Neue Regelung: Exakte Empfängerangabe bei Überweisungen ab 05.10.2025

15.08.2025 | News
hek-banking-news-gr

Ab dem 5. Oktober 2025 gilt: Bitte geben Sie bei Überweisungen an uns den Empfängernamen genau wie folgt an: HEK Hanseatische Krankenkasse

Wichtig!

  • Passen Sie ggf. Ihre Überweisungsvorlagen in Online-Banking, Banking-Apps, ERP- oder Buchhaltungssystemen an.
  • Für Überweisungen an die Pflegekasse verwenden Sie bitte den Empfängernamen: HEK Pflegekasse.

Hintergrund: Ab diesem Datum führen Banken eine Empfängerüberprüfung durch. Nur bei korrekter Schreibweise wird die Zahlung reibungslos verarbeitet.

Weitere Informationen finden Sie in unseren Stammdaten der HEK.