Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.hek.de veröffentlichte Internetseite der HEK.
Diese Erklärung wurde im August 2021 erstellt und zuletzt am 7. September 2023 aktualisiert.


Die HEK sieht ihre Bemühungen in einer barrierefreien Darstellung der Internetseite, um die Inhalte auch für körperlich eingeschränkte Menschen zugänglich zu machen.


Zu Barrieren zählen u.a. fehlende Textbeschreibungen unter Bildern, zu geringe Farbkontraste, unklare Struktur der Internetseite oder wenn sich die Internetseite nicht über die Tastatur navigieren lässt.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §3 Absatz 1 bis 4 und §4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0), welche auf Grundlage des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) §12d erlassen wurden.

 

Die Internetseiten der HEK sind noch nicht vollständig barrierefrei. Die HEK ist jedoch bemüht, die Internetseiten für alle zugänglich zu machen.

Folgende Punkte sind nach der BITV-Testung noch nicht barrierefrei / teilweise erfüllt:

- Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
- Aussagekräftige Linktexte
- Alternativen für Bewegungsaktivitäten
- Aktuelle Position des Fokus ist nicht immer deutlich zu erkennen
- Alternativtexte für grafische Bedienelemente sind nicht immer vorhanden
- Alternativtexte für Grafiken und Objekte sind nicht immer vorhanden
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln nicht immer den Zweck


Die HEK stellt zum besseren Verständnis Informationen der Internetseite in leichter Sprache zur Verfügung.