Grippeschutzimpfung
Die Impfung gegen Grippe sollte jedes Jahr, vorzugsweise im Oktober oder November, durchgeführt werden. Nach der Impfung dauert es circa 10 bis 14 Tage Tage bis der Körper einen ausreichenden Schutz vor einer Ansteckung aufgebaut hat. Am besten ist es daher, sich möglichst vor Beginn der Grippewelle impfen zu lassen.
Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Infektion bis zum Ausbruch der ersten Krankheitsanzeichen, beträgt bei der Grippe meist nur ein bis zwei Tage. Bereits infizierte Menschen, die noch keine Symptome zeigen, sind trotzdem schon ansteckend.
Symptome Grippe
Die häufigsten Grippeanzeichen sind hohes Fieber, Schüttelfrost und ein ausgeprägtes Krankheitsgefühl. Oft tritt bei Erkrankten auch ein trockener Reizhusten auf. Mögliche Symptome einer Grippe haben wir unter unseren FAQ als Überblick für Sie zusammengestellt.
Grippe vorbeugen
Vor einer Grippe-Infektion können Sie sich am besten durch eine Impfung schützen.
Als Regelleistung für Personen ab 60 Jahren wird die Impfung bei Ihrem Arzt über die elektronische Gesundheitskarte abgerechnet.
Seit Oktober 2022 bieten auch Apotheken die Grippeschutzimpfung als Regelleistung für den Personenkreis ab 60 Jahren an und rechnen die Kosten direkt mit uns ab.
Auch für unsere Mitglieder, die noch keine 60 Jahre alt sind, erstatten wir die Kosten als Mehrleistung, wenn die Impfung durch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgt.
Ansteckungsgefahr
Wenn jemand, der an Grippe erkrankt ist, niest oder hustet, fliegen die Viren in feinen Sekrettröpfchen eingeschlossen durch die Luft. Werden die Tröpfchen von anderen Menschen eingeatmet, können diese ebenfalls an Grippe erkranken. Auch wenn man mit Grippe-Viren kontaminierte Oberflächen berührt, kann man sich anstecken. Beispielsweise an Türklinken, PC-Tastaturen, Haltestangen im Bus, oder wenn man einem Grippe-Patienten die Hand gibt.
Ansteckungsrisiko verringern
Regelmäßig Hände waschen.
Nicht mit den Händen das Gesicht und insbesondere die Augen berühren. Die Grippeviren werden oft mit den Händen eingesammelt und können so zu den Schleimhäuten gelangen.
Auf Händeschütteln verzichten.
Große Menschenmassen meiden.
Zimmerluft feucht halten. Trockene Heizungsluft entzieht den Atemwegen Feuchtigkeit und macht es den Erregern leichter, dort einzudringen.
Häufige Fragen
Das sind zum Beispiel:
hohes Fieber
Schüttelfrost
Abgeschlagenheit
trockener Reizhusten
seltener Husten mit zähem, teils blutigem Auswurf
Schnupfen
Halsschmerzen
Rachenentzündung
Bindehautentzündung
Magen-Darm-Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall
Kopfschmerzen
Sensibilität gegenüber hellem Licht (Photophobie)
aufgedunsenes Gesicht
Glieder- und Muskelschmerzen
Unsere Gesundheits-Hotline berät Sie zu allen Fragen rund um das Thema Impfungen. Sie ist jederzeit über das Service-Team kostenfrei zu erreichen: 0800 0213213.
Bei Personen ab 60 Jahren erfolgt die Abrechnung direkt durch die Arztpraxis, das Impfzentrum oder die Apotheke mit uns. Es fallen keine weiteren Kosten an.
Bei Personen unter 60 Jahren sind die Voraussetzungen für die Kostenübernahme, dass der Impfstoff in Deutschland zugelassen ist und die Impfungdurch einen Arzt oder eine Ärztin erfolgt. Die Kosten für eine Impfung in einer Apotheke können wir in diesem Fall leider nicht erstatten.
Die Grippeschutzimpfung wird von Apotheken angeboten, die speziell dafür ausgebildetes Personal haben. Fragen Sie gern in Ihrer Apotheke nach, ob die Impfung dort einfach und unkompliziert möglich ist. Einige Apotheken bieten zusätzlich einen Terminservice auf ihrer Homepage an.
Wir benötigen dafür:
- die ärztliche Verordnung beziehungsweise das Rezept oder einen Ausdruck des E-Rezepts,
- die Rechnung über den Impfstoff und
- die Rechnung über das ärztliche Honorar.
Bitte vermerken Sie Ihre aktuelle Bankverbindung auf den Unterlagen.
Besonders einfach und schnell können Sie die Unterlagen über unsere Service-App einreichen.
Die Kosten für den Impfstoff übernehmen wir abzüglich der üblichen Zuzahlungen für Arzneimittel. Zusätzlich wird das ärztliche Honorar bis zur Höhe der Vertragssätze einer vergleichbaren Impfung übernommen. Das bedeutet, es wird der Betrag erstattet, den wir bei Abrechnung über die Gesundheitskarte gezahlt hätten.
Sie haben ausreichend Zeit, Ihre Unterlagen bei uns einzureichen. Sammeln Sie gern die zur Erstattung benötigten Unterlagen und senden uns diese zu, sobald es Ihnen zeitlich möglich ist. Der Anspruch verjährt erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Leistung in Anspruch genommen wurde.
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