Beitrag für Geringverdiener

Am 01.07.2019 wurde die bisherige Gleitzone durch den Übergangsbereich abgelöst.

Arbeitnehmer, die mit mehr als 520,01 Euro und höchstens 2.000,00 Euro im Monat verdienen, bezahlen nicht den vollen Krankenkassen-Beitrag, sind aber bei der HEK trotzdem in vollem Umfang versichert.

Für sogenannte Geringverdiener gilt in diesem Übergangsbereich ein Beitragssatz von 15,9 Prozent. Davon bezahlt der Arbeitgeber 7,95 Prozent. Der Anteil des Beitrags für Arbeitnehmer wird jedoch anhand eines niedrigeren Einkommens berechnet als sie tatsächlich verdienen. Je geringer der Verdienst, desto geringer ist also der Krankenkassen-Beitrag. Wer regelmäßig mehr als 2.000,00 Euro im Monat verdient, zahlt den Arbeitnehmeranteil in voller Höhe.

Noch Fragen?

Das Service-Team hilft Ihnen gern weiter.