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Kostenübernahme

Auf Kassenrezept verordnete Arznei- und Verbandmittel.

HEK-Leistung

Kostenübernahme bis zur Höhe der Festbeträge abzüglich der gesetzlichen Zuzahlungen

Zuzahlungen bestehen für Versicherte, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Sie werden direkt in der Apotheke fällig und fallen an bei:

  • jedem abgegebenen Arzneimittel
  • jedem Verbandmittel
  • den in die Arzneimittelversorgung einbezogenen Mitteln oder Medizinprodukten

Die Höhe der Zuzahlung für Arzneimittel hängt vom Packungspreis ab und beträgt:

  • 10 %
  • mindestens jedoch 5 Euro
  • höchstens 10 Euro; nicht mehr als die Kosten des Mittels

Für Verbandmittel sowie Trink- und Sondennahrung bemisst sich die Zuzahlung am Wert pro Verordnungszeile auf dem Rezept.

Keine Zuzahlungen bei

  • Verordnungen bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung 
  • Harn- und Blutteststreifen
  • Einige besonders preisgünstige Arzneimittel sind seit dem 01.07.2006 von der Zuzahlung frei gestellt. Eine aktuelle Liste finden Sie auf den Internetseiten des GKV-Spitzenverbandes.