Kurzzeitpflege

Es kann passieren, dass pflegende Angehörige die Pflege zu Hause vorübergehend nicht sicherstellen können. Dies kann beispielsweise durch Krankheit, Arzttermine, Urlaub oder durch unvorhergesehene Situationen der Fall sein.

Hier stellt die Kurzzeitpflege eine Möglichkeit dar, Ihre Pflege und Betreuung zu garantieren.

Ist die Pflege für eine begrenzte Zeit stationär in einer Pflegeeinrichtung nötig, können pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 2 die Kurzzeitpflege nutzen. Sie findet in zugelassenen Einrichtungen statt.

In der Regel haben diese Einrichtungen Pflegesätze vereinbart, in deren Höhe wir die Kosten für pflegebedingte Aufwendungen, einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und Behandlungspflege, übernehmen. Die Einrichtung rechnet dann direkt mit uns ab. Pro Kalenderjahr steht Ihnen ein Budget in Höhe von 1.774 Euro für maximal acht Wochen zur Verfügung. Zusätzlich können Sie den Betrag der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege verwenden. Dies entspricht maximal 1.612 Euro, sodass insgesamt 3.386 Euro für Ihre Kurzzeitpflege zur Verfügung stehen.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, mögliche Investitionskosten oder auch Fahrkosten zur Einrichtung gelten als Eigenanteile. Sofern Ihr Anspruch auf Entlastungsleistungen noch nicht ausgeschöpft ist, können wir uns auch an diesen Kosten beteiligen. Reichen Sie einfach die Rechnung bei uns ein. 

Voraussetzungen
  • Sie haben mindestens den Pflegegrad 2.
  • Sie benötigen stationäre Kurzzeitpflege im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorübergehend häusliche Pflege nicht möglich ist.
Wie ist der Ablauf der Beantragung?
  • Kurzzeitpflege ist eine Antragsleistung, reichen Sie einfach den Antrag auf Kurzzeitpflege vollständig ausgefüllt bei uns ein – entweder per Post, online oder persönlich.
  • Auf dem Antrag ist auch eine Pflegeeinrichtung anzugeben, sofern Sie noch keine Einrichtung gefunden haben, unterstützen wir Sie gern. Nutzen Sie hierfür auch gerne unseren HEK-Pflegelotsen. Diesen finden Sie online unter:

HEK-Pflegelotse - HEK - Einfach. Erstklassig.

  • Nachdem der Antrag bei uns eingegangen ist, prüfen wir die Voraussetzungen und erstellen einen entsprechenden Bescheid. Auch die Einrichtung wird über das Ergebnis informiert.
  • Die Einrichtung kann den Großteil der Kosten direkt mit uns abrechnen. Etwaige Eigenanteile müssen Sie an die Einrichtung zahlen.
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages dauert in der Regel zwei bis drei Arbeitstage.

Rechtsgrundlage

§ 42 Sozialgesetzbuch XI

Sie können das Dokument direkt über unsere HEK Service-App herunterladen, ausfüllen und über die App auch wieder an uns zurücksenden. 

  • Sie nutzen unsere App bereits und sind für die smart-Version identifiziert? Dann klicken Sie einfach auf den Button „Zum Dokument“ – wir leiten Sie direkt in die App zu dem gewünschten Dokument.
  • Sie nutzen die App aktuell in der basic-Version? Klicken Sie auf den Button „Zum Dokument“ – wir leiten Sie direkt in die App. Bitte identifizieren Sie sich jetzt für die smart-Version, damit alle Dokumente sicher übermittelt werden können und Ihre persönlichen Daten geschützt sind. Danach kommen Sie bitte zurück auf diese Seite und drücken erneut den Button „Zum Dokument“.
  • Sie nutzen unsere App bisher noch nicht? Dann installieren Sie sich bitte als Erstes die App aus Ihrem Store und identifizieren Sie sich danach für die smart-Version. Danach kommen Sie bitte zurück auf diese Seite und drücken erneut den Button „Zum Dokument“.

Wichtig zu wissen: Die App können Sie auf Ihrem Smartphone oder Tablet nutzen.