Seniorengruppe beim Funktionstraining

Funktionstraining

Mit Funktionstraining erhalten Sie eine langfristige Hilfe zur Selbsthilfe, wenn Ihre Ausdauer oder Mobilität bei gewissen Gesundheitsbeeinträchtigungen verbessert werden soll.

Was ist Funktionstraining?

Ziel des Funktionstrainings ist es, bestimmte Körperpartien gezielt und schonend zu behandeln. Hierzu zählen zum Beispiel Gelenkerkrankungen, aber auch organische Erkrankungen, wie beispielsweise bei Rheuma-Patienten. Typische Inhalte sind Gruppenübungen aus der Krankengymnastik und der Ergotherapie, meist in Form von Trocken- und Wassergymnastik.

Wo kann ich Funktionstraining durchführen?

Leider gibt es keine zentrale Datenbank mit allen Anbietern, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können.

Um Sie bei der Suche aber zu unterstützen, haben wir in der nächsten Rubrik die Seiten verschiedener Verbände zusammengestellt. Über diese finden Sie Anbieter in Ihrer Region. Falls Sie dort nicht fündig werden, fragen Sie gern Ihren Arzt nach Angeboten in Ihrer Nähe.

Funktionstraining/Anbieter

Funktionstraining wird zum Beispiel von Sportvereinen oder Selbsthilfegruppen angeboten, die sich auf das jeweilige Krankheitsbild spezialisiert haben. Zum Beispiel:

Wie beantrage ich Funktionstraining?

Hält Ihr Arzt Funktionstraining aus medizinischer Sicht für erforderlich, kann er Ihnen eine Verordnung (Musterformular 56) ausstellen. Wir prüfen gern, ob wir die Kosten dafür übernehmen dürfen. Senden Sie uns dafür die von Ihnen ergänzte Verordnung an die folgende Adresse oder schnell und einfach über unsere HEK Service-App. (beide Seiten sollten vollständig und lesbar sein)

HEK – Hanseatische Krankenkasse
Rehabilitationszentrum
22039 Hamburg

Für welchen Zeitraum erfolgt die Verordnung?

Funktionstraining verordnet Ihr Arzt für einen Zeitraum von zwölf Monaten mit wöchentlich ein bis zwei Übungseinheiten.

Wichtig für Arbeitnehmer:

Wenn die Maßnahme erforderlich ist, um Ihre Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, stellen Sie den Antrag bitte bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung.

Was bezahlt die HEK bei Funktionstraining?

Wir haben mit vielen Leistungsanbietern Verträge geschlossen. Die Kosten rechnen diese direkt mit uns ab. Für Sie entsteht kein Eigenanteil.

Gibt es eine zeitliche Begrenzung?

Wir übernehmen Funktionstraining für eine begrenzte Zeit. Sie lernen die Übungen in Ruhe kennen und können diese in Ihren Alltag integrieren.

Funktionstraining dient als Hilfe zur Selbsthilfe. Hilfe zur Selbsthilfe hat das Ziel, Ihre eigene Verantwortlichkeit für Ihre Gesundheit zu stärken und Sie zum langfristigen, selbstständigen und eigenverantwortlichen Bewegungstraining zu motivieren.
Nach dem Ende des Funktionstrainings können Sie die erlernten Übungen eigenverantwortlich fortsetzen (zum Beispiel zu Hause oder auf eigene Kosten in einem öffentlichen Schwimmbad). 

Wenn Sie das Training lieber in der Gruppe fortführen möchten, tragen Sie die Kosten, etwa für eine Mitgliedschaft im Sportverein selbst. Auch eine Mitgliedschaft in einer Selbsthilfegruppe kann Sie unterstützen und motivieren.

Was muss ich tun, wenn ich den Anbieter wechseln will?

Wir benötigen eine Teilnahmebestätigung und die bewilligte Verordnung in Kopie, beides erhalten Sie bei Ihrem bisherigen Anbieter.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich die Maßnahme abbrechen muss oder gar nicht erst antreten kann?

Sofern Sie die Maßnahme abbrechen müssen, informieren Sie bitte Ihren Anbieter und uns.

Falls Sie die Maßnahme gar nicht antreten können, informieren Sie bitte uns und schicken die bewilligte Verordnung an uns zurück mit dem Hinweis „nicht angetreten“.