Kombinationspflege

Sie sind pflegebedürftig und möchten von vertrauten Personen gepflegt werden, dabei aber nicht auf zusätzliche Unterstützung durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst verzichten? Dann kombinieren Sie einfach beides miteinander.

Die Kombinationspflege ist, wie es der Name schon sagt, eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung. Sie suchen sich einen Pflege- oder Betreuungsdienst und vereinbaren die Leistungen, die durchgeführt werden sollen. Die vereinbarten Leistungen werden dann direkt mit uns abgerechnet.

Die Höhe Ihres monatlichen Pflegegeldes richtet sich danach, zu wie viel Prozent die Pflegesachleistung genutzt wurde. Der Höchstbetrag des Pflegegeldes wird um diesen Prozentsatz verringert.

Voraussetzungen
  • Sie haben mindestens den Pflegegrad 2.
  • Ihre Pflege findet bei Ihnen zu Hause statt.
  • Sie schöpfen die Pflegesachleistung nicht aus, damit noch ein Pflegegeld ausgezahlt werden kann.

Die Höhe des maximalen Sachleistungsbetrages sowie des maximalen Pflegegeldes richten sich nach Ihrem Pflegegrad:

maximale Pflegesachleistung / maximales Pflegegeld

Pflegegrad 2724,00 Euro   316,00 Euro
Pflegegrad 31.363,00 Euro   545,00 Euro
Pflegegrad 41.693,00 Euro   728,00 Euro
Pflegegrad 52.095,00 Euro   901,00 Euro

Beispiel: Sie haben den Pflegegrad 4, also maximal 1.693,00 Euro als Pflegesachleistung zur Verfügung. Der Pflegedienst erbringt pflegerische Leistungen bei Ihnen und rechnet 677,20 Euro mit uns ab. Sie haben somit 40 % der Pflegesachleistung verbraucht, diese 40 % werden nun von Ihrem maximalen Pflegegeld abgezogen. Ihnen wird im Anschluss ein Pflegegeld in Höhe von 436,80 Euro ausgezahlt.
 

Wie ist der Ablauf der Beantragung?
  • Kombinationsleistung ist eine Antragsleistung, reichen Sie einfach den Antrag auf Pflegeleistungen vollständig ausgefüllt bei uns ein – entweder per Post, online oder persönlich.
  • Die Beantragung ist zu unterscheiden in Einstufung in einen Pflegegrad oder höheren Pflegegrad (1) und eine Leistungsumstellung (2).

(1)

  • Bei der Beantragung eines Pflegegrades, entweder erstmalige Einstufung oder Höherstufung, wird der Medizinische Dienst (MD) beauftragt, Ihre Pflegesituation einzuschätzen und einen Pflegegrad festzulegen.
  • Dieser Termin findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.
  • Dabei erstellt der MD ein entsprechendes Gutachten, welches uns übermittelt wird.

(2)

  • Bei der Beantragung einer Leistungsumstellung ändern Sie Ihre Pflegeleistung beispielsweise von Pflegegeldleistung in Kombinationsleistung.
  • Nach Eingang Ihres Antrages und entsprechender Prüfung wird die Leistungsart umgestellt.

(1) + (2)

  • Den Bescheid erhalten Sie im Anschluss von uns per Post.
  • Die monatlichen Pflegesachleistungen können durch Ihren Pflege- und Betreuungsdienst mit uns abgerechnet werden.
Bearbeitungsdauer
  • Sofern der MD mit der Einstufung in einen Pflegegrad beauftragt wird, dauert die Bearbeitung bis zu fünf Wochen nach Antragseingang.
  • Möchten Sie Ihre Leistungsart ändern, dauert die Bearbeitung in der Regel zwei bis drei Arbeitstage.
Rechtsgrundlage

§ 38 Sozialgesetzbuch XI

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