Familienversicherung

Wenn Sie Mitglied der Hanseatischen Krankenkasse sind, können Sie Ihre Familienmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei mitversichern. Den Antrag stellen Sie über die HEK-Service-App. Folgende Familienmitglieder können Sie kostenfrei mitversichern:

  • Ihren Ehepartner/Lebenspartner, wenn dieser kein oder ein geringes eigenes Einkommen erzielt, nicht hauptberuflich selbstständig ist und nicht versicherungsfrei oder von der Versicherungspflicht befreit ist.
  • Ihre Kinder
    bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
    • bis zu Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,
    • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder
    • ohne Altersgrenze, wenn sie aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
  • Enkel- und Stiefkinder, die in Ihrem Haushalt leben oder für deren Lebensunterhalt Sie sorgen, sowie Pflegekinder innerhalb der Altersgrenzen.
Verfahrensablauf & Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 1 bis 4 Werktage, wenn alle Informationen und erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen. Benötigen wir noch weitere Angaben, kommen wir zeitnah auf Sie zu.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antrag auf Familienversicherung benötigen in einigen Fällen zusätzliche Nachweise:

  • Ihre Familienmitglieder haben einen anderen Nachnamen? Bitte lassen Sie uns eine Kopie der Geburts- oder Heiratsurkunde zukommen.
  • Erzielen Ihre Familienangehörigen Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts, beispielsweise aus geringfügiger Beschäftigung, aus Renten oder Vermietung und Verpachtung? Bitte fügen Sie dem Antrag Kopien des letzten Einkommensteuerbescheides und/oder der aktuellen Einkommensnachweise bei.
  • Ihr Ehepartner/Lebenspartner ist nicht gesetzlich krankenversichert und mit den Kindern verwandt, für die Sie eine Familienversicherung beantragen möchten? Machen Sie neben den Angaben zur Krankenversicherung bitte vollständige Angaben zum Einkommen Ihres Ehepartners/Lebenspartners und reichen Sie aktuelle Einkommensnachweise ein.
  • Ihr Kind befindet sich in einer Schul- oder Berufsausbildung und hat das des 23. Lebensjahr vollendet? Wir benötigen eine aktuelle Schul- oder Studienbescheinigung.
  • Ihr Kind kann sich aufgrund einer Behinderung nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen? Bitte legen Sie uns ein aktuelles ärztliches Attest über den Umfang den Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung zu.
  • Ihr Familienmitglied ist selbstständig tätig? Bitte senden Sie uns zusätzlich den Fragebogen zur selbstständigen Tätigkeit und eine Kopie des letzten Einkommensteuerbescheides zu.
  • Sie möchten Ihr Enkel- oder Stiefkind mitversichern? Bitte füllen Sie den Fragebogen zur Prüfung des überwiegenden Unterhalts aus und reichen Sie ihn zusätzlich mit ein. Unterstützen Sie Ihr Enkel- oder Stiefkind finanziell und lebt es nicht in ihrem Haushalt, benötigen wir zusätzliche Nachweise, beispielsweise Kopien der Kontoauszüge. Wenn der Elternteil Ihres Enkelkindes selbst noch über Sie familienversichert ist, benötigen wir neben dem Antrag keine weiteren Unterlagen.
  • Ihre Familienmitglieder waren vorher im Ausland versichert und sind jetzt nach Deutschland gezogen? Senden Sie uns bitte eine Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes zu.
  • Sie möchten ihr Pflegekind familienversichern? Bitte senden Sie uns eine Kopie des Pflegschaftsnachweises zu.
Voraussetzungen & Fristen

Sie können die Familienversicherung beantragen, wenn Sie Mitglied der Hanseatischen Krankenkasse sind Ihre Familienangehörigen in Deutschland leben. Für Sie bestehen keine Fristen. Die Familienversicherung beginnt und endet mit dem Vorliegen und Wegfallen der Voraussetzungen:

Ihre Familienmitglieder

1. sind nicht hauptberuflich selbstständig oder selbst versichert, zum Beispiel aufgrund einer mehr als geringfügigen Beschäftigung, einer gesetzlichen Rente oder aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II,

2. sind nicht versicherungsfrei, zum Beispiel aufgrund eines Beamtenverhältnisses,

3. sind nicht von der Krankenversicherungspflicht befreit und

4. erzielen kein oder nur ein geringes Einkommen. Die genaue Einkommensgrenze legt der Gesetzgeber jedes Jahr neu fest.

Ist Ihr Ehepartner/Lebenspartner nicht gesetzlich versichert, können Sie gemeinsame Kinder nur kostenfrei mitversichern, wenn das Gesamteinkommen Ihres Ehepartners/Lebenspartners unter der gesetzlichen Jahresentgeltgrenze liegt oder Ihr eigenes Gesamteinkommen höher ist als das Ihres Ehepartners/Lebenspartners ist.

Während der Elternzeit ist die Familienversicherung für Ihren Ehepartner/Lebenspartner nicht möglich, wenn dieser vorher nicht gesetzlich krankenversichert war.

Kosten

Die Familienversicherung ist kostenfrei und hat keine Auswirkungen auf Ihre eigenen Beiträge. 

Rechtsgrundlagen

§ 10 Sozialgesetzbuch V

Sie können das Dokument direkt über unsere HEK Service-App herunterladen, ausfüllen und über die App auch wieder an uns zurücksenden. 

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Wichtig zu wissen: Die App können Sie auf Ihrem Smartphone oder Tablet nutzen.