Ambulante und Stationäre Hospizleistungen

Menschen, die an einer schweren, unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und nur noch eine geringe Lebenserwartung haben, können unter bestimmten Voraussetzungen ambulante oder stationäre Hospizleistungen in Anspruch nehmen.

Eine Hospiz- und Palliativversorgung ist meist mit vielen Fragen verbunden. Von großer Bedeutung ist neben der Wahl der möglichen Leistungen auch die Auswahl geeigneter ambulanter oder stationärer Dienste, um bis zuletzt ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.

Stationäre Hospize erbringen eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung sowie eine psychosoziale Begleitung mit dem Ziel, die Lebensqualität des sterbenden Menschen zu verbessern. Für die Angehörigen wird seelsorgerische Begleitung angeboten. Eine ruhige Umgebung wird durch kleine Einrichtungen mit höchstens 16 Plätzen ermöglicht.

Was sind die Voraussetzungen?

Anspruchsberechtigt für die stationäre Hospizversorgung sind versicherte Personen, die

  • an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, deren Lebenserwartung begrenzt ist,
  • es einer Krankenhausbehandlung nicht bedarf und
  • eine bedarfsgerechte ambulante Palliativversorgung im Haushalt oder der Familie der Versicherten nicht erbracht werden kann.

Bei unheilbar erkrankten Kindern ist bereits ab Diagnosestellung eine Aufnahme im Kinderhospiz zur Entlastung der Familie möglich.

Wie ist der Ablauf der Beantragung?

Die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung ist vor der Aufnahme durch eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt schriftlich zu bestätigen und bei der HEK zur Genehmigung einzureichen.

Die Entscheidung erhalten Sie innerhalb weniger Tage.

Welche Fristen gibt es?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Wie wird die stationäre Hospizversorgung finanziert?

Die Versorgung in einem stationären Hospiz oder die Inanspruchnahme eines ambulanten Hospizdienstes ist für Sie kostenlos.

Wir zahlen bei Bewilligung einen Zuschuss zum stationären Hospizaufenthalt in Höhe von 95 Prozent. 5 Prozent der Kosten trägt das Hospiz über Spenden.

Wie wird ambulante Hospizpflege finanziert?

Bei ambulanten Hospizdiensten sind ehrenamtliche Mitarbeiter tätig. Diese unterstützen und begleiten Menschen in der letzten Lebensphase in ihrem Haushalt und in stationären Pflegeeinrichtungen. Sie übernehmen keine pflegerischen oder medizinischen Tätigkeiten.

Die Angebote sind kostenfrei.

Hospizlotse

Mit dem Hospiz-Lotsen finden Sie Anbieter für die ambulante und stationäre Hospizversorgung. Zum HEK-Hospiz-Lotsen kommen Sie hier.

Rechtsgrundlagen

§ 39a Sozialgesetzbuch V