Stationäre Vorsorgeleistung

Eine stationäre Vorsorgekur kann Krankheiten vorbeugen, Pflegebedürftigkeit vermeiden oder Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie mit einer Erkrankung besser leben können. Die Vorsorgeleistung beantragen Sie bei uns nach erfolgter ärztlicher Beratung.

Dauer einer stationären Vorsorgeleistung und beinhaltete Anwendungen

Bei medizinischen Vorsorgeleistungen gilt der Grundsatz: ambulant vor stationär.

Wenn eine ambulante Vorsorgekur in einem staatlich anerkannten Kurort nicht ausreicht, weil Sie zum Beispiel körperlich stark beeinträchtigt sind oder intensive ärztliche Betreuung benötigen, bewilligen wir Ihnen auf Antrag und unter bestimmten Voraussetzungen eine stationäre Vorsorgeleistung.

Diese umfasst neben den Kosten für die medizinischen und therapeutischen Leistungen (zum Beispiel Massagen, Krankengymnastik, das Erlernen von Entspannungstechniken) und die Kurmittel (zum Beispiel Moorpackungen, Heilbäder oder Naturfango) auch die Unterkunft und Verpflegung in der Kurklinik.

Die Dauer der stationären Vorsorgekur beträgt längstens 21 Tage.

Sämtliche vertraglich vereinbarte und verordnete Kurmittel, die kurärztliche Behandlung sowie die Unterkunft und Verpflegung werden seitens der Kur-Einrichtung direkt mit uns abgerechnet.

Verfahrensablauf und Bearbeitungsdauer

Lassen Sie sich zunächst ärztlich beraten. Sofern Ihre Ärztin oder Ihr Arzt im Rahmen des Beratungsgesprächs feststellt, dass eine stationäre Vorsorgekur medizinisch notwendig ist, erhalten Sie einen ärztlichen Befundbericht.

Senden Sie uns dann gern einen formlosen Antrag zusammen mit den ärztlichen Unterlagen.

Sofern alle erforderlichen Informationen im Antrag enthalten sind, steht einer zügigen Bearbeitung nichts im Wege. Sie erhalten anschließend eine Nachricht von uns.

Erforderliche Unterlagen

Wir benötigen einen formlosen Antrag einschließlich der ärztlichen Befundunterlagen über die Notwendigkeit der beantragten Maßnahme.

Im Einzelfall kann es erforderlich sein, dass wir weitere Unterlagen benötigen. Wenn dies der Fall ist, informieren wir Sie rechtzeitig darüber.

Voraussetzungen und Fristen

Voraussetzung für eine stationäre Vorsorgekur ist, dass alle Behandlungsmöglichkeiten und Therapieangebote (zum Beispiel fachärztliche Behandlung, Heilmitteltherapie) am Wohnort oder in Wohnortnähe ausgeschöpft sind und auch eine ambulante Kur nicht ausreichend ist.

Als medizinisch notwendig kann eine Kur gelten, wenn

  • sie eine drohende Erkrankung verhütet beziehungsweise ihre Verschlimmerung vermeiden kann oder
  • Pflegebedürftigkeit vermieden wird oder
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegengewirkt werden kann.

Damit wir Ihren Antrag bewilligen können, muss Ihre letzte stationäre Kur mindestens vier Jahre zurückliegen. Bei dringender medizinischer Notwendigkeit ist auch ein kürzerer Zeitabstand möglich.

Kosten

Wir übernehmen die Kosten der kurärztlichen Behandlung, der Anwendungen und Therapien einschließlich der Unterkunft und Verpflegung.

Sie tragen die gesetzlich vorgesehene Zuzahlung in Höhe von zehn Euro je Kalendertag und eventuell zusätzlich gewählte Angebote (auf eigenen Wunsch zusätzliche Kurmittel oder Wellnessangebote).

Rechtsgrundlage

§ 23 Absatz 2 und 4 Sozialgesetzbuch V