Die Arbeitgeberversicherung U1/U2 der HEK

Arbeitgeberversicherung

Die sogenannte Umlageversicherung (U1/U2) für Arbeitgeber wurde geschaffen, um wirtschaftliche Härten durch:

  • krankheitsbedingten Ausfall (U1)
  • Schwangerschaft von Mitarbeiterinnen beziehungsweise Beschäftigungsverboten aufgrund von Schwangerschaft (U2) insbesondere für Kleinbetriebe zu vermeiden.

Die Beiträge für diese Umlageversicherungen sind allein von Ihnen als Arbeitgeber aufzubringen.

Erstattung

Als Arbeitgeber bekommen Sie aus diesen Umlageversicherungen Folgendes erstattet:

  • In der Regel 70 Prozent des fortgezahlten Entgelts (U1) beziehungsweise die Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld
  • Die Aufwendungen aufgrund eines Beschäftigungsverbots (U2) in vollem Umfang

Voraussetzungen

Sie können sich am Umlageverfahren U1 beteiligen, wenn Sie weniger als 30 Arbeitnehmer beschäftigen.

Am Umlageverfahren U2 nehmen dagegen alle Arbeitgeber teil. Diese Regelung ist unabhängig von der tatsächlichen Beschäftigtenzahl und vom Geschlecht der Beschäftigten. 

Was haben Sie als Arbeitgeber zu beachten?

  • Die HEK ist Umlagekasse für Ihre bei uns versicherten Arbeitnehmer. Ausnahme: Für geringfügig Beschäftigte ist immer die Mini-Job-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung - Knappschaft-Bahn-See zuständig.
  • Die Erstattung der Entgeltfortzahlung im U1-Verfahren gilt für alle Arbeitnehmer. Es wird nicht mehr zwischen Arbeitern und Angestellten unterschieden.
  • Die Umlagebeiträge U1 und U2 sind gemeinsam mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen an die Kasse zu entrichten, bei der auch die Krankenversicherung des Beschäftigten durchgeführt wird.
  • Das Umlageverfahren ist ganz einfach. Von Ihnen ist lediglich zu prüfen, ob Ihr Unternehmen umlagepflichtig zum Umlageverfahren U1 ist, da Sie am Umlageverfahren U2 automatisch teilnehmen.

Ermittlung Ihrer Beschäftigtenzahl

Bei der Ermittlung Ihrer Beschäftigtenzahl für das Umlageverfahren U1 sind Beschäftigte in der Berufsausbildung, Praktikanten, Volontäre, Wehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, ABM-Kräfte, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Schwerbehinderte und ihnen nach § 2 Schwerbehindertengesetz gleichgestellte Personen nicht mitzuzählen. 

Teilzeitkräfte werden wie folgt berücksichtigt:

  • regelmäßige wöchentliche Arbeitzeit max. 10 Stunden = Faktor 0,25
  • regelmäßige wöchentliche Arbeitzeit max. 20 Stunden = Faktor 0,50
  • regelmäßige wöchentliche Arbeitzeit max. 30 Stunden = Faktor 0,75

Umlagepflicht U1
Sofern Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte in Ihrem Unternehmen im vergangenen Jahr an mindestens acht Monaten (jeweils zum 1. eines Monats) nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt haben, sind Sie umlagepflichtig im Umlageverfahren U1. 
Für Ihr Unternehmen gilt dann automatisch der Regelerstattungssatz von 70 Prozent. Von Ihnen ist nichts Weiteres zu veranlassen, als die entsprechende Zahlung an die HEK zu tätigen.

Bestand Ihr Unternehmen noch nicht das ganze Jahr, ist für die Teilnahme am Umlageverfahren U1 entscheidend, ob in der überwiegenden Zahl der Kalendermonate nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt waren. 

Wahl/ Wechsel des Erstattungssatzes
Ihr Unternehmen ist umlagepflichtig zum Umlageverfahren U1 und Sie möchten einen anderen Erstattungssatz als 70 Prozent wählen. Bitte informieren Sie uns bis zum drittletzten Bankarbeitstag im Januar des laufenden Kalenderjahres.

Keine Umlagepflicht
Sofern Sie unter Berücksichtigung der oben genannten Punkte in Ihrem Unternehmen mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigt haben, sind Sie nicht umlagepflichtig im Umlageverfahren U1.

 

Übersicht der Erstattungs- und Umlagebeitragssätze 2024

U1

Bei 50 Prozent Erstattung - ermäßigter Erstattungssatz

neu

1,55 %

Bei 70 Prozent Erstattung - allgemeiner Erstattungssatz

neu

2,7 %

Bei 80 Prozent Erstattung - erhöhter Erstattungssatz

neu

3,7 %

U2

Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft - gilt für alle Betriebe unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter

neu

0,38 %

Insolvenzgeldumlage

neu

0,06 %

 

Die Teilnahmeerklärung finden Sie in unserem Downloadbereich

Bitte übermitteln Sie uns die Erstattungsanträge für die U1 oder U2 ausschließlich maschinell.