Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Sie sind pflegebedürftig und es ist nötig Ihr Wohnumfeld auf Ihren Pflegebedarf anzupassen? Gern unterstützen wir Sie bei Anpassungen und Umbauten mit einem finanziellen Zuschuss.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind in der Regel mit wesentlichen Umbauten am Gebäude verbunden. Dies können zum Beispiel fest installierte Rampen, der Einbau eines Treppenlifts, eine Türrahmenerweiterung zur Rollstuhlnutzung oder ein behindertengerechtes Dusch- und Badezimmer sein. Reine Modernisierungs- oder Renovierungsmaßnahmen gehören hingegen nicht dazu.

Bei den Maßnahmen können wir Sie einmalig mit bis zu 4.000 Euro unterstützen. Wenn sich Ihre Pflegesituation ändert oder sollte eine bereits bezuschusste Maßnahme vollständig defekt sein, kann ein erneuter Antrag gestellt werden. Reparaturen und Wartungen von bereits bewilligten Maßnahmen können im Rahmen des Höchstbetrags übernommen werden, sofern dieser nicht ausgeschöpft wurde.

Leben mehrere pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 1 in einer gemeinsamen Wohnung ist der Gesamtzuschuss begrenzt auf 16.000 Euro.

Voraussetzungen

Pflegebedürftige Personen ab dem Pflegegrad 1 können finanzielle Unterstützung für Verbesserungen Ihres Wohnumfelds erhalten. Durch den Umbau soll

  • die häusliche Pflege ermöglicht werden,
  • die häusliche Pflege erheblich erleichtert und somit eine Überforderung der Leistungskraft der pflegebedürftigen Person und Pflegeperson verhindert werden oder
  • eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederhergestellt werden.
Wie ist der Ablauf der Beantragung?
  • Der Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen ist eine Antragsleistung, reichen Sie einfach den Antrag vollständig ausgefüllt bei uns ein – entweder per Post, online oder persönlich.
  • Auf dem Antrag sind Angaben zu den geplanten Anpassungen sowie zu Ihrer aktuellen Wohnsituation zu tätigen.
  • Fügen Sie Ihrem Antrag unbedingt einen entsprechenden Kostenvoranschlag bei, dies beschleunigt die Prüfung unsererseits und Sie können schneller mit dem Umbau beginnen.
  • Nachdem der Antrag bei uns eingegangen ist, prüfen wir die Voraussetzungen und erstellen einen entsprechenden Bescheid über die Kostenübernahme.
Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer nach Eingang Ihres Antrags, inklusive aller Angaben sowie des Kostenvoranschlags dauert in der Regel zwei bis drei Werktage.

Rechtsgrundlage

§ 40 Absatz 4 Sozialgesetzbuch XI

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