Widerspruchsausschuss

Der Widerspruchsausschuss ist ein Gremium, deren Mitglieder vom Verwaltungsrat der HEK gewählt werden. Der Verwaltungsrat ist das Selbstverwaltungsorgan einer gesetzlichen Krankenkasse.

Besetzt ist der Ausschuss mit Mitgliedern der Selbstverwaltung, die sich für die Rechte der Versicherten einsetzen.

In regelmäßig stattfindenden Sitzungen entscheiden die Mitglieder des Widerspruchsausschusses über Widersprüche gegen Entscheidungen der HEK. Hierbei wird jeder Einzelfall unabhängig und individuell geprüft. Sämtliche vorgetragene Hinweise und Argumente des Versicherten sowie ärztliche Gutachten und Berichte werden bei der Entscheidung berücksichtigt. Hierbei hat sich der Widerspruchsausschuss bei seiner Entscheidungsfindung an die sozialrechtlichen Regelungen zu halten. Die Entscheidung erhält der Versicherte schriftlich.

Der Widerspruchsausschuss dient jedoch nicht nur der Selbstkontrolle der HEK. Er hat auch eine Rechtsschutzfunktion und – für die Gerichte – eine Filter- und Entlastungsfunktion.