danach wird der Therapieerfolg durch die zuständige Arztpraxis kontrolliert und Sie erhalten gegebenenfalls eine Folgeverordnung. Die neue Verordnung sollte zeitnah an das Lieferunternehmen versandt werden, damit Ihre Versorgung kostenfrei und ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann.