Kombinationspflege

Sie sind pflegebedürftig und möchten von vertrauten Personen gepflegt werden, dabei aber nicht auf zusätzliche Unterstützung durch einen Pflege- oder Betreuungsdienst verzichten? Dann kombinieren Sie einfach beides miteinander.

Die Kombinationspflege ist eine Kombination von Pflegegeld und Pflegesachleistung. Sie wählen einen Pflege- oder Betreuungsdienst und vereinbaren die Leistungen, die durchgeführt werden sollen. Die vereinbarten Leistungen werden dann direkt mit uns abgerechnet.

Die Höhe Ihres monatlichen Pflegegelds richtet sich danach, zu wie viel Prozent die Pflegesachleistung genutzt wurde. Der Höchstbetrag des Pflegegelds wird um diesen Prozentsatz verringert.

Voraussetzungen
  • Sie haben mindestens den Pflegegrad 2.

  • Ihre Pflege findet bei Ihnen zu Hause statt.

  • Sie schöpfen die Pflegesachleistung nicht vollständig aus.

Leistungshöhen:

 

 

 


 

Pflegegrad 2:       

maximale
Pflegesachleistung    

765 Euro

maximales
Pflegegeld

332 Euro

Pflegegrad 3:   

1.432 Euro    

573 Euro

Pflegegrad 4:   

1.778 Euro    

765 Euro

Pflegegrad 5:   

2.200 Euro    

947 Euro

 

Beispiel: Sie haben den Pflegegrad 4, also maximal 1.778,00 Euro als Pflegesachleistung zur Verfügung. Der Pflegedienst erbringt pflegerische Leistungen bei Ihnen und rechnet 711,20 Euro mit uns ab. Sie haben somit 40 Prozent der Pflegesachleistung verbraucht, diese 40 Prozent werden nun von Ihrem maximalen Pflegegeld abgezogen. Ihnen wird im Anschluss ein Pflegegeld in Höhe von 459 Euro ausgezahlt.

Wie ist der Ablauf der Beantragung?

Kombinationsleistung ist eine Antragsleistung, reichen Sie einfach den Antrag auf Pflegeleistungen vollständig ausgefüllt bei uns ein – entweder per Post, online oder persönlich.

Sie möchten erstmalig einen Pflegegrad beantragen oder Ihren Pflegegrad erhöhen?

  • Sobald uns Ihr Antrag vorliegt, beauftragen wir den Medizinischen Dienst (MD), Ihre Pflegesituation in einer Begutachtung einzuschätzen und einen Pflegegrad festzulegen.

  • Dieser Termin findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt.

  • Dabei erstellt der MD ein Gutachten, welches uns übermittelt wird.

 Sie möchten Ihre Pflegeleistungen auf Kombinationspflege umstellen?

  • Bei der Beantragung einer Leistungsumstellung ändern Sie Ihre Pflegeleistung beispielsweise von Pflegegeld in Kombinationsleistung.

  • Nach Eingang Ihres Antrags und entsprechender Prüfung wird die Leistungsart umgestellt.

Im Anschluss erhalten Sie Ihren Bescheid von uns per Post. Die monatlichen Pflegesachleistungen können durch Ihren Pflege- und Betreuungsdienst mit uns abgerechnet werden. Anschließend wird Ihnen das anteilige Pflegegeld überwiesen.

Bearbeitungsdauer
  • Sofern der MD mit der Einstufung in einen Pflegegrad beauftragt wird, dauert die Bearbeitung bis zu fünf Wochen nach Antragseingang.

  • Möchten Sie Ihre Leistungsart ändern, dauert die Bearbeitung in der Regel zwei bis drei Arbeitstage.

Rechtsgrundlage

§ 38 Sozialgesetzbuch XI

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