FAQ-Vertragsbeitritt
FAQ‘s rund um den Beitritt zu Hilfsmittelverträgen
Wenn Sie einem Vertrag direkt über uns beitreten, beginnt die Teilnahme frühestens mit dem Beginn des darauffolgenden Kalendermonats.
Treten Sie über eine der aufgeführten Gemeinschaften bei, übermittelt uns diese das Datum Ihrer Vertragsteilnahme.
Bitte beachten Sie, dass ein rückwirkender Vertragsbeitritt nicht möglich ist.
Nein, es bedarf keiner gesonderten Beitrittsbestätigung durch uns.
Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn wir dem Beitritt nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Beitrittserklärung widersprochen haben.
Sollten wir feststellen, dass uns dennoch wichtige Unterlagen fehlen, kontaktieren wir Sie innerhalb weniger Tage.
Für die Abgabe bestimmter Hilfsmittel sind Sicherheitsleistungen erforderlich. Treten Sie direkt über einen unserer Verträge bei, benötigen wir für Hilfsmittel, die im Rahmen einer Pauschale geregelt sind, entweder eine Sicherungsübereignung oder aber eine Bankbürgschaft.
Nicht jedes Hilfsmittel ist einzeln in den Verträgen aufgeführt, dennoch gilt der Vertrag immer für die gesamte Produktgruppe. Im Zweifel gilt das Kostenvoranschlagsverfahren.
Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Abrechnung erhalten Sie unter: https://www.davaso.de/service/davaso-portal/
Hierunter versteht man den "Leistungserbringergruppenschlüssel".
Jeder Preisvereinbarung zwischen den Krankenkassen und Ihnen als Leistungserbringer ist ein eindeutiges Kennzeichen zugeordnet - der Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS). Es handelt sich immer um einen 7-stelligen Schlüssel.