Pflege in einer Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen

Sie sind pflegebedürftig ab dem Pflegegrad 2 und leben in einer Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen? Dann erhalten Sie für die dort erbrachten Pflegeleistungen einen Zuschuss in Höhe von monatlich 15 % der Kosten, maximal bis zu 266,00 Euro.

Werden Sie darüber hinaus an Wochenenden oder in den Ferien zu Hause versorgt und gepflegt, haben Sie in dieser Zeit Anspruch auf Leistungen der häuslichen Pflege. Dazu gehören Pflegegeld und Pflegesachleistungen, je nachdem, ob die Pflege durch private Pflegepersonen oder durch einen Pflege- und Betreuungsdienst sichergestellt wird. Lassen Sie sich einfach von der Einrichtung die Abwesenheitstage bescheinigen, die sogenannten „Tage der Häuslichkeit“. 

Sollten Sie sich zu Hause befinden und die Pflege ist mal nicht sichergestellt, haben Sie außerdem die Möglichkeit, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege zu beantragen. So können Sie sicher sein, dass Ihre Pflege und Betreuung zu jeder Zeit garantiert wird.
 

Voraussetzungen
  • Sie haben mindestens den Pflegegrad 2.
  • Sie befinden sich in einer Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen.
  • In der Einrichtung steht Folgendes im Vordergrund des Einrichtungszwecks
    • die Teilhabe am Arbeitsleben, an Bildung oder soziale Teilhabe,
    • die schulische Ausbildung oder
    • die Erziehung von Menschen mit Behinderung
Wie ist der Ablauf der Beantragung?
  • Pflege in einer Einrichtung der Hilfe für behinderte Menschen ist eine Antragsleistung, reichen Sie einfach den Antrag auf Pflegeleistungen vollständig ausgefüllt bei uns ein – entweder per Post, online oder persönlich.
  • Die Beantragung ist zu unterscheiden in Einstufung in einen Pflegegrad oder höheren Pflegegrad (1) und eine Leistungsumstellung (2).

(1)

  • Bei der Beantragung eines Pflegegrades, entweder erstmalige Einstufung oder Höherstufung, wird der Medizinische Dienst (MD) beauftragt, Ihre Pflegesituation einzuschätzen und einen Pflegegrad festzulegen. 
  • Dabei erstellt der MD ein entsprechendes Gutachten, welches uns übermittelt wird.

(2)

  • Bei der Beantragung einer Leistungsumstellung ändern Sie lediglich Ihre Pflegeleistung.
  • Nach Eingang Ihres Antrages und entsprechender Prüfung wird die Leistungsart umgestellt. 

(1)  + (2)

  • Den Bescheid erhalten Sie im Anschluss von uns per Post.
  • Die monatlichen Pflegesachleistungen können durch Ihren Pflege- und Betreuungsdienst mit uns abgerechnet werden.
Bearbeitungsdauer
  • Sofern der MD mit der Einstufung in einen Pflegegrad beauftragt wird, dauert die Bearbeitung bis zu fünf Wochen nach Antragseingang.
  • Möchten Sie Ihre Leistungsart ändern, dauert die Bearbeitung in der Regel zwei bis drei Arbeitstage.
Rechtsgrundlage

§43a Sozialgesetzbuch XI
 

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