Onlinezugangsgesetz (OZG)
Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz: Onlinezugangsgesetz, wurde 2020 verabschiedet und sieht vor, dass die Verwaltungsportale von Bund und Ländern zu einem Bundesportal (https://verwaltung.bund.de/) verknüpft werden, um damit den Zugang für die Kunden erheblich zu verbessern und einfacher zu gestalten.
Was ist das Onlinezugangsgesetz?
Mit diesem Portalverbund wird sichergestellt, dass Sie als Nutzerin oder Nutzer einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu über 600 Leistungen von Behörden und Verwaltungen online erhalten. Während Sie in der Vergangenheit Leistungen bei unterschiedlichen Behörden beantragen mussten, können Sie seit 2023 im Bundesportal die unterschiedlichsten Leistungen in jeder Lebenslage zentral beantragen.
Selbstverständlich wird auch hier das Thema Datenschutz beachtet. Krankenkassenleistungen werden aufgrund Ihrer sensiblen und daher besonders schützenswerten Gesundheitsdaten nicht direkt angebunden.
Welche Leistungen müssen Krankenkassen digital anbieten?
Wir als Krankenkasse bieten für Sie über 40 Leistungen digital an. Diese Leistungen können Sie natürlich weiterhin direkt über uns beantragen, aber auch über das Bundesportal.
Diese 40 Leistungen beinhalten zum Beispiel:
- Beantragung einer Mitgliedschaft
- Einreichung eines neuen Lichtbildes
- Anforderung einer neuen Gesundheitskarte
- Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen
- Mutterschaftsgeld
- Zahnersatz
- Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege
- Pflegehilfsmittel
Dies ist natürlich nur ein kleiner Teil all der Leistungen, die wir für Sie seit 2023 digital anbieten.
Unter dem folgenden Link können Sie die Leistungen einfach digital beantragen:
https://bundesportal.gkv-spitzenverband.de/
Wählen Sie dazu auf der Website des Bundesportals die Hanseatische Krankenkasse und die gewünschte Leistung dazu aus. Sie werden dann automatisch auf die HEK-Website mit der jeweiligen Leistung weitergeleitet.