Telefonische Krankschreibung wieder möglich

Am 31.05.2022 ist die Möglichkeit einer telefonischen Krankschreibung ausgelaufen. Aufgrund der steigenden Infektionszahlen und der bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison wurde diese Sonderregelung nun wieder aktiviert.
Seit dem 04.08.2022 ist es wieder möglich, dass Sie bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege ein telefonisches Anamnesegespräch mit Ihrem Arzt führen. Dieser kann Sie dann bis zu sieben Kalendertagen krankschreiben. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Tage erfolgen.
Die Ausnahmeregelung gilt zunächst bis zum 31.03.2023. Sie beinhaltet außerdem die telefonische Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Kinderkrankengeld.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei uns einreichen
Unsere Versicherten haben den großen Vorteil, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ganz einfach und sicher abzufotografieren und per HEK Service-App zur Verfügung zu stellen. Gehen Sie dazu einfach in unserer Service-App auf „Dokument senden" und machen dann entweder ein Foto oder wählen die zu versendende Datei aus. Fertig! So sparen Sie den Weg zur Post und können sich in Ruhe zu Hause auskurieren.
Hier finden Sie weitere Informationen rund um das Thema Coronavirus
Bleiben Sie gesund.