Ombudsperson des Medizinischen Dienstes
Jeder Medizinische Dienst (MD) bestellt eine eigene unabhängige Ombudsperson, die bei Zweifeln über den Ablauf oder die Art der Begutachtung hinzugezogen werden kann. Die Ombudsperson ist unparteiisch und handelt vertrauensvoll. Sie ist – als unabhängige Schlichtungsstelle – für alle Krankenkassen tätig und beim MD angesiedelt.
Die Ombudsperson unterstützt Sie bei der Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten. Diese können sich bei einer Begutachtung durch den MD ergeben. Wenn Sie sich während der Begutachtung unwohl fühlen, können Sie sich an eine Ombudsperson wenden. Das kann der Fall sein, wenn Ihr Gutachter oder Ihre Gutachterin Ihnen nicht zuhört. Oder wenn sich die begutachtende Person die ganze Zeit mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer unterhält und Sie sich ignoriert fühlen.
Wenn Sie Unstimmigkeiten bei der Begutachtung vermuten, können Sie ebenfalls eine Ombudsperson einschalten. Zum Beispiel, wenn Sie beobachten, dass Dritte in irgendeiner Form versuchen die Begutachtung zu beeinflussen.
Die Ombudsperson beurteilt die Situation und berücksichtigt dabei Ihre Schilderungen, die Stellungnahme des MD und vorhandene Unterlagen. Nach der Prüfung informiert Sie die Ombudsperson über das Ergebnis.
Sollten Sie mit dem Ergebnis eines Gutachtens und unserem Leistungsbescheid nicht einverstanden sein, können Sie Widerspruch bei uns einlegen. Eine Klage senden Sie an das zuständige Sozialgericht.
Die Ombudsperson selbst kann keine Widersprüche oder Klagen entgegennehmen.
Die Ombudspersonen arbeiten auf regionaler Ebene und sind beim jeweiligen MD angesiedelt. Zuständig ist also immer die Ombudsperson der Region, in der auch der MD sitzt, der das Gutachten erstellt hat. Diese Information finden Sie in unserem Leistungsentscheid. Hier finden Sie eine Übersicht und die Kontaktangaben zu allen Ombudspersonen. Hinweis: Leider sind bisher noch nicht für alle Regionen Ombudspersonen benannt worden.