DiGA - Digitale Gesundheitsanwendungen auf Rezept
Der Markt für Gesundheits-Apps wächst stetig und immer mehr Menschen nutzen die digitalen Anwendungen. Durch das Inkrafttreten des Digitalen Versorgungsgesetzes können seit Oktober 2020 ausgewählte Gesundheits-Apps von Ärzt_innen und Psychotherapeut_innen verordnet werden. Die erstattungsfähigen DiGA werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) im DiGA-Verzeichnis veröffentlicht.
Was ist eine DiGA?
Digitale Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, sind Apps oder browserbasierte Anwendungen, die einen medizinischen Nutzen oder eine Verbesserung im Versorgungsablauf nachweisen. Vor der Veröffentlichung im DiGA-Verzeichnis werden die Anwendungen vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datensicherheit und Datenschutz geprüft.
Welche DiGA gibt es?
Im offiziellen DiGA-Verzeichnis finden Sie alle Digitalen Gesundheitsanwendungen, die das Bewertungsverfahren des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen haben.
Hier gelangen Sie zum DiGA-Verzeichnis.
Wer hat Anspruch auf eine DiGA?
Unsere Versicherten profitieren jetzt kostenlos von den im DiGA-Verzeichnis gelisteten Gesundheitsanwendungen. Voraussetzung ist, dass bei Ihnen die erforderliche Indikation ärztlich diagnostiziert wurde. Darüber hinaus sollte bei Ihnen keine Erkrankung vorliegen, die gegen eine Nutzung der DiGA spricht (Kontraindikation).
Weitere Informationen zu den jeweiligen Einschlussdiagnosen sowie Kontraindikationen finden Sie im DiGA-Verzeichnis.
Wie kann ich eine DiGA beantragen?
Zu den Voraussetzungen für eine Genehmigung gehören das Vorliegen der benötigten Diagnose sowie der Ausschluss von Kontraindikationen. Der einfachste Weg eine DiGA zu beantragen, ist die Einholung eines ärztlichen DiGA-Rezeptes. Ihr_e Ärzt_in beziehungsweise Ihr_e Psychotherapeut_in prüft die medizinische Notwendigkeit der DiGA und schließt Kontraindikationen aus. Anschließend stellt die Praxis Ihnen das Rezept (Muster 16) für Ihre DiGA aus. Dieses Rezept reichen Sie einfach bei uns ein.
Beachten Sie bitte, dass wir keine Anträge mit Privatverordnungen genehmigen können.
Alternativ können Sie eine DiGA auch direkt bei uns beantragen. Fügen Sie Ihrem formlosen Antrag dazu entsprechende Nachweise über die medizinische Notwendigkeit der DiGA bei.
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie von uns einen Rezeptcode mit dem Sie die kostenlose Nutzung Ihrer DiGA für drei Monate freischalten können.
Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Erstattung der Kosten für eine DiGA nicht möglich ist.
Ihr smarter Weg zur DiGA
Reichen Sie uns Ihre ärztliche Verordnung einfach und schnell über die HEK Service-App ein.
Sie kennen unsere HEK Service-App noch nicht? Dann wird es Zeit.
Die HEK Service-App ist für die mobilen Betriebssysteme iOS und Android verfügbar. Sie können sich die App ganz einfach aus dem jeweiligen Store laden.
Hier finden Sie die Links und einen QR-Code zu den App Stores.
Häufige Fragen
Auf Ihrer Verordnung sollten die Pharmazentralnummer (PZN) und der Name Ihrer DiGA aufgeführt sein.
Die Verordnung ist nach der Ausstellung einen Monat gültig.
Ihr Rezeptcode ist ab dem Ausstellungsdatum Ihrer Verordnung (Verordnungsdatum) drei Monate gültig.
Bitte wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Anbieter der DiGA. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie im DiGA-Verzeichnis.
Bitte wenden Sie sich direkt an den jeweiligen Anbieter der DiGA. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie im DiGA-Verzeichnis.
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