Zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen

Pflegebedürftige Personen, die in selbstorganisierten, ambulant betreuten Wohngruppen leben, erhalten einen Zuschuss zu ihren Pflegeleistungen in Höhe von monatlich 214 Euro. 

Voraussetzungen für den Anspruch auf den monatlichen Wohngruppenzuschlag sind:

  • In der Wohngruppe leben mindestens drei pflegebedürftige Bewohner mit einem Pflegegrad 1 bis 5.
  • In der Wohngruppe leben nicht mehr als insgesamt zwölf Bewohner.
  • Die Bewohner können selbst darüber entscheiden, wer in die Wohngruppe einzieht und welcher Pflegedienst die Versorgung übernimmt.
  • In der Wohngruppe ist eine Pflegekraft (Präsenzkraft) tätig. Diese ist von den Bewohnern der Wohngruppe mit organisatorischen, verwaltenden oder pflegerischen Aufgaben betraut worden. Endet die Tätigkeit der Präsenzkraft oder wechselt diese, haben Sie die Änderung mitzuteilen.
    Jeder pflegebedürftige Mitbewohner ab dem Pflegegrad 1 kann einen Antrag auf die Zahlung des monatlichen Wohngruppenzuschlags bei seiner Pflegekasse stellen.
Anschubfinanzierung für neugegründete Wohngruppen

Die Gründung selbstorganisierter Wohngruppen mit Präsenzkraft wird mit einer Anschubfinanzierung gefördert. Bezuschusst wird die altersgerechte und barrierefreie Umgestaltung der gemeinsamen Wohnung.

Jeder an der Gründung beteiligte pflegebedürftige Bewohner ab dem Pflegegrad 1 kann die Förderung zusätzlich zu dem Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds bei seiner Pflegekasse beantragen. Die Förderhöhe beträgt je Anspruchsberechtigtem 2.500 Euro. Der Gesamtbetrag ist je Wohngruppe auf 10.000 Euro begrenzt.

Wie ist der Ablauf der Beantragung?
  • Reichen Sie einfach den Antrag auf zusätzliche Leistungen in ambulant betreuten Wohngruppen vollständig ausgefüllt bei uns ein – entweder per Post, online oder persönlich.
  • Auf dem Antrag sind einige wichtige Angaben zur Wohngruppe, Präsenzkraft sowie zu Ihrer Versorgung zu machen.
  • Nachdem der Antrag bei uns eingegangen ist, prüfen wir die Voraussetzungen und erstellen einen entsprechenden Bescheid.
  • Die Überweisung des Wohngruppenzuschlags sowie der möglichen Anschubfinanzierung erfolgt auf Ihr angegebenes Konto.
Dauer der Bearbeitung

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrags, sofern alle dazugehörigen Dokumente eingereicht wurden, dauert in der Regel zwei bis drei Arbeitstage.

Rechtsgrundlage

§ 38a Sozialgesetzbuch XI

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