Kinderuntersuchungen

Kinderuntersuchungen

Ihr Kind erhält bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres die zehn gesetzlich vorgeschriebenen Kindergesundheitsuntersuchungen U1 bis U9.

Die U-Untersuchungen als gesetzliche Leistungen

U1

Die erste Vorsorgeuntersuchung (U1) findet kurz nach der Geburt statt. Das Neugeborene wird vom Arzt oder der Hebamme auf sichtbare Fehlbildungen untersucht, außerdem gewogen und gemessen. Die lebenswichtigen Funktionen wie Atmung und Herz-Kreislaufsystem werden geprüft und falls notwendig wird sofort die entsprechende Behandlung eingeleitet.

U2

Die U2 (3. bis 10. Lebenstag) wird meist noch in der Geburtsklinik durchgeführt. Bei ambulanten Entbindungen oder früherer Entlassung aus der Klinik müssen die Eltern darauf achten, dass sie diese wichtige Untersuchung rechtzeitig beim Kinderarzt durchführen lassen. Sie ist sowohl ein umfassender Gesundheitscheck für das Neugeborene als auch ein "Beratungsgespräch" für die Eltern. Untersucht werden die Haut, Brust-, Bauch-, Sinnes- und Geschlechtsorgane, die Motorik sowie das Skelett- und Nervensystem. Das Hörvermögen wird im Rahmen eines „Hörscreenings“ getestet. Außerdem wird das Blut des Säuglings auf Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen untersucht ("Neugeborenen-Screening"). Der Arzt informiert die Eltern über die Ernährung, die Vorbeugung von Allergien und das Stillen. Tipp: Auch das "Hörscreening", das "Screening auf Mukoviszidose" und das "Neugeborenen-Screening" sind Leistungen Ihrer HEK.

U3

Bei der U3 (4. bis 5. Lebenswoche) prüft der Kinderarzt, ob sich das Baby altersgerecht entwickelt und fragt die Eltern nach eventuellen Auffälligkeiten wie abnormem Schreiverhalten, Verdauungsproblemen und Problemen beim Trinken. Das Baby wird wieder eingehend untersucht und die motorische Entwicklung wird geprüft. Außerdem werden die Hüftgelenke mithilfe von Ultraschall auf eine Fehlstellung oder mögliche Fehlbildungen untersucht. Die Eltern erhalten Ernährungshinweise besonders auch für die Mundgesundheit des Säuglings. 

U4

Bei der U4 (3. bis 4. Lebensmonat) werden wieder die Organe untersucht sowie das Hör- und Sehvermögen überprüft. Außerdem werden die Motorik und das Reaktionsvermögen getestet. Bei diesem Termin bekommt das Baby in der Regel auch die ersten Impfungen.

U5

Bei der U5 (6. bis 7. Lebensmonat) achtet der Arzt vor allem auf die Beweglichkeit und die körperliche Entwicklung. Das Baby wird außerdem eingehend untersucht und Seh- und Hörvermögen werden erneut getestet. Der Arzt gibt Hinweise zur Mundhygiene und zahngesunden Ernährung.

U6

Bei der U6 (10. bis 12. Lebensmonat) kontrolliert der Arzt die motorische und sprachliche Entwicklung. Außerdem steht wieder ein gesundheits-Check up an und es folgen die nächsten Impfungen. 

U7

Bei der U7 (21. bis 24. Lebensmonat) steht neben einer allgemeinen körperlichen Untersuchung vor allem die geistige und motorische Entwicklung des Kindes im Vordergrund. Außerdem werden gegebenenfalls versäumte Impfungen nachgholt.

U7a

Bei der U7a (34. bis 36. Lebensmonat) achtet der Arzt auf eventuelle Verhaltensstörungen, Sprachentwicklungsstörungen sowie auf mögliche Allergien und Übergewicht. Außerdem wird das Kind auf Mund-, Zahn- und Kieferanomalien untersucht.

U8

Bei der U8 (46. bis 48. Lebensmonat) steht neben der körperlichen Untersuchung vor allem die motorische, sprachliche und soziale Entwicklung des Kindes im Mittelpunkt. Außerdem wird der Blutdruck gemessen und das Hör- und Sehvermögen wird geprüft. 

U9

Bei der U9 (60. bis 64. Lebensmonat) wird das Kind noch einmal eingehend untersucht. Dabei werden wieder das Seh- und Hörvermögen geprüft sowie die fein- und grobmotorische Entwicklung kontrolliert. Aber auch die seelische und geistige Entwicklung, das Sprachvermögen und das Sozialverhalten des Kindes werden beurteilt. Außerdem werden Blut und Urin untersucht. Eventuell versäumte Impfungen werden nachgeholt. Nach dieser letzten Untersuchung steht dem ersten Schultag nichts mehr im Weg.

Vorteil Ihrer Mitgliedschaft bei uns

Über den gesetzlichen Anspruch hinaus übernehmen wir zudem die Kosten für die Kinderuntersuchungen U10 und U11, sofern Risikofaktoren wie zum Beispiel Probleme in der Schule oder Störungen in der motorischen Entwicklung vorliegen, die auf eine drohende Erkrankung hinweisen.

U10

Die U10 (7 und 8 Jahre) ist die erste Vorsorgemaßnahme im Schulalter. Schwerpunkte dieser Untersuchung sind das Erkennen von Entwicklungsstörungen (beispielsweise Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung sowie Verhaltensstörungen.

U11

Ziel der U11 (9 bis 10 Jahre) ist es, Entwicklungsstörungen (beispielsweise Lese-Rechtschreib- oder Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensauffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und eventuelle Behandlungsmethoden rechtzeitig einzuleiten. Hierbei wird auch ein eventuelles gesundheitsschädigendes Medienverhalten frühzeitig erkannt. Es erfolgt außerdem eine Untersuchung zur Feststellung von Fehlentwicklungen in den Bereichen Mund, Kiefer und Zähnen.

In welcher Höhe erfolgt die Kostenbeteiligung?

Die Kinderuntersuchungen U1 bis U9 werden direkt über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet, sodass Ihnen keine Kosten entstehen.

Für die Kinderuntersuchungen U10 und U11 erhalten Sie zunächst eine Privatrechnung. Die Kosten erstatten wir Ihnen in Höhe der Vertragssätze auf Grundlage des einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM). Das bedeutet, es wird der Betrag erstattet, den wir bei Abrechnung einer vergleichbaren Untersuchung über Ihre Gesundheitskarte gezahlt hätten.

Nähere Informationen zur Vergütung nach dem EBM erhalten Sie unter diesem Link: www.kbv.de/html/online-ebm.php

Welche Unterlagen werden für die Erstattung benötigt?

Für die Erstattung benötigen wir die Rechnungen über diese Vorsorgeuntersuchungen.

Bitte vermerken Sie auch Ihre aktuelle Bankverbindung auf den Unterlagen.

Besonders einfach und schnell können Sie die erforderlichen Unterlagen über unsere Service-App einreichen.