Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfe
Sie sind pflegebedürftig und möchten von vertrauten Personen gepflegt werden? Pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 2 können ein monatliches Pflegegeld beantragen.
Das Pflegegeld, wie der Name schon sagt, ist Geld für Ihre Pflege. Es dient dazu, die Pflege zu Hause durch private Pflegepersonen sicherzustellen, beispielsweise durch Angehörige oder Freunde.
- Sie haben mindestens den Pflegegrad 2.
- Die Pflegepersonen übernehmen die vollständige häusliche Pflege. Dazu gehören unter anderem Körperpflege, Wäsche waschen und Kochen – alles wobei Sie Unterstützung benötigen.
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach Ihrem Pflegegrad:
- Pflegegrad 2: 316,00 Euro
- Pflegegrad 3: 545,00 Euro
- Pflegegrad 4: 728,00 Euro
- Pflegegrad 5: 901,00 Euro
Selbstverständlich sollen Sie zu Hause gut versorgt werden. In regelmäßigen Abständen,
- jedes halbe Jahr bei Pflegegrad 2 und 3 oder
- jedes Quartal bei Pflegegrad 4 und 5
ist daher ein Beratungsbesuch durch einen Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle notwendig. Bei diesen Besuchen haben Sie die Möglichkeit, wertvolle Tipps und Unterstützung für Ihre Pflege zu bekommen. Bitte vereinbaren Sie diesen Termin selbstständig und rechtzeitig. Der Anbieter rechnet diese Kosten dann direkt mit uns ab.
- Pflegegeld ist eine Antragsleistung, reichen Sie einfach den Antrag auf Pflegeleistungen vollständig ausgefüllt bei uns ein – entweder per Post, online oder persönlich.
- Die Beantragung ist zu unterscheiden in Einstufung in einen Pflegegrad oder höheren Pflegegrad (1) und eine Leistungsumstellung (2).
(1)
- Bei der Beantragung eines Pflegegrades, entweder erstmalige Einstufung oder Höherstufung, wird der Medizinische Dienst (MD) beauftragt, Ihre Pflegesituation einzuschätzen und einen Pflegegrad festzulegen.
- Dieser Termin findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
- Dabei erstellt der MD ein entsprechendes Gutachten, welches uns übermittelt wird.
(2)
- Bei der Beantragung einer Leistungsumstellung ändern Sie Ihre Pflegeleistung beispielsweise von Pflegesachleistung in Pflegegeldleistung.
- Nach Eingang Ihres Antrages und entsprechender Prüfung wird die Leistungsart umgestellt.
(1) + (2)
- Den Bescheid erhalten Sie im Anschluss von uns per Post.
- Ihr monatliches Pflegegeld überweisen wir auf das von Ihnen angegebene Konto.
- Sofern der MD mit der Einstufung in einen Pflegegrad beauftragt wird, dauert die Bearbeitung bis zu fünf Wochen nach Antragseingang.
- Möchten Sie Ihre Leistungsart ändern, dauert die Bearbeitung in der Regel zwei bis drei Arbeitstage.
§ 37 Sozialgesetzbuch XI
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